Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • Uih - die Änderung in einem amtlichen Dokument (Impfpass) ist m. W. Urkundenfälschung. Aber vlt mit Erläuterungen o.k. (?)

    Da der TA der geimpft hat die Änderung vorgenommen hat ist das ok.

  • Da der TA der geimpft hat die Änderung vorgenommen hat ist das ok.

    Hat unser Tierarzt auch gemacht.
    Ich sehe das trotzdem etwas kritisch, da ein Dritter ja nicht erkennen kann, wer die Änderungen vorgenommen hat.


    Aber gut, dass du eine Lösung gefunden hast. Ich würde es wohl auf sich beruhen lassen.

  • Mein Ta hat mal versucht mir ne neue Grundimmu zu verkaufen beim Erwachsenen, ich habe ihn dann aufgeklärt und er hat das neue Datum mit neuem Stempel versehen. So kam ich dann problemlos in eine Ausstellung.

  • Ich sehe das trotzdem etwas kritisch, da ein Dritter ja nicht erkennen kann, wer die Änderungen vorgenommen hat.

    Er ß ja unterschreiben, dass er die Änderung vorgenommen hat und die Unterschrift sollte dann die gleiche sein wie die, die hinter der Impfung steht ;)

  • Meine TA hat auch vor Jahren TROTZ Absprache bei dreijährig zugelassenem Impfstoff bloß einjährige Gültigkeit eingetragen. Ich habe den Eintrag noch in der Praxis ändern lassen - handschriftlich. Bei Nachfragen hätte die TA diese Änderung bestätigt, damit war der Fall für mich erledigt. Es hat aber keiner jemals Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Änderung geäußert.

  • Es gibt aber KEINE Orte in Deutschland, wo ein (inländischer) Hund irgendwelche AMTLICHEN Impfpflichten hätte.
    Gibt es ganz einfach nicht und kann deswegen auch niemand durchsetzen. Kein TA und kein Amt.


    Persönliche, private Regelungen (Ausstellungen, Hundeplätze...) sind was anderes, da hat der Hausherr das Recht auf Impfungen zu bestehen, aber mit der einzigen Konsequenz, dass ungeimpfte Tiere eben den Bereich nicht betreten dürfen.


    Ich persönlich glaube bei dieser ganzen Geschichte eher an ein Missverständnis....

    Das vielleicht nicht. Aber wenn es zum Hundebiss kommt und ein überreagierendes Opfer ( " Hund hat mich ohne Grund aggressiv gebissen und "geschäumt") und Veterinäramt tätig sind, dann kann der Hund erstmal unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen beschlagnahmt und in Quarantäne gesetzt werden, wenn keine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Deutschland gilt zwar als Tollwurfrei, aber bei den zahlreichen Auslandshunden mit dubiosen Herkünften (Stichwort Welpenhandel) kann ich schon verstehen, dass das VetAmt da schonmal vorsichtig wird.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!