Ordnungsamt Wohnung besichtigen?

  • Ist ja auch gut möglich, dass es keinen Vorfall gab, aber der Bruder angeschwärzt wurde. Dann kann man sich als normal denkender Mensch nur vorstellen, dass Haltungsbedingungen geprüft werden sollen ('Was sonst? Hund war immer lieb, daher...').
    Gab hier vor kurzem auch den Fall. Nette alte Dame mit Rollator und ständig angeleintem Hund (er ist ein Schisser und würde bei lauten Geräuschen eventuell flüchten) hatte das OA vor der Tür, weil ihr Hund gefährlich sei und ohne Leine rumliefe. War dann der pseudo-blinde Typ, der mit seinem "ausgebildeten Blindenhund" (Huskymix, der gern mal wegläuft) berüchtigt dafür ist, Stunk machen zu wollen.

  • Das bedeutet also, dass Grund für den Termin Deiner Meinung nach nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein kann?

    Ich beantworte das mal hier um die anderen Fragen diesbezüglich auch zu beantworten.
    Die meisten hier in­ter­pre­tie­ren mir ein bischen zu viel rein.


    Wie ich auf der ersten Seite schon geschrieben habe, wollen die sich die Wohnung ansehen wegen dem Hund.
    Das hat nichts mit einem Verstoß zu tun. Ich gehe davon aus, dass sie gucken wollen ob die Wohnung groß genug ist.
    Aber eben genau das finde ich komisch. Wär mir neu, dass es drauf an kommt wie groß eine Wohnung sein muss um einen Hund zu halten.
    Bei meinem Bruder sind es 85m².


    Kommt mir halt alles ein bischen komisch vor.

  • Ich würde da erstmal anrufen und nachfragen, was die genau von mir wollen, wenn sie sich schon ankündigen.
    Und wenn eine Anzeige vorliegt, der sie nachgehen müssen, können sie das ja dann sagen.


    Auf gut Glück und Verdacht würde ich hier auch nicht einfach irgendwen in meine Wohnung bitten.


    Auch, wenn ich vor ihm nichts zu verbergen habe, würde mein Freund trotzdem nen ordentlichen Einlauf bekommen, wenn der heimlich mein Handy kontrolliert. Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre und muss nicht einfach hinnehmen, dass man immer mehr versucht, aus uns allen gläserne Menschen zu machen.

  • Ich gehe davon aus, dass sie gucken wollen ob die Wohnung groß genug ist.

    Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgröße für die Hundehaltung und folglich auch keinen diesbezüglichen Ansatz für das OA.

  • Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Wohnungsgröße für die Hundehaltung und folglich auch keinen diesbezüglichen Ansatz für das OA.
    Wohnt Dein Bruder in NRW?

    Ja er Wohnt in NRW.
    Es kann natürlich sein, dass er mal wieder von unserem Dorf-Polizisten (Edit by Mod) angeschissen wurde.
    Vor nem Monat hat er auch was bekommen, da sollte angeblich Diesel aus seinem Auto laufen, es soll immer ne Pfütze unterm Auto sein.
    Auto hatte 2 Wochen davor frisch Tüv bekommen und ist ein Benziner. Von daher hatte sich das schnell erledigt.

  • Ja er Wohnt in NRW.

    Sorry, ich habe inzwischen editiert, weil ich fälschlicherweise in Erinnerung hatte, dass es um einen OEB geht.


    In NRW gilt, wenn ich mich nicht irre, dass eine Haltegenehmigung vom Vermieter und vom Ordnungsamt vorliegen muss, dass eine Haftpflicht mit einer festgelegten Mindestdeckungssumme abgeschlossen werden muss, dass der Hund gechipt, gemeldet und registriert sein muss und dass ein großer Sachkundenachweis gemacht werden muss. Außerdem muss der Halter ein sauberes Führungszeugnis haben. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt?

  • Sorry, ich habe inzwischen editiert, weil ich fälschlicherweise in Erinnerung hatte, dass es um einen OEB geht.


    In NRW gilt, wenn ich mich nicht irre, dass eine Haltegenehmigung vom Vermieter und vom Ordnungsamt vorliegen muss, dass eine Haftpflicht mit einer festgelegten Mindestdeckungssumme abgeschlossen werden muss, dass der Hund gechipt, gemeldet und registriert sein muss und dass ein großer Sachkundenachweis gemacht werden muss. Außerdem muss der Halter ein sauberes Führungszeugnis haben. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt?

    Habe ich doch schon geschreiben das er alles hat. Sonst hätte er wohl kaum eine Halterkarte.

  • In Bochum und auch anderen NRW Städten ist diese Besichtigung vom OA normal.


    „Die erlaubten Tiere müssen so untergebracht werden, dass sie artgerecht gehalten werden und ein Ausbruch aus dem eingefriedeten Grundstück ausgeschlossen ist.„


    Deshalb wird das überprüft

  • so, wie yasmin es schreibt, kenne ich es auch.


    ich würde die einfach die wohnung besichtigen lassen und gut is.


    als listenhundhalter muss man sich halt einiges gefallen lassen, was nicht "normal" ist.


    ich musste z.b. bescheinigen, dass ich weder geistesgestört, noch alkohol-
    oder drogenabhängig bin und keine verstöße gegen das waffengesetz oder
    gegen das tierschutzgesetz habe. hab ich mir doch gerne bescheinigt :-)

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