Verkäuferin will ihren Hund wieder zurück

  • Also laut Richtlinien (die gibts so ähnlich auf für Anwälte) sinds 40-80€ je nach Aufwand und Dauer der Beratung 200€ fände ich extrem abgezockt.

    + @Lorbas:


    Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, § 34, ist geregelt, dass die Erstberatung maximal 190 € (+ USt.) kostet, lt. § 13 muss eine Gebühr mindestens 15 € (+USt.) betragen.
    Die Beratungsgebühr wird auf ein evtl. Tätigwerden des Anwaltes voll angerechnet. Erst beim Tätigwerden des Anwalts richtet sich die Gebühr nach dem Gegenstandswert.

  • Bevor jetzt hier weiter über Anwaltspreise diskutiert wird.
    Man kann bei einem Anwalt im Vorfeld anrufen und sich über seine Kosten einer Rechtsberatung informieren.
    Wenn der genannte Preis zu hoch erscheint, kann man immer noch zu einem anderen Anwalt und oder es ganz bleiben lassen.

  • , ist geregelt, dass die Erstberatung maximal 190 € (+ USt.) kostet,

    Siehste, also doch!

    Bevor jetzt hier weiter über Anwaltspreise diskutiert wird.
    Man kann bei einem Anwalt im Vorfeld anrufen und sich über seine Kosten einer Rechtsberatung informieren.
    Wenn der genannte Preis zu hoch erscheint, kann man immer noch zu einem anderen Anwalt und oder es ganz bleiben lassen.

    Bevor jetzt hier weiter über Anwaltspreise diskutiert wird.
    Man kann bei einem Anwalt im Vorfeld anrufen und sich über seine Kosten einer Rechtsberatung informieren.
    Wenn der genannte Preis zu hoch erscheint, kann man immer noch zu einem anderen Anwalt und oder es ganz bleiben lassen.

    Das ist aber schon wichtig, weil dauernd geraten wird sich anwaltlich beraten zu lassen. Dann sollte man auch die gängigen Preise kennen.

  • Zu einem Anwalt gehen sollte aber der letzte Ausweg sein, wenn einige hier geratene Maßnahmen bei der Dame nicht ziehen.
    Der Kauf hat eh schon genug Geld und Nerven gekostet.

  • Ich kann mich der allgemeinen Tendenz den Hund zu behalten nur anschliessen.
    Es geht nämlich in erster Linie darum, dem Kleinen ein vernünftiges ( !! ) zu Hause zu bieten.


    In der ersten "Familie" ( eher wohl Chaos ) ist der Wurm ganz sicher nicht gut aufgehoben.
    In zweiter Linie geht es hier - meiner Meinung nach - um deine Kinder und deine Familie.


    Ein bißchen gesunder Egoismus hat noch keinem geschadet, auch wenn es dich sympathisch macht, dass du dir um die Kinder der Vorbesitzerin sorgst. Gute Tipps hast du da ja schon erhalten.


    Kopf hoch, alles Gute und viiieeel Glück !!

  • Da es ja sowieso nicht um echte Gründe geht, warum sie den Hund will:
    Sag, dass deine Kinder mit dem Verlust auch nicht klarkommen. Deine Kinder sind auch jünger. Versteht sie ja sicher....

  • huch, falscher Knopf.
    Ich nehme eher an ( Ja,Unterstellung :D )
    dass das ein Ultimatum für das Pubertier war " Du hast 4 Wochen Zeit um dich zu kümmern sonst kommt er weg"

  • oder der Hund war in den vier Wochen in einer anderen Familie "vermittelt" und wurde unter genauso abstrusen Vorwänden zurück geholt - natürlich ohne das Geld zurück zu geben, dass ging für "Medikamente für die Kinder" o.ä. drauf...


    Für mich (!) klingt das alles nämlich nach einer ziemlich abstrusen Betrugsmasche!
    Schon allein 300 € mehr für 4 Wochen länger behalten auf EIGENEN Wunsch ist mMn nicht nur Wucher sondern einfach Abzocke!"

  • Schließe mich der Mehrheit an (also Alle^^)... ich würde ihr ein letztes Mal per Mail, brief (Einschreiben) oder wie auch immer mitteilen, dass du ihr nichts mehr zu sagen hast und dich auf sowas nicht einlässt. Sie ist mit dir den kaufvertrag eingegangen und nun ist es dein hund. Sollte sie mit dem "Terror" nicht aufhören, siehst du dich gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.


    fertig. Da würde ich nicht weiter diskutieren.

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