Duftseife zwischen die Wäsche legen.
Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil XI
- SheltiePower
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Hi
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Frage: wenn ich ein Fahrzeug übernehmen möchte und dieses aber noch Finanziert ist , wie geht das von statten . Konkret: Partner A und Partner B haben ein gemeinsames Fahrzeug. Laut Vertrag gehört es Partner A. Nun trennen sich die beiden . Partner B möchte es übernehmen , zahlt auch die Raten weiter, möchte aber sicher gehen das es nach Abzahlung auch ihm gehört. Offizielle Übernahme des Kredit bei der Bank ist wegen Schufa fraglich. Wie Vorgehen?
P.S. ich bin keiner von beiden, es geht um einen Verwandten .
Merci
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An alle die das Pansenbrot von Bubeck kennen: Wie groß ist ein einzelnes Brot etwa und wie lang hält bei euch der Kauspaß an? (Vielleicht schreibt ihr mit dazu was ihr für einen Hund habt, für die bessere Einordnung. Merci!)
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Konkret: Partner A und Partner B haben ein gemeinsames Fahrzeug. Laut Vertrag gehört es Partner A. Nun trennen sich die beiden . Partner B möchte es übernehmen , zahlt auch die Raten weiter, möchte aber sicher gehen das es nach Abzahlung auch ihm gehört
Da hilft eine unter beiden Parteien geschlossener Vertrag. Sinnvoll ist eine anwaltschaftliche oder notarielle schriftliche Regelung.
Offizielle Übernahme des Kredit bei der Bank ist wegen Schufa fraglich. Wie Vorgehen?
Wenn Partner B den Kredit nicht übernehmen kann, weil er Schufaeinträge hat (so habe ich es verstanden), hilft nur eine persönliche Regelung der Parteien A und B. Zahlt B nicht, muss A einspringen. Partner A bleibt in der Schuld ist von der Zahlungen, wenn Partner B nicht zahlt, nicht entbunden.
Allerdings kann man da eine Regelung schaffen, dass bei Nichtzahlung von Partner B das Eigentum am Auto an Partner A übergeht.
Solche "Geschäfte" sollte man dringend unter anwaltlichem Rat und Vertrag machen. -
Hi,
Anwalt würd ich nicht einschalten, am Sachverhalt ändert sich ja nichts. Warum sollte A in eine solche Konstruktion einwilligen? Hat nur Nachteile. Muss noch zahlen wenn B nicht mehr kann, hat die Haftpflichtversicherung auch noch an der Backe, weil der Wagen nicht umgeschrieben werden kann, und wenn mit dem Wagen ein Schaden verursacht wird, geht A's Haftpflichtversicherung hoch. Wenn er selbst ein Auto anmelden möchte hat er höhere Beiträge, weil er seinen Schadensfreiheitsrabatt blockert hat. Ich würds nicht machen .
Wenn s denn doch unbedingt gewünscht ist:
Vertrag über den Eigentumsübergang abschließen, sobald B nachweisen kann, dass der Kredit aus seinen Mitteln getilgt ist. Sollte A in Anspruch genommen werden, bleibt er Eigentümer, evtl. Zahlungen des B auf den Kredit verfallen im Innenverhältnis. Damit wäre der Anreiz geschaffen das tatsächlich von B alles gezahlt wird. Fristen ausmachen, dass nicht am ersten Tag des Verzugs sondern meinetwegen erst bei Verzug am 5.tag der fälligen Zahlung der Verfall eintritt, das wars.
Geht, bleibt aber für A doof.LG
Mikkki
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Geht, bleibt aber für A doof.
Ja, Partner A trägt das deutlich höhere Risiko. Deshalb rechtlich absichern! Das sichert Partner A einigermaßen ab!
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Ich habe eine Frage.
Wenn kann ich ansprechen/anschreiben, wenn ich einen Post von mir aus gutem Grund nachträglich editieren möchte? Einen Moderator? Wenn ja, wen? Oder alle Moderatoren? Das käme mir total Spam-mäßig vor. DerIch bin gerade ratlos, hab schonmal durch die Website und das Supportforum durchgeschaut (zu oberflächlich?).
Weiß jemand was?
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Danke:)
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Ich habe eine Frage.
Wenn kann ich ansprechen/anschreiben, wenn ich einen Post von mir aus gutem Grund nachträglich editieren möchte? Einen Moderator? Wenn ja, wen? Oder alle Moderatoren? Das käme mir total Spam-mäßig vor. DerIch bin gerade ratlos, hab schonmal durch die Website und das Supportforum durchgeschaut (zu oberflächlich?).
Weiß jemand was?
Das kann ein Mod für dich erledigen.
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