Elektroschocker als Abwehr vor angreifendem Hund

  • Den Elektroschocker bekommst du nicht so ohne weiteres...

    Den bekommst Du auf jedem Flohmarkt. Sogar als Kombi- Gerät aus Taschenlampe und E-Schocker.

  • Danke für die Infos wegen dem Schlagstock ! Ich werde ihn trotzdem bei mir tragen.
    Da ihr keinen benutzt müsst ihr euch ja keinen Kopf drum machen und ich werde die Konsequenzen tragen falls ich ihn mal benutzen muss.


    immer noch besser als einen toten Hund zu haben oder selbst verletzt zu sein.

  • Den bekommst Du auf jedem Flohmarkt. Sogar als Kombi- Gerät aus Taschenlampe und E-Schocker.

    Dann wundert es mich, dass in dem Waffenladen keiner verkauft wird, weil es, laut deren Aussage in DE verboten ist...
    :???:

  • Und was genau passiert, wenn der Elektroreiz aussetzt? Was macht dann der besagte Hund? Schon mal überlegt, dass der dann evtl. auf den Menschen losgeht? Denn entgegen jeglicher Filme fallen "getaserte" oder "ge-elektroshockte" nicht in Ohnmacht!


    Da Distanz-Geräte verboten sind, muss man also sehr nah mit dem Kontaktgerät an den Hund ran.



    Also wenn ich mich für einen Hundespaziergang bewaffnen muss - dann läuft doch was schief :ka: dann wechsle ich definitiv mein Spaziergebiet.

  • Dann wundert es mich, dass in dem Waffenladen keiner verkauft wird, weil es, laut deren Aussage in DE verboten ist... :???:

    Sowas kann man auch bei Amazon kaufen.. wird wohl oft am Vieh verwendet. :verzweifelt:

  • Pfefferspray darf zur Abwehr von Tieren eingesetzt werden. Ich hab zweimal Pfefferspray abbekommen und bin mir sehr sicher, dass es jeden noch so aggressiven Hund ausser Gefecht setzt. Der Rottweiler einer Freundin ist damals einfach umgefallen (er war nicht der Angreifer).


    Ein Teleskopstab ist verboten in Deutschland. Ist ein Verstoss gegen das Waffengesetz. Wird teuer, wenn die Polizei das bei dir findet.


    Für einen Schocker braucht man meines Wissens einen kleinen Waffenschein. Einfach mal Nachfragen, meine Info ist schön ein paar Jahre alt. Den gibts gegen eine Gebühr beim Ordnungsamt.


    Gute Besserung für den Hund, liebe TE!

  • Dann wundert es mich, dass in dem Waffenladen keiner verkauft wird, weil es, laut deren Aussage in DE verboten ist... :???:

    Ist nicht verboten, wurde ja bereits drauf hingewiesen.
    Die frei verkäuflichen haben einen Vermerk: "Dieser Elektroschocker hat die in Deutschland notwendige PTB Kennzeichnung (Physikalisch Technische Bundesanstalt) und ist somit freiverkäuflich ab 18 Jahren."

  • Ist nicht verboten, wurde ja bereits drauf hingewiesen.Die frei verkäuflichen haben einen Vermerk: "Dieser Elektroschocker hat die in Deutschland notwendige PTB Kennzeichnung (Physikalisch Technische Bundesanstalt) und ist somit freiverkäuflich ab 18 Jahren."

    Allerdings braucht man einen sog. Kleinen Waffenschein, wenn man sich damit in der Öffentlichkeit bewegen möchte.

  • Also wenn ich mich für einen Hundespaziergang bewaffnen muss - dann läuft doch was schief :ka: dann wechsle ich definitiv mein Spaziergebiet.

    Ehrlich gesagt sehe ich es nicht ein mit der kranken Fou nun einen riesen Umweg zu laufen, nur weil ein HH sein Vieh nicht im Griff hat (und es alleine rumlaufen laesst). Ich hab mit genau einem Hund ein massives Problem und da der eben allein rumrennt, kann ch den jederzeit auf den normalen Wegen treffen. Ich bewaffne mich zwar nicht, aber beim naechsten Kontakt tu ich dem Hund richtig weh und wenn die anderen Hunde dabei sind, darf das Vieh sich mit uns allen zusammen auseinandersetzen und danach wird er uns hoffentlich fuer immer meiden.
    Am liebsten waer mir aber noch immer, dass der Halter durch OA/Polizei gefunden wird. Dann wird es 1. richtig teuer fuer ihn und 2. kommt der Hund dann sehr sicher weg und ich hab meine Ruhe...

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