Elektroschocker als Abwehr vor angreifendem Hund

  • Und wie gesagt, verboten oder nicht, ist mir Ernstfall egal ...
    Die Halterin kann diesen Hund einfach körperlich nicht halten und ich habe Angst vor einer erneuten Begegnung. Der Hund hat einfach zugepackt und nicht mehr losgelassen. Zum Glück hat er nicht geschüttelt ...
    Ich weiß auch nicht, wie ich solch einen großen Hund blocken soll.

  • EDIT: Man darf Pfefferspray nur mit sich fuehren um Tiere abzuwehren. Hab ich es deswegen bei mir und bei einem Uebergriff durch einen Menschen nix anderes zur Hand und nutze es daher (gegen den Menschen), ist alles i.O. Hat man es nur bei sich um ggf. Menschen abzuwehren, darf man es nicht. Deswegen wohl auch das Verbot es im Job bei sich zu tragen.

    Da reden wir aber von Notwehr.... und in Notwehr snd viele Dinge "erlaubt", die sonst verboten sind.



    Generell zum Thema "Bewaffnung":
    Jede Waffe kann gegen dich selbst gerichtet werden und Schaden anrichten! Das muss man sich immer bewusst machen! Egal um welche Waffe es sich handelt, egal wie gut ich damit umgehen kann!


    Pfefferspray:

    • muss immer griffbereit sein - in einer Angriffsituation erst noch "stundenlang" in der Tasche kruschdeln bringt nichts.


    • Windrichtung prüfen (!!!!)


    • richtige Seite runterdrücken - geht sehr schwer! Das ist nicht so wie ein Haarspray oder so


    Nun stelle ich mir einen normalen Spaziergang vor:
    Leine in der einen Hand - Pfefferspray in der anderen? Echt entspannend...
    Leine in der einen Hand - Pfefferspray griffbereit in der Jackentasche.


    Okay... dann kommt der Ernstfall:
    2 Hunde sind in einander verbissen.
    Pfefferspray raus...
    Aber woher kommt nun der Wind? "Tschuldigung... könntet ihr mal kurz innehalten" - *prüf* - "Äh... könntet ihr mal da rüber gehen?"



    Vielleicht hat man es bemerkt:
    Ich bin immer gegen eine Bewaffnung!



    Elektroschocker:
    Sind mAn nicht verboten. Mit dem sog. "Kleinen Waffenschein" dürfen "Elektroimpulsgeräte mit dem PTB" Prüfsiegel mit sich geführt werden.
    Waffenschein



    Aber es bleibt immer die Frage, ob eine weitere Bewaffnung sinnvol ist.

  • Ja klar nur von Notwehr. Dennoch darf das Pfefferspray nicht mit sich gefuehrt werden, wenn man es zu was anderem als dem Abwehren von Tieren einsetzen will. Das 'will' ist der Punkt und nicht der Fall von 'ich hab es zur Tierabwehr dabei und hatte nichts anderes um mich gegen den (menschl.) Angreifer zu wehren' ;)

  • Ich bezweifele sowieso, dass sich ein Hund, der es wirklich ernst meint, von Pfefferspray, Schlägen oder Strom beeindrucken lässt. Ich habe schon Videos gesehen, in denen sich Hunde verbissen haben und ein ganzer Pulk Menschen drumherum stand und versucht hat, die Tiere mit allen möglichen Mitteln zu trennen. Nichts hat funktioniert. Maul aufhebeln oder Luft abschnüren waren da noch am zielführendsten.
    Alle anderen Fälle bekommt man auch so getrennt. Ging hier ja auch. Beim Einsatz von Waffen jeglicher Art muss auch immer der Umgang geübt werden. ich befürchte ja, dass in einer Paniksituation, in der man aufgeregt und flattrig ist, das Pfferspray auch dort landen würde wo es soll und nicht im eigenen Gesicht oder beim Hund...

  • Wieso sollten diese Dinge nicht wirken? Capsaicin (Wirkstoff in Pfefferspray) z.B. bewirkt u.a. Atemnot. Nix anders passiert beim Halsband zudrehen. So trenne ich. Allerdings ueberleg ich aktuell auch, wie ich dieses eine Vieh fuer alle Zeiten los werde. Trennen schoen und gut. Ist halt nur sinnlos, wenn nix draus gelernt wird...

  • Ich trage nachdem mein Hund auch angegriffen wurde immer einen Schlagstock bei mir ! Er ist ausziehbar....
    Zugeschoben ist er so klein das er gut in die Tasche passt und ich kann ihn dann mit einer Hand auswerfen !


    Kann sein das der Verboten ist...interessiert mich aber nicht !

  • Ich trage nachdem mein Hund auch angegriffen wurde immer einen Schlagstock bei mir ! Er ist ausziehbar....
    Zugeschoben ist er so klein das er gut in die Tasche passt und ich kann ihn dann mit einer Hand auswerfen !


    Kann sein das der Verboten ist...interessiert mich aber nicht !

    Das wäre dann astreiner Verstoß gegen das Waffengesetz. Macht sich ganz prima im Führungszeugnis...

  • Ich trage nachdem mein Hund auch angegriffen wurde immer einen Schlagstock bei mir ! Er ist ausziehbar....
    Zugeschoben ist er so klein das er gut in die Tasche passt und ich kann ihn dann mit einer Hand auswerfen !


    Kann sein das der Verboten ist...interessiert mich aber nicht

    Kann nicht sein, ist so:
    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html


    Und da hier ja doch sehr offen, zum "Führen verbotener Waffen" geraten wird, mal eine Übersicht, was das bedeuten kann:
    https://www.bussgeldkatalog.ne…z/illegaler-waffenbesitz/

  • Das wäre dann astreiner Verstoß gegen das Waffengesetz. Macht sich ganz prima im Führungszeugnis...

    Erst ab 91 Tagessätzen werden Straftaten im (normalen) Führungszeugnis aufgeführt.

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