Wir machen das nach Ermessen, je nach Umgebung und "Verfassung" des Hundes.
In Berlin ist ja sogar die Leinenlänge vorgegeben, nunja...
In belebten Gebieten, Straßen, Wegen,... ist das Tier an der normalen Führleine.
Im Park an der 11m Schlepp, die hat 120g. Vorgeschrieben wären max. 2m.
Natürlich verhalten wir uns entsprechend rücksichtsvoll und wickeln die Schlepp entsprechend auch auf, wenn dies von nöten ist bzw. passen die Länge situativ an. Das Tier läuft in diesen Bereichen grundsätzlich auf der rechten Seite des Weges und kreuzt nicht.
Für Trainingseinheiten auf Wiesen Leine ich sie dann auch ab, aber eben nur, wenn wir damit niemanden stören.
Wenn keiner im Park ist, weil schlechtes Wetter, lasse ich sie auch frei laufen, dann kann sich ja keiner gestört fühlen.
Wald, Acker und Wiesen nunja, da läuft sie nach Ermessen frei, auch wenn es kein ausgeschriebenes Freilaufgebiet ist.
Sie verlässt die Wege nicht, ist kontrollierbar und wenn ich denke sie hat doch einen schlechten Tag kommt sie halt an die Leine.
So handhaben wir das auch in Brandenburg und hatten da mit dem Förster auch noch keine Probleme. Wenn er angefahren kommt, gibt es ein Stopp - ich Leine an - gehe an den Wegrand, man grüßt sich und fertig. Er hat gesehen, das Tier ist unter Kontrolle und ist zufrieden.
Also das ist ganz unterschiedlich, wir bewegen uns einfach so, das wir keinen stören. Ich kenne das Tier, man kennt die Menschen hier. Wenn uns im Park ein Mensch entgegegen kommt, der am äußersten Wegrand langläuft und sich sichtlich unwohl fühlt, nehme ich sie eben kurz und lasse die Schlepp nicht auf 11m ausgefahren,...