Elektroschocker als Abwehr vor angreifendem Hund

  • Ich hab mich letztes Jahr, als Biene angegriffen wurde von 35 Kilo Hund, einfach draufgeschmissen und ihn damit bewegungsunfähig gemacht *gg Wir hatten ihn nicht zu fassen bekommen, die Halterin und ich - da fiel mir nix Andres ein..... Zugucken, bis Biene totgeschüttelt is, wollt ich auch net unbedingt..... ;-)


    Hört sich aus heutiger Sicht sicherlich lustig an, war bestimmt auch ein Bild für Götter - aber damals echt die einzige Chance, das Durchschütteln der Süßen zu beenden, weil der Andre nicht losließ. Und nach Lachen war mir danach nimmer...


    Klar - man riskiert dabei, selbst vom angreifenden Hund verletzt zu werden. Aber in dem Moment fiel mir nichts mehr ein, und man hat ja im Normalfall keine Waffe dabei oder zumindest griffbereit, wenn sowas passiert. Und: der Erfolg gibt im Zweifel recht....

  • Allerdings braucht man einen sog. Kleinen Waffenschein, wenn man sich damit in der Öffentlichkeit bewegen möchte.

    Ja, sofern man sie (wie Du geschrieben hast) außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mit sich führt. Kaufen und in der Wohnung aufbewahren kann man sie ohne den kleinen Waffenschein.

  • Was ein Bloedsinn, sorry! Ich darf Pfefferspray zur Selbstverteidigung einsetzen (auch gegen Menschen!!

    Es gibt spezielle Pfeffersprays zur Tierabwehr, die sind stärker als die normalen Pfeffersprays. Sie dürfen eigentlich nicht gegen Menschen verwendet werden. Aber im Notfall denke ich mal, wär mir das egal..


    Nochmal zum Vergleich Elektrozaun/Elektroschocker. Der Elektrozaun ist ganz anders aufgebaut als ein E-Schocker. Beim Schocker erfolgt keine Rückentladung wenn der Angreifer berührt wird. Das ist ähnlich wie mit dem Teletak, da gibt es auch keine Rückentladung.

  • Ja, sofern man sie (wie Du geschrieben hast) außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mit sich führt. Kaufen und in der Wohnung aufbewahren kann man sie ohne den kleinen Waffenschein.

    Joah.... ich ging davon aus, dass die TE ausserhalb ihrer Wohnung mit dem Hund spazieren gehen möchte... von daher bräuchte sie den kleinen Waffenschein. Ich mein, wer kauft sich aus Verteidigungsgründen ne Waffe, um sie dann daheim zu lassen?
    Von daher: Auch wenn Kaufen "einfach so" geht - das "Mitführen" nicht.




    würde mich auch interessieren... :ka:

    Ob dieses Geheimnis wohl noch gelüftet wird?

  • Ja, kollegtante und tingeltangel bin ich ... eins ist ein altes Profil und irgendwie muss ich am Rechner im Büro damit noch angemeldet sein? Keine Ahnung ... kann man das irgendwie zusammenfügen?


    Danke für die Anregungen. Auf andere Strecken ausweichen ist nicht immer möglich, gerade mit kleinem Kind ...
    Ich warte jetzt erst das Gespräch mit dem HH ab, bevor ich zur Anzeige schreite ... ich möchte hier auch keinen Krieg anfangen. Ich möchte einfach nur Sicherheit für Kind und Kegel und niemanden bestrafen. Fehler machen wir alle.

  • Danke für die Anregungen. Auf andere Strecken ausweichen ist nicht immer möglich, gerade mit kleinem Kind ...

    Aber mit einem kleinen Kind Waffen zu benutzen ist ein einfacher/sinnvoller Weg?



    Mach die Anzeige, geh zum Ordnungsamt! Jetzt! Nicht erst nach einem Gespräch oder falls der HH sich wieder "falsch" verhält!
    Das ist der richtige Weg.

  • Dann muss aber auch von Polizei und Ordnungsamt sofort gehandelt werden. Nutzt dem ''Opfer'' in dem Fall recht wenig, wenn sie dann morgen früh wieder angegriffen werden würde.


    Da kann ich durchaus verstehen, dass man zum Selbstschutz erstmal schärfe Kaliber auffährt (Pfefferspray oder ähnliches). Natürlich wäre es erstmal sinnvoll einen anderen Weg aufzusuchen.
    Aber wenn es Knall auf Fall kommt, wären mir die Konsequenzen persönlich auch relativ.

  • Danke für die Infos wegen dem Schlagstock ! Ich werde ihn trotzdem bei mir tragen.
    Da ihr keinen benutzt müsst ihr euch ja keinen Kopf drum machen und ich werde die Konsequenzen tragen falls ich ihn mal benutzen muss.


    immer noch besser als einen toten Hund zu haben oder selbst verletzt zu sein.

    Auf einen Hund kannst du einprügeln wie du willst, wenn der nicht will, dann läßt er den anderen Hund deshalb sicher nicht los (und ja, ich spreche aus Erfahrung). Der Schlagstock ist damit ein völlig ungeeignetes Mittel, um prügelnde Hunde zu trennen. Selbst wenn nur einer der Hunde prügelt.
    Das selbe gilt im übrigen für schreien, treten, etc, das ist aber zumindest nicht strafbar.


    Pfefferspray hatte ich als Teenie im Rucksack. Aus Quatsch mal abgedrückt, der Wind stand schlecht, danach habe ich die Dose entsorgt. Es ist halt echt doof, wenn man selbst außer Gefecht ist, wenn die Situation so heftig ist, dass man eine Waffe braucht.

  • ......
    Mit treten , schreien, schlagen und sonstigen Impulsiven Eingreifen verschärfen sich solche Situationen meiner Erfahrung nach oft noch extrem.


    .....

    Darauf möchte ich nochmal hinweisen - ein Hund, der eh schon auf 180 ist, wird sicherlich nicht beruhigt vom Gegner ablassen, wenn man selbst auch noch anfängt, schlagend und kreischend dazwischenzugehen......

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