Also laut Richtlinien (die gibts so ähnlich auf für Anwälte) sinds 40-80€ je nach Aufwand und Dauer der Beratung 200€ fände ich extrem abgezockt.
+ @Lorbas:
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, § 34, ist geregelt, dass die Erstberatung maximal 190 € (+ USt.) kostet, lt. § 13 muss eine Gebühr mindestens 15 € (+USt.) betragen.
Die Beratungsgebühr wird auf ein evtl. Tätigwerden des Anwaltes voll angerechnet. Erst beim Tätigwerden des Anwalts richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert.