Entlohnung für Hundesitter

  • Ähnliche Einrichtungen, dies steht im Bezug auf Tierheim (da sind Größen und Aufbau der Institution schon wichtig), daher ist dein Bezug nicht nur äußerst fraglich, sondern aus meiner Sicht nicht zutreffend.... schon auch daher, weil es darum "Tiere halten will"... dies will der TS hier ja gar nicht, zumindest nicht nachhaltig.

  • das mit der Gewerbeanmeldung dürfte das zuständige Finanzamt regelmäßig anders sehen..


    und richtig fies wirds, wenn die nach § 162 AO schätzen :flucht:

    Das hat nichts mit der Sichtweise zu tun, sondern mit dem Gewerbe und auch den Einnahmen (bzw. der Größenordnung)... daher würde ich Pauschalarrangement doch vorsichtig umgehen.

  • Es ist ja schön, dass es aus deiner Sicht unzutreffend oder fragwürdig ist.
    Der Gesetzgeber hat aber nun diesbezüglich nicht erst seit gestern diese Vorgaben aufgestellt und die entsprechen nun mal geltendem Recht.


    Ob man das blöd oder gut findet, bleibt jedem selbst überlassen.


    Es treffen in dem Zusammenhang nun mal verschiedene Gesetze aufeinander, die den Rahmen einfach vorgeben. Da brauch ich auch mit meinen Aussagen nicht vorsichtig sein. =)

  • Es ist ja schön, dass es aus deiner Sicht unzutreffend oder fragwürdig ist.
    Der Gesetzgeber hat aber nun diesbezüglich nicht erst seit gestern diese Vorgaben aufgestellt und die entsprechen nun mal geltendem Recht.


    Ob man das blöd oder gut findet, bleibt jedem selbst überlassen.


    Es treffen in dem Zusammenhang nun mal verschiedene Gesetze aufeinander, die den Rahmen einfach vorgeben. Da brauch ich auch mit meinen Aussagen nicht vorsichtig sein. =)

    Es ist ja schön, dass man Menschen mit FA oder Gesetzen verunsichert ohne den Wortlaut und die Umsetzung selber zu verstehen...insbesondere weil schon hervorgeht, dass es weder nachhaltig noch gewerblich ist ... aber das war auch nicht mal die Frage des TS... und dass man da gleich mit Kanonen schießen muss...*kopfschüttel*

  • :???:
    Ich empfehle wirklich ein kleines Telefonat mit dem Vetamt oder eine Anfrage an Dr. H.J. Kost-Stenger (zB über FB „Anwälte für Tiere“ )... Letzterer ist übrigens Dozent für Rechtskunde für den 11er... =)


    Ich kann übrigens nix dafür, dass die GewO gewerblich so definiert, wie sie es definiert. :ka: Ich kann nix dafür, dass die Passagen „Nachhaltigkeit“ und „tatsächlich erwirtschafteter Ertrag“ rausgenommen und ersetzt wurden...


    Natürlich kannst betreuen und Geld dafür nehmen. Steht dir frei.
    Dir sollte dann nur klar sein, dass du dann gegen verschiedene Verordnungen verstößt und sobald tatsächlich mal ein Kläger da sein sollte (zB der erboste Vermieter, der Nachbar der sich belästigt fühlt oder der Hundehalter, weil während der Betreuungszeit was schief gelaufen ist), dann hast du eben die Konsequenzen zu tragen.
    So einfach ist das. =)

  • Wenn es ganz blöd läuft und ein Versicherungsfall Eintritt und der nicht versicherte Sitter bis ans Lebensende Oder bis zur Insolvenz, Schulden hat, sieht das ganze sehr scheisse aus.
    Ja unter DEM Gesichtspunkt sind die 750 Euronen wirklich zu wenig, oder eben ein Taschengeld.
    Das letzte dann in der Höhe.

  • Wenn es sich um einen "Freundschaftsdienst" bei Nachbarn handelt, finde ich die Summe maßlos übertrieben! (Keine Sachkunde, wenig Zeitaufwand....)
    Wenn es sich um gewerbliches Hundesitting handelt, gehört ein Gewerbeschein, eine entsprechende Versicherung, ein entsprechend gesichertes Grundstück und ein Sachkundenachweis dazu, DANN kann man über den Preis verhandeln!

  • Die Privathaftpflicht löst das leider mal gar nicht. Dafür gibt es Hundehaftpflichtversicherungen . Doch meist sind fremde Leinenführer automatisch mitversichert. Daher muss keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden.

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