Bin Hundesitter und wurde bei Beißerei gebissen

  • Ich habe auch mal in so eine Beisserei eingegriffen - würde ich immer wieder machen. Allerdings bekommt man in diesen Fällen immer eine Eigenschuld , da man sich selbst in Gefahr gebracht hat. Bei mir wusste man auch nicht welcher Hund gebissen hat, also hat meine Krankenkasse alle Kosten übernommen.
    Bei dir ist das ja noch ein wenig anders, weil es nicht dein Hund ist. Hast Du eine Versicherung wo das Hundesitten mitversichert ist ?
    Ich hoffe Hugo ist nichts schlimmes passiert ? Dir gute Besserung.

  • Dann wirst du selber dafür aufkommen müssen bzw. deine Krankenkasse.
    Du hast Hugo laufen lassen, du hast entschieden in die sich beißenden Hunde zu greifen, du weißt nicht sicher wer dich gebissen hat, somit wirst du selber , deine Krankenkasse für deinen Schaden aufkommen müssen.


    Verbuchs unter Lehrgeld und lass Hugo zukünftig an der Leine.


    Lg und nochmal gute besserung

  • Ich habe auch mal in so eine Beisserei eingegriffen - würde ich immer wieder machen. Allerdings bekommt man in diesen Fällen immer eine Eigenschuld , da man sich selbst in Gefahr gebracht hat. Bei mir wusste man auch nicht welcher Hund gebissen hat, also hat meine Krankenkasse alle Kosten übernommen.
    Bei dir ist das ja noch ein wenig anders, weil es nicht dein Hund ist. Hast Du eine Versicherung wo das Hundesitten mitversichert ist ?
    Ich hoffe Hugo ist nichts schlimmes passiert ? Dir gute Besserung.

    Hugo hat ein paar Bissverletzungen.... an den Ohren, Kopf, Brust. Seine Haftpflicht deckt den Hundesitter mit ab. Das isr eigentlich in den neuen Haftpflichtversicherungrn überall mit drin für Sitter, Tierpensionen, Privatpersonen etc. Hugo lag unten und kam nicht weg...

  • Das ist deine eigene Wahl und nicht Problem des Versicherungsunternehmen in deren Augen.
    Die emotionale Argumentation interessiert da niemanden.
    Es war fahrlässig reinzugreifen und auch bei der Entstehung der Beißerei wird dir bei dem Hergang eine Teilschuld angerechnet.


    Wenn du keine Betriebshaftpflicht hast, wirst du das vermutlich unter dumm gelaufen und selber zahlen verbuchen müssen.

    Ich hab damals auch in einen Kampf reingegriffen und bekam alles gezahlt. Ich glaube pauschal kann man das nicht beantworten. Bei mir war damals der Hund aber schon „bekannt“ und hatte eigentlich Auflagen... Weiß nicht, ob das einen Unterschied macht.

    Ich habe keine Polizei gerufen... Rafile 1985 Danke, das sehe ich auch so.....

    Bei sowas IMMER die Polizei rufen!

  • Hugo an der Leine lassen, wenn der andere frei rumläuft unkastriert?? Der ist ja auvh immer wieder zu Hugo gelaufen vor der Beisserei.... Das wäre ja noch schlimmer ausgegangen ....

  • Hat Hugo eine Haftpflichtversicherung, welche Fremdbetreuung einschließt?
    wenn ja, würde ich den Vorfall Hugo's Versicherung und der Versicherung des RR melden. Die machen dann unter sich die Kostenübernahme aus. Wie andere schon schrieben:
    Alleine weil du einen Hund mit dir geführt hast, bekommst du in der Regel eine Teilschuld.
    Aufgrund der Tatsache, dass der von dir geführte Hund nicht unschuldig an der Situation war, bekommst du in der Regel eine Teilschuld.
    Aufgrund deines Eingreifen kannst du eine Teilschuld bekommen.
    Wenn du Glück hast kommt trotz der Tatsache, dass man nicht weiß, welcher Hund gebissen hat und der Tatsache, dass du eine Teilschuld am Vorfall trägst eine oder beide Hund Haftpflichtversicherungen anteilig auf. Wenn du Pech hast, verweigern sie die Zahlung und du musst die Eigenbeteiligung deiner Krankenversicherung zahlen.

  • Ich hab damals auch in einen Kampf reingegriffen und bekam alles gezahlt. Ich glaube pauschal kann man das nicht beantworten. Bei mir war damals der Hund aber schon „bekannt“ und hatte eigentlich Auflagen... Weiß nicht, ob das einen Unterschied macht.

    Bei sowas IMMER die Polizei rufen!

    Ich nehme an, die Ridgebavk-Besitzerin hat schon so einige Erdfahrungen mit ihrm Hundf gemacht... und dementsprechend mit ihrer Versicvherung. Das Sollte aber nivht mein Problem sein....


    Entschuldigung für die Tippfehler... 2 Finger sind durch die Bisse geschient ....

  • Hugo an der Leine lassen, wenn der andere frei rumläuft unkastriert?? Der ist ja auvh immer wieder zu Hugo gelaufen vor der Beisserei.... Das wäre ja noch schlimmer ausgegangen ....

    Ich würde den eigenen Hund IMMER an der Leine behalten, wenn ein fremder, unkastrierter Rüde im Konfrontationskurs auf euch zuläuft. So hat man wenigstens Zugriff, weil die Hunde in unmittelbarer Nähe sind. Wenn du ableinst, entfernen sie sich unter Umständen so weit, dass du keine Möglichkeit mehr hast einzugreifen...


    Die meisten prollenden Fremdrüden treten übrigens oft flux den Rückzug an, wenn man ihnen entsprechend entgegentritt...


    Ich mache es immer so, dass ich Newton ableine und dem Proll einen ordentlichen Einlauf verpasse. Ich weiß aber, dass Newton wegbleibt und mich das regeln lässt. Darauf würde ich mich bei einem halbstarken Viszla-Buben nicht verlassen. Daher Leine dran lassen!

  • Witzig wird, wenn die Haftpflicht auf die Tiersitterin zukommt und wegen ihrer Fahrlässigkeit das Geld wieder sehen will.


    Ohne Betriebshaftpflicht und Sachkunde hat sie dann ein Problem.

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