Hund der Nachbarn/ kleine Kinder

  • ach noch was eingefallen- hast du keine zusätzlichen Nachbarn etc die da mitziehen? wenn mehrere Anzeigen vorliegen bewegen die vielleicht eher was?
    Tierschutz vielleicht noch einschalten? Der wird doch nicht artgerecht gehalten?

  • Ich werde zuerst morgen nochmal das Ordnungsamt nerven.

    Wenn du in NRW wohnst, dann weise OA mal daraufhin, daß Jugendliche unter 18 Jahren, keinen 40/20er Hund alleine ausführen dürfen.

  • So Aussge vom Ordnungsamt war: wir können die nur anschreiben und darauf hinweisen. Wenn mehr passiert und sie oder ihr Hund angegriffen werden können wir mehr machen. Ganz große Klasse. Morgen habe ich frei und werde bei der Polizei mal fragen was man machen kann. Nachbarn die mitziehen habe ich fünf. Die haben sich heute ebenfalls beim OA gemeldet weil sie auch Angst um ihre Kinder haben. Neulich ist wohl abgehauen und war auf dem Spielplatz unterwegs.

  • Wer schreibt der bleibt.


    Mündlich bringt dir das alles nichts.

  • Das mit den 14 Jahren stimmt so nicht ganz. Das ist meist die Grenze, die Versicherungen generell ziehen, in der (durchaus berechtigten) Annahme, daß ein Kind unter 14 deinen Hund nicht wirklich beherrschen kann. Das bedeutet, daß die nicht zahlen (müssen), auch wenn der Schaden generell abgedeckt wäre, wenn ein unter 14jähriger den Hund spazierengeführt hatte. Steht oft in den Vertragsbedingungen mit drin so.


    In der Realität, wenn echt was passiert ist, wird aber immer betrachtet, ob das Kräfteverhältis angemessen war. Also wenn ne 8jährige mit Neufundländer unterwegs war, wirds eng.... Eine 12jährige mit Chihuahua dürfte keine Probleme machen, einfach weils körperlich beherrschbar ist und somit nicht so ganz 1000% verantwortungslos, die zusammen losziehen zu lassen.


    Offiziell verboten ist es aber nirgendwo, daß man unter 14 keinen Hund mitführen darf. Ist mir zumindest nicht bekannt. Also der Punkt wird nicht ziehen - da müßten schon andre Punkte zB aus Hundeverordnungen nicht erfüllt werden oder so, damit man was dagegen tun kann.


    Daß das ne nicht artgerecht Haltung ist, interessiert niemanden, solange der net halb verhungert ist, oder jemand beschwört, daß der Hund täglich geprügelt wird, und das auch noch anhand von Verletzungen nachprüfbar ist... ;-(


    Frage ist eben, was Du erreichen möchtest: geht es Dir darum, daß der Hund direkt wegkommt? Oder nur, daß das Kind ihn nicht mehr alleine führen darf? Wenn Letzteres, könntest Du übers Jugendamt mehr Chancen haben, etwas durchsetzen zu können.


    Ansonsten ist da eher die Polizei der Ansprechpartner, ich würde da auch über den Tatbestand der Bedrohung oder ggfs. Nötigung durch den Halter gehen - am besten, wenns mal unter Zeugen passiert. Allerdings hilft das nicht bzgl. des Hundes - die gehen dann gegen den Halter vor...

  • Die haben sich heute ebenfalls beim OA gemeldet weil sie auch Angst um ihre Kinder haben. Neulich ist wohl abgehauen und war auf dem Spielplatz unterwegs.

    Die alles entscheidende Frage ist doch, ob der Hund in der Tat gefährlich ist. Drohen, bellen, knurren, Lefzen zurück ziehen, dass alles kann auch ein grundsätzlich verträglicher Hund tun. Vllt. hat der Hund lediglich einen ausgeprägten Schutztrieb seiner Familie gegenüber...


    Was ich damit sagen will ist: Wenn der Hund dir oder auch sonstwem bisher nicht gefährlich wurde, d.h. dich gefahrdrohend angesprungen oder gebissen hat, ist alles gut und da wird auch kein OA einschreiten.


    In meinem Fall war es so, dass der Hund auf mich samt Hund und Kinderwagen losgerollt ist, darin lag meine gerade vier Wochen alte Tochter....ich habe damals meinen Hund abgeleint und er hat den Riesenbernhardiner in seine Einfahrt zurück getrieben....hätte aber auch anders ausgehen können. Einen anderen Nachbarshund hat dieses Tier blutig gebissen, d.h. dieser Hund war eindeutig auffällig, wurde nicht entsprechend gehalten und gesichert und war eine Gefahr für seine Umwelt.

  • Das mit den 14 Jahren stimmt so nicht ganz. Das ist meist die Grenze, die Versicherungen generell ziehen, in der (durchaus berechtigten) Annahme, daß ein Kind unter 14 deinen Hund nicht wirklich beherrschen kann. Das bedeutet, daß die nicht zahlen (müssen), auch wenn der Schaden generell abgedeckt wäre, wenn ein unter 14jähriger den Hund spazierengeführt hatte. Steht oft in den Vertragsbedingungen mit drin so.


    In der Realität, wenn echt was passiert ist, wird aber immer betrachtet, ob das Kräfteverhältis angemessen war. Also wenn ne 8jährige mit Neufundländer unterwegs war, wirds eng.... Eine 12jährige mit Chihuahua dürfte keine Probleme machen, einfach weils körperlich beherrschbar ist und somit nicht so ganz 1000% verantwortungslos, die zusammen losziehen zu lassen.


    Offiziell verboten ist es aber nirgendwo, daß man unter 14 keinen Hund mitführen darf. Ist mir zumindest nicht bekannt. Also der Punkt wird nicht ziehen - da müßten schon andre Punkte zB aus Hundeverordnungen nicht erfüllt werden oder so, damit man was dagegen tun kann.


    Stimmt so nicht ganz- man denke an die 40/20 Regelung. Soweit ich weiß hat da Väterchen Staat auch was gegen wenn Kinder größere (20kg ist für mich noch kein "großer" Hund) Hunde führen.

  • Das mit den 14 Jahren stimmt so nicht ganz. Das ist meist die Grenze, die Versicherungen

    Ich habe nichts von 14 Jahren geschrieben, sondern von 18.
    Lies dir mal die Landeshundeverordnung für NRW durch. Dort steht es genau, falls nicht wieder etwas geändert wurde.


    Wir hatten damals einen ähnlichen Fall hier; achtjähriger Junge mit ausgewachsenem Viszla. Der hat das Kind quer über die Straße gezogen, es kam zu mehrern unschönen Situationen.
    Den Eltern haben wir damals mit einer Anzeige gedroht, als Druckmittel die ausgedruckte Form der Landeshundeverordnung.
    Das Kind lief nie mehr alleine mit dem Hund.

  • In Beitrag 10 schrieb @safa1975 was von 14 Jahren, daß man darunter generell keinen Hund führe dürfe. Darauf bezog ich mich.


    Hab ja auch drunter geschrieben, daß einzelne Hundeverordnungen da andres festlegen können. Aber die gilt dann ja nicht generell. Wir in Bayern haben zB gottseidank keine 40/20-Regelung.


    Und ich kenn die Angabe 14 halt nur aus Versicherungsverträgen, denke, daß safa das verwechselt hatte.

  • Wir in Bayern haben zB gottseidank keine 40/20-Regelung.

    Sei mal froh, das ist nämlich der größte Blödsinn!


    Die 40/20er Regel sagt aber auch ,daß die den Hund führende Person den Sachkundenachweis haben muß. Ein zehnjähriges Kind wird den wohl kaum haben.
    Damit würde ich das OA festnageln. Wenn schon solche blödsinnigen Regeln herausgebracht werden, dann würde ich auch auf Einhaltung derselbigen bestehen, basta!

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!