Ich meine es gibt noch die Variante, dass man, wenn sich der Vermieter nicht kümmert, selbst einen Betrieb für die Reparatur kommen lässt und die Kosten mit der Miete verrechnet, dafür solltest du dich aber unbedingt vom Mieterschutzbund beraten lassen was geht.
Das ist ein umstrittenes und heikles Thema, denn auch diese Maßnahme muss dem Vermieter angekündigt werden und bedarf wieder eine Fristsetzung.
Ja, dafür sollte man wieder einen Anwalt oder den Mietverein tätig werden lassen um es rechtlich durchzusetzen.
Es gibt für verschiedene Mängel auch verschiedene Fristen, die man den Vermieter zeitlich mindestens zur Beseitigung der Mängel geben muss.
Hat man z.B. die defekte Heizung gemeldet, kann man bis zur Mängelbeseitigung Heizlüfter in Betrieb nehmen. Dafür einen Zwischenstromzähler an die Steckdose setzen. Der Strom um die benötigte gesetzliche Wärme zu erhalten kann dem Vermieter in Rechnung gestellt werden, wie auch den Kauf der Heizlüfter. Die sind nach Mängelbeseitigung sein Eigentum, da ihm die in Rechnung gestellt werden. Auch das muss alles schriftlich angekündigt werden.
@Rübennase dieser Mann ist in diesem Fall nicht mehr dein Ex, sondern dein Vermieter mit sämtlichen Rechten und Pflichten seinem Mieter gegenüber.
Sämtliche Korrespondenz würde ich einen Fachmann machen lassen. Wenn Begegnungen zwecks Mietobjekt anfallen, nicht mehr alleine wegen seinen Bedrohungen und Beleidigungen, sehe zu das du Zeugen dabei hast. Lässt es sich nicht vermeiden, drücke dein Handy auf Aufnahme und lass diese Gespräche mitlaufen, nehme es auf.