Pflegevertrag von Privat zu Privat

  • Mal ganz ohne Wertung, was ich von der Aktion halte, und auch für mich der Anwalt zum Gang der richtige Weg wäre, sind hier zwei Links, die vielleicht weiterhelfen. Einmal zu Schutzverträgen und einmal zur Eigentumsübertragung bei solchen Verträgen.

  • Es scheint doch möglich zu sein eine Übergangslösung zu finden .Da ich den Hund kostenlos abgebe finde ich das auch nicht zuviel verlangt ,warum dann diese Antworten ?
    Kreative Lösungen gibt es da bestimmt genug .

    Es ist doch deine Entscheidung ob du den Hund kostenlos abgibst oder über eine Schutzgebühr. Es zwingt dich doch niemand ihn zu verschenken. Dadurch hast du ja im Endeffekt nicht mehr Rechte.


    Diese Antworten bekommst du, weil du nicht sagst worum es im Prinzip eigentlich geht und nur kurze und knappe Antworten gibst. Du verlangst etwas und im Gegensatz willst du aber nichts dafür tun. Es wurden hier schon einige Tipps bezgl Verträgen gegeben, aber ohne dich anwaltlich beraten zu lassen wirst du auch hier nicht weit kommen.

  • Gibt sicher unendlich viele kreative Lösungen. Deine Frage ist doch aber welche rechtlich sauber ist und tatsächlich funktioniert.


    Was spricht denn dagegen @juno88 eine Frist von zB 6 - 12 Monaten zu vereinbarst in denen besuchst du den neuen Besitzer. So hast du Sicherheit und kannst das Thema auch abschließen.


    Weil die Ideen die du so hast könnte man auch gut ausnutzen. Würde ich den Hund zB nehmen und er wird nach 10 Jahren krank würde ich versuchen alle Kosten durch dich zahlen zu lassen. Ist ja schließlich nicht mein Hund.

  • Wie währe es wenn ich gar keinen Vertrag mache ?aber einen Kaufvertrag habe in dem ein Vorkaufsrecht des Züchters steht Impfpass unsw vom Hund habe .

  • Wie währe es wenn ich gar keinen Vertrag mache ?aber einen Kaufvertrag habe in dem ein Vorkaufsrecht des Züchters steht Impfpass unsw vom Hund habe .

    Lass dir doch einfach einen Termin beim Anwalt geben und dich beraten.

  • Keine Ahnung, das kann dir nur ein Anwalt sagen. Es wird aber immer schwer sein einen Hund irgendwo rauszuholen, wenn die andere Partei nicht will. Kommt ja auch mal bei Pflegestellen vor, das die einen Hund nicht wieder rausrücken - Vertrag hin oder her. Die Polizei mischt sich nicht ein. Dann bleibt nur der Klageweg und das dauert Monate bis Jahre.

  • Wie währe es wenn ich gar keinen Vertrag mache ?aber einen Kaufvertrag habe in dem ein Vorkaufsrecht des Züchters steht Impfpass unsw vom Hund habe .

    Frag doch einfach mal morgen in der Bäckerei nach, wenn Du Deine Brötchen kaufst. Die Antwort dürfte ähnlich rechtssicher sein wie die hier im Forum.
    Geh, wie zig mal angeraten, zum Anwalt oder setz auf Risiko und darauf, dass Du Dich mit Anlauf auf die Nase legst.

  • Wie währe es wenn ich gar keinen Vertrag mache ?aber einen Kaufvertrag habe in dem ein Vorkaufsrecht des Züchters steht Impfpass unsw vom Hund habe .

    Den Gedankengang kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen und verstehe die Absicht dahinter nicht so richtig. Allerdings sollte dir bei solchen Gedanken klar sein, dass der Züchter nur Rechte dir gegenüber haben würde, nicht gegenüber den neuen Haltern. Denn deren Vertragspartner wärst du und nicht der Züchter.

  • Es scheint doch möglich zu sein eine Übergangslösung zu finden .Da ich den Hund kostenlos abgebe finde ich das auch nicht zuviel verlangt ,warum dann diese Antworten ?
    Kreative Lösungen gibt es da bestimmt genug .

    Wieso sollte man bereit sein auf deine Forderungen einzugehen, nur weil man für den Hund nichts bezahlt hat. Es ist doch Schnuppe, ob man 0 oder 2000 Euro bezahlt hat. Ich zumindest würde mir bei der Übernahme eines Tieres nicht vom Vorbesitzer/Züchter/Tierheim irgendwelche Vorschriften machen lassen, was die Haltung/Erziehung/Ernährung oder sonstiges betrifft. Wenn man sich ein Tier nimmt möchte man sich emotional komplett auf dieses einlassen, ich kann mir nicht vorstellen, dass dies mit der ständigen Angst im Nacken, dass der Vorbesitzer bei Nichtgefallen Ansprüche geltend macht. Wenn ich einen Hund übernehmen würde, wäre es mein Hund, über den ich alleine zu entscheiden hätte.


    Wenn du den Hund verkaufen möchtest, such dir jemanden, bei dem du ein gutes Bauchgefühl hast sage, dass du den Hund sollte es nicht klappen wieder zurücknimmst und vereinbare ein Vorkaufsrecht, sollten sie den Hund irgendwann abgeben wollen.
    Aber selbst da, wird man kaum was machen können, wenn sie sich nicht dran halten und den Hund anderweitig verkaufen. Egal welchen Vertrag du aufsetzt. Selbst wenn der rechtlich bindent ist. Bei einem Vertragsbruch müsstest du klagen und vor Gericht ziehen. Das kann unter Umständen 1-2 Jahre dauern, bis zum Urteil. Und selbst, wenn du vor Gericht recht bekommst, kann es dann sein, dass du den Hund nicht wieder bekommst (wenn er bspw. auf Kleinanzeigen nicht auffindbar verscherbelt wurde), sondern die neuen Eigentümer eine Entschädigung zahlen müssen.


    Lange Rede kurzer Sinn:
    Alle Eventualitäten absichern klappt so oder so nicht. Anstatt dich darauf zu versteifen, steck die Energie lieber in die Suche nach jemand vernünftigem und hoffe, dass dein Bauchgefühl sich nicht irrt.

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