Mit dem Vermieter hast du ja schon gesprochen. Er ist dafür zuständig, die geltende Hausordnung durchzusetzen. Meistens steht da auch drin, dass Hunde auf dem Gelände an der Leine zu führen sind, weil es sonst eine Abmahnung geben wird. Dem Vermieter würde ich nochmal nachdrücklich auf die Füße treten....
Das gilt aber nur für andere Bewohner des selben Hauses, nicht für Nachbarn, die nebenan in einem Einfamilienhaus leben und den gleichen Gehweg benutzen.....
Der Besitzer des Hundes wohnt im Einfamilienhaus nebenan, nicht in dem, in dem wir wohnen.