Hund der Nachbarn/ kleine Kinder

  • Mündlich oder Schriftlich Abmahnen für etwas, was nicht passiert ist?

    Wenn man sich bedroht fühlt, ist meiner Meinung schon was passiert. Aber darüber müssen wir nicht diskutieren.

  • Dazu den Verdacht der Verletzung der Aufsichtspflicht äußern (aggressiver Hund und Kind), ggf. sogar Kindeswohlgefährdung.
    Da würde ich die Polizei fragen, ob die ans Jugendamt melden, sonst selber machen (machen sie aber idR).

    Eine Aufsichtspflichtsverletzung? Kindeswohlgefaehrdung?


    Bitte mal einen Blick in den BGB werfen!


    Wieviele Kinder gehen eigentlich tagtaeglich mit unerzogenen Hund spazieren bzw leben mit einem solchen unter einem Dach? Mit Hunden, denen man das Recht einraeumt sich im Zweifelsfall zu wehren oder Hunden, die jeden ausser die eigenen Familienmitglieder anbellen oder sogar eigene Familienmitglieder anknurren... ueberall das Jug einschalten?




    Ordnungsamt duefte schon richtig sein. Tagebuch schreiben und filmen, falls das Amt es sich ansieht.

  • Man kann natürlich auch die Füße hochlegen und abwarten bis was passiert.


    Wird ja gerne gemacht. Bei Rumpeln und Hilfeschreien, Kindern deren einzige Mahlzeit das Schulessen ist, die stundenlang alleine klarkommen müssen. Gibt es ja auch tausendfach in Deutschland.


    Und hinterher, wenn was passiert kann man ganz doll betroffen sein und meckern, dass keiner was sagt.


    Das Jugendamt ist dazu da, die Interessen des Kindes zu vertreten damit es sicher(!) aufwachsen kann.




    Im Gegensatz dazu, ist Filmen auch ne tolle Idee. Und so schön folgenlos fremde Personen ohne ihr Einverständnis zu filmen. Kommt gerade bei Minderjährigen wirklich gut :ugly:

  • Mündlich oder Schriftlich Abmahnen für etwas, was nicht passiert ist?

    Ja klar - man kann zB nicht ausreichende Sicherung des Hundes anmahnen, bzw. wegen ungenügender Sicherung abmahnen. Oder wegen nicht ausreichender Sachkenntnis (wenn die Hunde-VO eine Solche fordert - dann hat man ja nen schönen Ansatzpunkt). Man muß da net warten, bis einer verletzt wurde.....

  • Hallo zusammen,
    so langsam frage ich mich warum sich eigentlich jeder Idiot einen Hund anschaffen darf.

    Jeder Idiot darf auch Kinder haben... also wird es beim Hund nicht anders sein.


    Grundsätzlich würde ich es aber begrüßen, dass für bestimmte Hunderasse eine Genehmigung zu beantragen ist... um Führerschein geht es mir nicht mal. Ich finde es doch traurig, dass Menschen Jagdhund und Hirtenhunde sich anschaffen und sich mit den Instinkten/Bedürfnissen der Hunde sich nicht auseinander setzen.

  • .....


    Im Gegensatz dazu, ist Filmen auch ne tolle Idee. Und so schön folgenlos fremde Personen ohne ihr Einverständnis zu filmen. Kommt gerade bei Minderjährigen wirklich gut :ugly:

    Ach Du - was kann denn der Hundehalter dafür, wenn ihm der Nachbar beim eigenen Training mitten ins Bild läuft..... *gg Ist ja wohl nix gegen einzuwenden, die Leinenführigkeit oder die eigene Körpersprache mal vom Partner filmen zu lassen, während man mit dem Hund arbeitet.... War halt n dummer Winkel - und man hat auch sofort aufgehört, zu filmen, als das Kind ins Bild lief - aber die ersten 2 Sekunden sind halt am Ende der Sequenz doch drauf auf denen man sieht "Minderjährige mit Hund" läuft ins Bild... Selbstverständlich wird das Filmchen auch sofort gelöscht (nachdem mans dem Amt gezeigt hat)......*hust....


    Abgesehen davon: wenn man zu zweit (2 Erwachsene) unterwegs ist, braucht man eigentlich keinen Film, denn dann hat man 2 Zeugen dafür, daß die Kleine den Hund geführt hat. Und man braucht keine Story zu konstruieren.... *gg


    Und wenn der Nachbar Euch bedroht, sofort Polizei anrufen. Dann wirds jedes Mal aktenkundig.

  • Es geht hier nicht um meine persoenliche Meinung und fuer das Empfinden eines Einzelnen hat das Gesetz nunmal keinen Platz.


    Fakt ist, dass der 1666 des BGB eine hohe Messlatte hat! Und das ist gut so. Sonst wuerden eine Menge Eltern ploetzlich ohne Kinder dastehen.


    Das Jug hat im Uebrigen kein Entscheidungsrecht. Die duerfen im Notfall eingreifen, brauchen aber letztlich die Absegnung des Gerichts.
    Und auch das ist gut so, immerhin hat das das Jug nach meinem Kenntnisstand keine uebergeordnete Behoerde (weswegen die wohl im Laufe der Jahre dann leider doch ihre Befugnis ueberschritten haben....).


    Ich finde selbst auch, dass so mancher keinen Hund haben sollte, moeglichst auch keinen Hamster. Und auch keine Kinder.
    Aber was ich fuer gut und richtig halte ist nicht massgebend fuer andere und auch das ist gut so.


    Beim Filmen ging es um entsprechende Situationen und nicht um spassenshalber eine 10 Jaehrige filmen.


    Hier gibt es offensichtlich keine Notfallsituation, jedenfalls klingt die Beschreibung im ersten Post nicht danach.


    Dass bedeutet aber nicht, dass ich fuer den TS kein verstaendnis habe.

  • Joa, das mit der Notfallsituation entscheidest du jetzt. Ohne die Familie, die Situation oder sonstwas zu kennen.


    Wenn das tatsächlich unwesentlich ist, warum soll das nicht der zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes beurteilen? Das ist sein Job.

  • Wer redet von unwesentlich?


    Na klar kann das Jug da kucken gehen, zu entscheiden haben die aber nix. Ist halt so.


    Kindeswohlgefaehrdung laeuft im Allgmeinen darauf hinaus, dass das Sorgerecht infrage gestellt wird bzw der Entzug dessen droht.... Ob das hier notwendig ist, wage ich anhand des Posts zu bezweifeln.


    Ich habe diese Begriffe nicht in den Raum geworfen, sondern sie aufgegriffen.
    Das ist alles.


    Letztens war's kein Problem, dass ein Kind das Schulgelaende verlaesst, um den Welpen Gassi zu fuehren und u.U. den Versicherungsschutz verliert....


    Der TS ist sauer und genervt. Das kann ich voll verstehen. Das Ordnungsamt einschalten find ich auch legitim, aber das Jug?


    Die Frage ist, wo liegt die Gefaehrdung?
    Wurde das Kind gebissen? Angegriffen vom eigenen Hund? Ist es verwahrlost? Wird es geschlagen? Hat es nichts zu essen? Nichts zum Anziehen? Muss es draussen schlafen? Darf es nicht zur Schule gehen? Ist ein Elternteil auf der Flucht samt Kind?
    Das sind Beispiele fuer eine Kindeswohlgefaehrdung.


    Es geht doch hier eigentlich um den Hund und da kommt nach meiner Ansicht nach das Ordnungsamt infrage bzw die Stelle, die fuer Wesenstest etc zustaendig ist.

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