Konsequenzen nach Hundebiss ?

  • Du bist auch nicht gesetzlich versichert....

    Macht das einen Unterschied?


    Zuständig für die Kostenübernahme ist hier die Tierhalterhaftpflicht des Hundehalters, nicht die Krankenkasse. Mich würde es wundern, wenn die Krankenversicherung (egal ob gesetzlich oder nicht) der Geschädigten sich derart "Mühe" macht... Zumal sie wie gesagt gar nicht "zuständig" ist.

  • Also bei mir wurde da nichts übernommen...

    Hast du erst einmal selbst beim Arzt zahlen müssen, bevor dir Versicherungen geklärt haben wer zahlt? Wenn nicht lief es zunächst über deine Krankenversicherung, die die Kosten bei der Hundehalterhaftpflicht geltent gemacht hat. Wenn der Fall klar war, kann es sein, dass diese direkt bezahlt hat und die Krankenkasse nicht in Vorleistung ging. Geht sie aber, wenn es strittig ist, oder der Verursacher nicht fassbar ist etc. Oder glaubst du, dass Rechnungen im Streitfall zwei Jahre unbezahlt bleiben?
    So ist die Regel, die Ärzte wenden sich an die Krankenkasse und diese versucht die Kosten durch den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung begleichen zu lassen. Der Geschädigte muss nichts weiter tun, als die entsprechenden Fragebögen auszufüllen. Die Versicherungen klären den Rest untereinander.
    Den Rat beim Hundehalter zu klingeln und die Daten zu fordern, würde ich nicht befolgen. Wie Rikah schon sagte. Im schlimmsten Fall ruft er die Polizei und verpasst euch eine Anzeige wegen Nötigung (und wäre damit im Recht).

  • Macht das einen Unterschied?
    Zuständig für die Kostenübernahme ist hier die Tierhalterhaftpflicht des Hundehalters, nicht die Krankenkasse. Mich würde es wundern, wenn die Krankenversicherung (egal ob gesetzlich oder nicht) der Geschädigten sich derart "Mühe" macht... Zumal sie wie gesagt gar nicht "zuständig" ist.

    Ja, es macht einen Unterschied. Die Krankenkasse übernimmt deshalb, weil eben in der Regel oft noch nicht klar ist, wer zuständig ist.

  • Ja, es macht einen Unterschied. Die Krankenkasse übernimmt deshalb, weil eben in der Regel oft noch nicht klar ist, wer zuständig ist.

    Aber es ist doch klar, wer zuständig ist. Der Verursacher bzw. seine Tierhalterhaftpflicht.


  • Aber es ist doch klar, wer zuständig ist. Der Verursacher bzw. seine Tierhalterhaftpflicht.

    Aber der Arzt, der behandelt hat, wird nicht warten wollen, bis der das einsieht, muß er auch nicht!
    Er stellt die Rechnung der KK, die zahlt und holt sich das Geld vom Verursacher zurück.
    Außer ein wenig Papierkram merkt der Geschädigte davon rein GAR NICHTS.



    Genau: Und hätte der nicht gezahlt, wäre die Mahnung an DICH gegangen, auch der Mahnbescheid etc.


    Denn für die Klinik bist DU der Auftraggeber einer Behandlung gewesen und damit bist DU der Rechnungsempfänger.


    Wer dann zahlt, ist der Klinik völlig egal, Hauptsache, es wird bezahlt

  • Ich kenne das auch nur so wie @braunerWirbelwind und @Rikah das geschrieben haben.


    Ich bin auch privat versichert und auf meinem Bogen steht unter anderem drauf ob es sich, wenn es ein Unfall war, um einen Freizeit, Berufs oder Schulunfall handelt und ob der Unfall durch dritte verursacht wurde.
    Bei Ja bekommt man einen Unfallbogen. Sie bezahlen, mir nach Einreichung der Rechnung, erst mal und holen sich dann das Geld von dem Gegner wieder.


    Das ist mal einen Unfall hatte ist schon viele Jahre her. Ich denke aber nicht das es sich geändert hat.


    LG
    Sacco

  • Die Krankenkasse schickt dir einen Fragebogen zu, da schilderst du den Fall, gibt's die Daten vom Verursacher an. Die Krankenkasse macht dann ihre Ansprüche beim Verursacher geltend.


    Ich bin gesetzlich versichert, nach dem Biss habe ich die Krankenhausrechnung trotzdem selbst bekommen (Wahnsinn das da an Kosten aufläuft ). Ich habe das einfach an die Krankenkasse weitergeleitet , die holen sich schon ihr Geld. Wäre ja auch dumm, wenn nicht. Man selbst bekommt davon nichts mit.

  • Mal von allem ab, ich verstehe nicht warum man bei sowas lange fackelt.


    Ein Hund der einfach so zubeisst, ohne Provokation, ohne Warnung, der ist gefährlich und bleibt es, solange er in den Händen solcher asozialen Halter ist.
    Und asozial ist es, wenn ich oder jemand für den ich die Verantwortung trage, andere schädigt und ich nicht bemüht um Ausgleich bin.


    Ob man da was der Polizei oder dem OA oder der Krankenkasse melden muss damit Behandlungskosten übernommen werden, keine Ahnung.
    Aber im Interesse aller gehören Hund und Halter gemassregelt und sollten auch nochmal die Schulbank drücken.


    Und wenn jemand immer wieder zeigt dass er kein Interesse daran hat, den Hund zu massregeln dann muss dass durch die nächsthöhrere Instanz erledigt werden, OA.


    Da würde ich persönlich auch keine Fristen mehr setzen, das Ding ist vor 3 Wochen gelaufen, wie lange wollt ihr denn noch warten? Das war doch nun schon ne üppige Gnadenfrist.

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