Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil XI

  • Gibts hier erfahrene Plätzchenbäcker?


    Ich will für unsere nächste Chorprobe am 3. Advent Plätzchen backen, damit die Weihnachtsfeier nicht komplett ins Wasser fällt. Wir sind dort 12 Leute, wenn ich schon backe will ich aber auch ein paar Kekse für zuhause und da ich keinen Platz zum ausrollen hab, back ich bei meiner Nachbarin oben, die natürlich auch noch welche behalten soll.
    Lange Rede, kurzer Sinn:
    Reicht ein Teig mit 500 gr Mehl oder sollte ich mehr machen? :???:
    Eig. erscheint mir 500 gr Mehl ziemlich viel, aber ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie viele Kekse dabei raus kommen :tropf: Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?

    Ich würde mind. die doppelte Menge machen. Es kommt natürlich drauf an wie viele Plätzchen du und die Nachbarin behalten wollt und ob die 12 Leute mehr als ein Plätzchen zum essen haben sollen. Da sollte es schon mind. die doppelte Menge sein.


    LG
    Sacco

  • Wie ist eure Meinung dazu und habt ihr diesbezüglich Erfahrungen? Und ist es wirklich nicht schlimm, dass man seinen Hund bewusst betrunken macht?

    Eine Freundin von mir macht das seit Jahren und das, wie sie sagt, mit größtem Erfolg.
    Medis haben nichts gebracht (außer der Hund wird völlig "abgeschossen"), da ist ein Schlückchen Eierlikör absolut das geringere Übel.
    Sowohl in Bezug auf mächtigen Stress als auch in Bezug auf Medikamente.

  • Soweit mir bekannt ist, bekommt man den Schein doch nur dann, oder?
    Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn man dann später mal keinen Schein mehr hat.

  • Darf man in Wohnungen in denen man einen Wohnberechtigungsschein braucht auch wohnen wenn man keine oeffentlichen Gelder bezieht?

    ja, dann ist allerdings die Miete teurer. Meiner Schwester hat mal in so einer Wohnung gewohnt. Und da sie keinen Anspruch auf einen WBS hatte, da ihr Verdienst zu hoch war, wurde die Miete angehoben

  • ja, dann ist allerdings die Miete teurer. Meiner Schwester hat mal in so einer Wohnung gewohnt. Und da sie keinen Anspruch auf einen WBS hatte, da ihr Verdienst zu hoch war, wurde die Miete angehoben

    Das ist ja interessant. Mir wurde damals am Telefon gesagt, dass ich ohne so einen Schein definitiv nicht als Mieter in Frage komme.

  • Es kommt auf die Wohnung und die zugrunde liegende Förderung an; in der Regel dürfen geförderte Wohnungen nur von Mietern bezogen werden, die eine entsprechende Wohnberechtigungsbescheinigung vorweisen können - für einen solchen Schein muss man aber nicht Gelder aus öffentlichen Haushalten beziehen, sondern nur innerhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen (es gibt unterschiedliche Scheine mit unterschiedlichen Einkommensgrenzen)

  • Das ist ja interessant. Mir wurde damals am Telefon gesagt, dass ich ohne so einen Schein definitiv nicht als Mieter in Frage komme.

    Es kommt darauf an, ob das komplette Haus Sozialer Wohnungsbau ist. Die Wohnung, in die meine Schwester damals gezogen ist, war über einen Privatvermieter, der diese Wohnung aber dem SWB als Sozialwohnung zur Verfügung gestellt hat und dadurch steuerliche Vergünstigungen bekommen hat. Da er über den SWB, die Wohnung nicht vermietet bekommen hat, konnte er auch an andere vermieten. Und so ist es immer beim sozialen Wohnungsbau. Können die die Wohnung nicht über einen WBS vermieten und das nachweislich, geht es auch andere, ohne WBS, aber dann mit mehr Miete.

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