Schutzvertrag

  • Auf das mit dem Nachbarn, der einem das Leben schwer machen möchte mit einer Meldung beim Verein, kam ich, weil jemand schrieb, dass man gerne eingreifen können möchte, wenn man sowas zu hören bekommt.


    Da frag ich mich schon, wer meldet denn Fehlverhalten beim Verein bzw von wem hören sie sowas denn?
    Muss ja wenn jemand aus dem Umfeld sein oder? Da ich hier im Haus nen Nachbarn habe, dem ich solche Geschichten durchaus zutraue, weil es ihm so gar nicht passt, dass ein Hund jetzt hier wohnt, mach ich mir da schon meine Gedanken.


    Eine Bekannte hat auch mal das Vet Amt nach Hause geschickt bekommen durch einen missgünstigen Nachbarn und die hat das schwer getroffen (und bei mir wäre das auch ein Wunder Punkt, den ich nicht mit einem Schulterzucken abtun könnte).

    • Neu

    Hi


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    • Zum ursprünglichen Fall:


      1. Falls der Hund irgendwann mal an einen Dritten weitergegeben würde, ginge das laut Verein nur über den Verein. Der Verein muss informiert werden.

      Finde ich völlig OK. Die wollen sichern, dass bei ein eventuell notwendiger Besitzerwechsel nicht unkontrolliert über ebay von statten geht oder ähnlich ungünstig verläuft. Die sehen das Risiko, dass so ein Tier zum Wanderpokal wird und wollen das möglichst vermeiden.


      Ob haltbar oder nicht, ist mehr als fraglich, aber man kann es auch andersrum sehen: der Verein zeigt ganz deutlich, dass er seine Verantwortung nicht mit der Vermittlung abgibt.




      2. Eine Beauftragte Person des Vereins darf sich theoretisch jederzeit persönlich per Besuch nach dem Wohlergehen des Tieres erkundigen. Ein Wechsel des Wohnortes, der Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist umgehend dem Verein zu melden.

      Den ersten Teil finde ich auch OK. Erkundigen darf sich jeder. Das heißt nicht, dass ich die Leute reinlassen muss, genau genommen heißt es nicht mal, dass ich auf die Erkundigung antworten muss (obwohl das schon blöd wäre). Es heißt nur: es kann passieren, dass der Verein sich meldet und nachfragt; dass jemand vom Verein vorbeikommt und den Hund sehen will.


      Der zweite Teil folgt dann natürlich aus dem ersten: erkundigen kann sich nur, wer aktuelle Kontaktdaten hat. Ich gebe zu, dass ich persönlich mich mit diesem Teil trotzdem schwerer tue. Aber ich verstehe sehr gut, dass ein Verein (wie auch ein Züchter) wissen will, wo die vermittelten Hunde leben.




      3. Bei Verstößen gegen den Vertrag kann das Tier jederzeit vom Verein eingezogen werden und eine Vertragsstrafe fällt an.

      Das ist der einzige Punkt, den ich komplett daneben finde. Denn wer entscheidet, was ein Verstoß gegen den Vertrag ist (vor allem bei so ungenau formulierten Punkten wie "darf sich erkundigen")?


      Ob überhaupt einer der Punkte haltbar ist, ist sehr fraglich. Aber so ganz schwachsinnig finde ich die ersten beiden Punkte nicht.
      Und auch der dritte Punkt würde mich vermutlich nicht davon abhalten, den Vertrag zu unterschreiben, wenn ich einen Hund von diesem Verein haben wöllte.



      Was ich auf gar keinen Fall unterschreiben würde ist die irgendwo im Thread erwähnte Schufa-Auskunft. Das geht mir definitiv zu weit.

    • Ich hab mal zwei Kaninchen aus dem örtlichen Tierheim adoptiert und da kam tatsächlich nach einiger Zeit eine unangemeldete Nachkontrolle. Das war kein gutes Gefühl. Für mich käm jetzt nur noch ein angemeldeter Besuch in Frage, einen Vertrag mit unangemeldeten Besuchen oder gar Eigentumsvorbehalten würde ich nicht mehr unterschreiben. Ganz zu Schweigen von solchen Sachen wie Vorschriften zum Impfen, Futter, Sport, Einschläferung etc. weder beim TS noch beim Züchter.


      Von unserem örlichen Tierheim würde wir eh keinen Hund bekommen (außer einen schon Älteren), die fordern tatsächlich wenigstens einen mittelgroßen Garten und wir haben nur einen ganz kleinen Garten.

    • Das sind doch Klauseln die in fast allen Schutzverträgen zu finden sind, zumindest bei Auslandsvermittlungen. Nach Prüfung durch Rechtsanwälte und Vetamt auch so zulässig, so die Info in dem Verein wo ich helfe.
      Und die Verträge sind nicht so weil irgendwelche Tierschutz-Tanten Langeweile haben. Inzwischen sind die Genehmigungen für Vermittlung von vielen Veterinärämtern so, das Vor-und Nachkontrollen vorgeschrieben sind. Hunde müssen nach Möglichkeit zurückgenommen werden, wenn die Besitzer sie mal nicht mehr halten können

      Ich habe oft den Eindruck, dass sich vereine hinter dem "Wischiwaschibegriff" "Schutzvertrag" verstecken. Wichtig ist eigentlich nur eins: Bin ich nach der Unterschrift der Eigentümer oder verwahre ich das Tier nur atypisch. Das muß mMn aus einem vertrag klar hervorgehen, bevor ich eine Unterschrift setze.


      Als Eigentümer sind die Klauseln fürn Popo und die Bindung an den verein ist Geschichte.

    • Auf das mit dem Nachbarn, der einem das Leben schwer machen möchte mit einer Meldung beim Verein, kam ich, weil jemand schrieb, dass man gerne eingreifen können möchte, wenn man sowas zu hören bekommt.


      Da frag ich mich schon, wer meldet denn Fehlverhalten beim Verein bzw von wem hören sie sowas denn?
      Muss ja wenn jemand aus dem Umfeld sein oder? Da ich hier im Haus nen Nachbarn habe, dem ich solche Geschichten durchaus zutraue, weil es ihm so gar nicht passt, dass ein Hund jetzt hier wohnt, mach ich mir da schon meine Gedanken.

      Beispiel: Maxi Mustermann fährt 150 km für eine Spontankontrolle und es wird ihr der Zutritt zur Wohnung verweigert.
      2 Wochen später wird vom Verein das "Hundeswohl" angezweifelt.."uns ist anonym zu Ohren gekommen, dass (Hier: bitte x-beliebiges eintragen) und wir werden.. ;)

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