Entlohnung für Hundesitter

  • Lotte ist wegen ihrer Verlustangst sehr schwierig und ich bin grundsätzlich gegen Schwarzarbeit. Daher: In der Huta zahle ich 30 € für Tagesbetreuung in Kleingruppen (mit ÜN 25 pro Tag). Die Sitterin über Leinentausch bekommt 15 € für ein paar Stunden

  • Hallo??? 714€ für 6 Wochen Arbeit! Und das als Student! Das ist ein ordentlicher Batzen! Take it or leave it, würde ich sagen!


    (Für meinen Hiwi-Job an der Uni bekam im 320€/Monat, also ca. 480€ in 6 Wochen und das war mehr als 45 min. Gassi gehen am Tag... Wobei du mit 45 min. bei zwei so jungen Hündinnen nicht hinkommen wirst. Aber selbst mit zweimal 45 min. Gassi finde ich die Aufwandsentschädigung vollkommen in Ordnung!)

    Ist vollkommen richtig, take it or leave it...
    Den Vergleich zum Hiwi würde ich jetzt nicht ziehen... Stunden...Verantwortung... Rechtslage :D

  • Und wo ließt Du, dass er eine Genehmigung (Erlaubnis) haben muss, das persönlich auf ihn geschuldet lese ich nicht...
    Und auf "Gewerbeanmeldung" (aus anderen Beiträgen) möchte ich gar nicht eingehen... weil das ja absurd ist...

    Paragraph 11 (1) 3 TierSchG, im Folgenden ua „mit der Ausübung der Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 1 darf erst nach Erteilung der Erlaubnis nachgehen.“


    Einfach beim zuständigen Vetamt anrufen.
    :D
    Und ja, da man als Betreuung Hunde vorübergehend bei sich aufnimmt, gilt man als Tierheim ähnlicher Betrieb.


    Für den Rest empfehle ich, sich mit dem GewO auseinander zu setzen.
    =)

  • Und wo ließt Du, dass er eine Genehmigung (Erlaubnis) haben muss, das persönlich auf ihn geschuldet lese ich nicht...
    Und auf "Gewerbeanmeldung" (aus anderen Beiträgen) möchte ich gar nicht eingehen... weil das ja absurd ist...


    das mit der Gewerbeanmeldung dürfte das zuständige Finanzamt regelmäßig anders sehen..


    und richtig fies wirds, wenn die nach § 162 AO schätzen :flucht:

  • das mit der Gewerbeanmeldung dürfte das zuständige Finanzamt regelmäßig anders sehen..


    und richtig fies wirds, wenn die nach § 162 AO schätzen :flucht:

    |) Gab jetzt in letzter Zeit übrigens tatsächliche Fälle, wo 5 Jahre GewSt nachgefordert wurden.
    Zack, private Insolvenz... Dass die Betreuungen geschlossen wurde und diejenigen sich nach der Sache in dem Bereich nicht mehr selbständig machen darf, kam noch oben drauf.
    =)

  • |) Gab jetzt in letzter Zeit übrigens tatsächliche Fälle, wo 5 Jahre GewSt nachgefordert wurden.Zack, private Insolvenz... Dass die Betreuungen geschlossen wurde und diejenigen sich nach der Sache in dem Bereich nicht mehr selbständig machen darf, kam noch oben drauf.
    =)


    ja, das ist halt auch so ein Punkt, dass derjenige das Geld vlt nicht (mehr) hat ist dem Finanzamt halt auch herzlich egal.. Und eben auch kein Grund, sich auf 'Unmöglichkeit' zu berufen.. wie heißt es in der Juristerei so schön 'Geld hat man zu haben' :hust:

  • „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“
    :klugscheisser:



    Übrigens hat es neulich auch ne TS - Orga getroffen, die hauptsächlich Tiere aus dem Ausland vermittelt hat..
    Keiner hatte die entsprechenden Zulassungen und es gab auch keine Gewerbeanmeldung.
    Tja, Finanzamt sah es dann nicht mehr als gemeinnütziger Verein...
    =)

  • Wo lebst DU ?Hier im Rhein-Main-Gebiet zahlt man für einen HuTa-Platz i.d.R. mindestens EUR 20,00/Tag - ohne Futter und ohne Übernachtung

    Aktuell im Saarland.
    Vorher(vor 2 Jahren) in BW(Großstadt und Goldhochburg*g*) auch dort habe ich nie mehr als 18€ pro Übernachtungstag bezahlt. An meinen Wochenendstationen, ebenfalls BW Nähe Straßburg auch nicht. Und Baden-Württemberg ist nun nicht gerade als das günstigste Bundesland berühmt.

  • Offensichtlich handelt es sich hier um eine aus reiner Freundschaft gewährte Nachbarschaftshilfe. Das ergibt sich zwangsläufig aus dem Fehlen des bürokratischen Unfugs und der obrigkeitlichen Repressalien, die mit legalem Geldverdienen untrennbar verbunden sind.
    Die genannte Aufwandsentschädigung erscheint mir deshalb hoch genug. Bei offizieller Arbeit einer Hundepension erreicht wahrscheinlich noch weniger Geld den Menschen, der die Arbeit tatsächlich macht - auch wenn der der Kunde viel mehr zahlt.


    Trotzdem möchte ich daran erinnern, dass die Haftpflicht geklärt sein muss. Enthält der Vertrag des Hundehalters die Klausel, dass auch du versichert bist? Oder deckt deine Privathaftpflicht auch deine Aufsicht über fremde Hunde?


    Als Student habe auch ich recht gut verdient - aber die Rechtslage muss man kennen.


    sea u in denmark

  • ich bin 23 Jahre alt, Student und biete mich, für ein bisschen Taschengeld, als Hundesitter an. Da meine Freundin einen Spitz hat und sie quasi bei mir wohnt, habe ich sei ca. einem Jahr Erfahrung mit Hunden.


    Ein Interessent möchte mir seine beiden 1,5 Jahre alten Hündinnen (Golden Retriever & Mischling) für 6 Wochen geben.

    Private Hundebetreuung


    Du musst die Haftpflichtversicherung regeln.


    4126441038_Nippers2-2011Fachbeitrag.pdf


    Zitat daraus:
    "Fallbeispiel zwei:
    Bezahlte Hundesitter sind nicht über die
    private Hundehaftpflicht des Halters versichert. Sie sind für
    den Hund verantwortlich und müssen für Personen- und auch
    Sachschäden aufkommen."


    Und das kann (d)ein Fallstrick werden!


    Bei 6 Wochen betreuung am Stück würde ich ganz genau hingucken, was ihr vereinbart.
    Da du "Interessent" schreibst, ist es doch keine Nachbarschaftshilfe mehr?

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