Bin Hundesitter und wurde bei Beißerei gebissen

  • Dagegen hab ich auch nichts gesagt. Es gibt aber eben beide Moeglichkeiten. Sprich neben dem Gewerbe auch die Minijob-Variante.


    Da muss dich dann aber der Auftraggeber als Minijob anmelden, so wie er das zB für die Haushaltshilfe täte. Das ist ganz klar möglich.

  • Hier eine wichtige Info für alle Hundehalter mit bezahltem Tiersitter.


    Da alle Versicherer gar keinen Versicherungsschutz beim Hundesitting durch einen bezahlten Tiersitter bieten,
    kann ein Versicherungsnehmer seine Hundehalterhaftpflicht jederzeit außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.
    Er muss nur angeben, dass er mittlerweile einen bezahlten Hundesitter beschäftigt und sich darauf berufen, dass sich sein Haftungsrisiko verändert hat und dieses von der aktuellen Versicherung nicht abgesichert wird.
    Ich habe das erfolgreich durchgeführt!
    Der relevante Passus in den Tarifdetails und Versicherungebdingungen lautet unter "versicherte Personen und Aktivitäten" auf "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig)"
    Für mein aktuelles Problem (siehe "Wichtiger Hintergrund") nutzt das natürlich nichts, da auch die neue Versicherung aktuell keinen diesbezüglichen Schutz bietet.


    Wichtiger Hintergrund:
    Ich bin sehr verärgert über die Tatsache, dass viele Hundehalter aus unerfindlichem Grund über die obige, eklatante Versicherunglücke beim bezahlten Tiersitting im Unklaren gehalten werden und somit sogar gegenüber "angeblich unbezahlten Tiersittern" ohne relevanten Grund benachteiligt werden.
    Sobald der für mich normalste aller Tiersittingfälle eintritt, nämlich dass ein Entgelt gezahlt wird und die Tätigkeit sinnvollerweise sogar offiziell als Minijob angemeldet ist, haftet regelmäßig KEINE Versicherung für Schäden, die durch den Hund während des Hundehütens/Gassi-gehens in der Obhut des bezahlten Tiersitters verursacht werden.
    Weder die Hundehalterhaftpflicht als verantwortliche Gefährdungshaftung, noch eine Tiersitterhaftpflicht, noch eine Privathaftpflicht und auch keine Betriebs-/Gewerbe- oder Berufshaftpflicht.
    Der Hinweis zum Ausschluss in der Hundehalterhaftpflicht lautet: "Hüten durch dritte Personen (nicht gewerbsmäßig = gegen Entgelt)".
    Der Hinweis zum Ausschluss bei den anderen Versicherungsarten lautet: Verschuldenshaftung, die nur beim Verschulden des Versicherungsnehmers (hier Tiersitter) haftet.
    Hat der Tiersitter aber die "normale" Sorgfaltspflicht walten lassen und wird somit kein Verschulden (oder möglicherweise nur eine Teilschuld) festgestellt, haftet folglich der Hundehalter, aber leider nicht seine Hundehalterhaftpflicht.
    Dieser Zustand ist aus meiner Sicht untragbar und auch nicht gerechtfertigt.


    Da die Versicherer und Vermittler hierüber zum Teil gar keine Kenntnis haben (oder haben wollen) und u.U. auch keinen Änderungsbedarf sehen, kann ich nur empfehlen, diesen sinnlosen Passus als positiven Kündigungsgrund für alle Kunden hier zu veröffentlichen.


    Als notwendige Änderung bei den Versicherungsangeboten sehe ich die Abänderung des Passus durch den Wegfall des Zusatzes in den Leistungsbeschreibungen.
    Die versicherte Leistung sollte der Einfachheit halber grundsätzlich das "Hüten durch dritte Personen" ohne Einschränkung beinhalten.
    Falls aus Sicht der Versicherer eine Abgrenzung zum hauptberuflichen Tiersitter erforderlich wäre, könnte der Passus "nicht gewerblich" m.E. folgendermaßen geändert werden "bei geringfügiger Nebenbeschäftigung bis xxx Euro Jahresentgelt" oder einfacher "auch als angemeldeter Minijob".

  • Hier eine wichtige Info für alle Hundehalter mit bezahltem Tiersitter.


    Da alle Versicherer gar keinen Versicherungsschutz beim Hundesitting durch einen bezahlten Tiersitter bieten,
    kann ein Versicherungsnehmer seine Hundehalterhaftpflicht jederzeit außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.

    Und dann?
    Dann hat man keine Haftpflicht für den Hund, hilft einem auch nicht weiter wenn der Hund jemand anderen vors Auto rennt.

  • Da alle Versicherer gar keinen Versicherungsschutz beim Hundesitting durch einen bezahlten Tiersitter bieten,

    Natürlich deckt die private Versicherung des Hundehalters das nicht ab. Dafür muss der gewerbliche Hundesitter eine eigene Betriebshaftpflicht abschließen, die im Falle von Personen- oder Sachschäden während des Sittings greift. Der Hundesitter übernimmt das Risiko durch Abschluss des sog. Verwahrungsvertrags.


    Es besteht also absolut kein Grund, die private Hundehaftpflicht zu kündigen, weil die Haftung mit Abschluss des vorgenannten Verwahrungsvertrags ohnehin auf den gewerblichen Sitter übergeht. Eine Deckung durch die private Hundehaftpflicht ist also komplett überflüssig.

  • Verstehe ich nicht. Wieso sollte ich meine Haftpflicht kündigen, weil irgendwelche Hundesitter sich nicht ausreichend absichern?
    Da wäre mein Rat eher, seine Tiere nur Profis anzuvertrauen, die entsprechend versichert sind.

  • Ich bin sehr verärgert über die Tatsache, dass viele Hundehalter aus unerfindlichem Grund über die obige, eklatante Versicherunglücke beim bezahlten Tiersitting im Unklaren gehalten werden und somit sogar gegenüber "angeblich unbezahlten Tiersittern" ohne relevanten Grund benachteiligt werden.

    Wieso im unklaren gelassen? Bei mir steht das im Versicherungsvertrag klar drin. Der Grund liegt darin das bezahlte Hundesitter selber versichert sind, bzw. sein sollten.

  • ich hab das jetzt so verstanden, das keine Versicherung greift wenn der Tiersitter vom Hund gebissen wird, weil die Sitterversicherung nur Schäden an Dritten übernimmt. Aber ist, das dann nicht ein "Betriebsunfall" und muss von der Unvallversicherung des Minijobbers übernommen werden?

  • Ich habe als Hundesitter neben meiner eigenen Hundehalterhaftpflicht noch ne spezielle Hundesitterhaftpflicht bei der Uelzener. Und meine Arbeitgeber haben ihre 'normale' Hundehalterhaftpflicht.


    Ich habe bei Vertragsabschluss meiner Hundesitterhaftplficht jedenfalls alle möglichen Szenarien angesprochen die da auftreten können und alle Möglichkeiten abgeklopft.


    Man muss halt auch mit allen Beteiligten vorher kommunizieren, mit dem Sitter, mit Auftraggebern und Versicherern.


    Edit: ich bin als Minijobber angestellt und wenn ich vom Kundenhund gebissen werde innerhalb der Arbeitszeit, dann bin ich über die Minijobzentrale unfallversichert.

  • Ja aber deswegen kann ich doch nicht den HH sagen kündigt eure Versicherung kündigen sollen???

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