Elektroschocker als Abwehr vor angreifendem Hund

  • Manche Dinge hier würde ich persönlich vermutlich nicht zu laut sagen.


    Aber, würde mich oder meine Hunde ein anderes Hund/Mensch angreifen, wäre es mir egal was aus dem wird. Ich würde natürlich alles vorhandene einsetzen um dieses Lebewesen abzuwehren.


    Pfefferspray oder ähnliches führe ich nicht bei mir. Ich fühle mich recht sicher! Aber auch mein Wissen oder Kampftechniken würden sicher nicht ausreichen um einen festgebissenen riesigen Hund abzuwehren!


    Kann aber alle Leute verstehen die etwas mit sich führen und dieses auch einsetzen. Denn in einer Notsituation ist einen das recht herzlich egal was für eine ''strafe'' auf einem zukommt. Da denkt man nicht mehr drüber nach!

  • Ich habe es morgens im im Wald auch immer "am Mann". Gott sei dank musste ich es bisher weder bei Mensch noch Tier einsetzen. Es beruhigt mich, dass ich weiß, ich KÖNNTE es benutzen...


    Aber hier ging es ja um den elektroschocker. Da habe ich zum Glück auch keine Erfahrung sammeln können/müssen. Rein praktisch ist er jedoch bestimmt einfacher im Notfall zu handhaben als Spray.
    Meiner Meinung nach sind die Dinger verboten bei uns. Ich habe damals im Waffenlager vor Ort mal nachgehört. Dort hätte man mir, auch mit kleinem Waffenschein, keinen verkauft. Wobei es meiner Meinung nach auch unerheblich ist, ob einer vorhanden ist oder nicht... :???:

  • Ich werde mir auf alle Fälle Pfefferspray und auch nen Elektroschocker kaufen, damit fühle ich mich völlig sicherer. Mit dem Halter und dessen Freundin werde ich noch einmal sprechen und bitten, dass der Hund nur gesichert geführt wird. Ansonsten werde ich mich ans Ordnungsamt wenden und die Sache dort schildern ...
    Eine Frau und 3 Hunde zwischen 50 und 65 kg, einer davon unverträglich ist meines Erachtens ein Unding!

  • Ja klar nur von Notwehr. Dennoch darf das Pfefferspray nicht mit sich gefuehrt werden, wenn man es zu was anderem als dem Abwehren von Tieren einsetzen will. Das 'will' ist der Punkt und nicht der Fall von 'ich hab es zur Tierabwehr dabei und hatte nichts anderes um mich gegen den (menschl.) Angreifer zu wehren' ;)

    Tierabwehrsprays unterliegen keinen Beschränkungen hinsichtlich Verkauf und Mitführung.
    Reizstoffsprühgeräte unterliegen dem Waffengesetz.
    Was man damit machen will ist erstmal total egal solange das Spray entsprechend als Tierabwehrspray deklariert ist.
    Wenn es zum Einsatz kommt sind eh eine ganze Reihe anderer Dinge zu berücksichtigen (Notwehr, Nothilfe, Notwehrexzess etc.) obwohl der Hinweis, dass es nicht gegen Menschen eingesetzt werden darf, natürlich richtig ist.

  • In einer Notwehr Situation darf auch so ziemlich alles getan werden, um sich zu schützen.
    Allerdings wird zum Teil halt erst hinterher bewertet, ob es eine Notwehrsituation war oder nicht. Und vor allem: ob die Situation schon beendet war - denn das gilt nur für eine "Akut Situation"!

  • Ich werde mir auf alle Fälle Pfefferspray und auch nen Elektroschocker kaufen, damit fühle ich mich völlig sicherer. Mit dem Halter und dessen Freundin werde ich noch einmal sprechen und bitten, dass der Hund nur gesichert geführt wird. Ansonsten werde ich mich ans Ordnungsamt wenden und die Sache dort schildern ...
    Eine Frau und 3 Hunde zwischen 50 und 65 kg, einer davon unverträglich ist meines Erachtens ein Unding!

    Mach doch die Meldung ans OA direkt und sofort. Und gleichzeitig noch eine Anzeige bei der Polizei.


    Fände ich den sinnvolleren Weg als sich (illegal) zu bewaffnen.

  • Wieso sollten diese Dinge nicht wirken? Capsaicin (Wirkstoff in Pfefferspray) z.B. bewirkt u.a. Atemnot.

    Wenn man trifft mag das stimmen. Ich gehe davon aus, dass ein Großteil derer, die Pfefferspray mit sich tragen, damit überhaupt nicht umgehen könne. Zumal ich halt auch sorge hätte, dass der eigene Hund davon betroffen wird, wenn ich es auf einen verbissenen Hund sprühe...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!