Welpe mit in die Praxis

  • Unsere TÄ nimmt ihren Hund (inzwischen kein Welpe mehr sondern erwachsen) mit in ihre Praxis und da hat er ein HundeZimmer (PersonalRaum?) und er wurde/wird da reingeführt - Tür zu - fertig.


    Bei Terminen vor der SprechStunde hatte ich zweimal oder dreimal mal "das Glück" ihn antatschen zu dürfen :D und sie sagte "das reicht auch" wenn das jeden Tag 1 x vormittags und 1 x nachmittags passiert!


    Der Welpe hat da ungestört geschlafen und jetzt macht er da Siesta ;) der geht doch nicht "zur Arbeit" sondern FRAUCHEN arbeitet.

  • Das finde ich auch wichtig - für den Hund kann schon das nur dabei sein recht anstrengend sein, dann brauchst du eventuell einen Plan B.
    Die Idee mit dem abgetrennten Bereich ist gut, ebenso wie Klienten für den Welpen erstmal langweilig zu machen.

  • Es wurde ja schon viel zu Hund in der Praxis geschrieben. Ein paar gute Tipps kamen schon.


    Was ich dir unbedingt empfehlen würde, ist ein Seminar in Richtung Therapiebegleithunde zu machen. Du wirst da sehr hilfreiche Dinge für den Alltag in der Praxis lernen.


    Ich habe mit Newton an einem solchen zweiwöchigen Vollzeitseminar teilgenommen und kann es nur weiterempfehlen!

  • @Sepia2


    Ich würde mich vor allem über die rechtliche Lage informieren, falls auf der Arbeit zwischen Hund und Klient etwas passiert. Eine Hundehaftpflichtversicherung allein reicht dann nicht aus. Da brauchst du zusätzlich eine schriftliche Bestätigung vom Veterinäramt. Es gibt keine einheitliche Regelung, was dabei genau verlangt wird. Wichtig ist, dass du dich nicht mit einer mündlichen Aussage zufrieden geben darfst. Du brauchst etwas schriftliches.
    Das versicherungstechnische Gedöns kannst du zwar auch weglassen, bist dann aber im Fall der Fälle nicht abgesichert.

  • @Sepia2


    Ich würde mich vor allem über die rechtliche Lage informieren, falls auf der Arbeit zwischen Hund und Klient etwas passiert. Eine Hundehaftpflichtversicherung allein reicht dann nicht aus. Da brauchst du zusätzlich eine schriftliche Bestätigung vom Veterinäramt. Es gibt keine einheitliche Regelung, was dabei genau verlangt wird. Wichtig ist, dass du dich nicht mit einer mündlichen Aussage zufrieden geben darfst. Du brauchst etwas schriftliches.
    Das versicherungstechnische Gedöns kannst du zwar auch weglassen, bist dann aber im Fall der Fälle nicht abgesichert.

    Die Haftpflicht sollte die Mitnahme des Hundes in die Praxis auf jeden Fall abdecken. Das ist nicht selbstverständlich und würde ich auf jeden Fall klären.


    Die Diskussion mit dem Veterinäramt hatten wir schon einmal, glaube ich. Meiner Meinung nach brauchst du da keine Genehmigung. Du nimmst deinen privaten Hund mit zur Arbeit und nutzt ihn nicht gewerblich. Für die Ausübung deines Berufs ist ein Hund nicht notwendig und mehr verdienen tust du durch ihn auch nicht direkt. Daher hat das Vetamt damit eigentlich nichts zu schaffen.


    Ein normaler Bürohund braucht da ja auch keine Genehmigung damit er mit zur Arbeit darf.

  • Stimmt, die Diskussion hatten wir schon mal. Und einem "...brauchst du nicht, glaube ich" würde ich bei so einer Sache nicht glauben.


    Ich kann nur das sagen, was ich weiß. Ich hatte das rechtliche Thema auf einer Therapiebegleithundeausbildung. Ein Anwalt hat referiert. Und er sagte auch, dass Hunde auf der Arbeit rechtlich gesehen gewerblich genutzt werden. Dabei ist es egal, ob ich durch den Hund verdiene oder nicht. Das könnte ich tausendmal schreiben, aber trotzdem will es keiner glauben.


    Wichtig ist: informiere dich diesbezüglich bei einem Profi, um es genau zu wissen.

  • Ich würde zur Sicherheit beim Veterinäramt nachfragen.
    Ich habe einige Kolleginnen, die mit Hund/Pferd/Kleintieren/Nutztieren arbeiten und jedes Vetamt handhabt das anders.
    Einige brauchen so eine Genehmigung schon für ehrenamtliche Arbeit. Ich brauchte sie erst als ich selbst mit Hund arbeiten wollte.
    Bei einigen ist der Hund in der Praxis nur zufällig dort, soll er irgendwann mal eingesetzt werden, auch wenn es nur Kontaktaufnahme ist, könnte es je nach Amtveterinär sein, dass er das als genehmigungspflichtig ansieht.
    Bei anderen ist selbst der beworbenen Einsatz mit Geld verdienen für den Amtsvet uninteressant.


    Das ist einfach super unterschiedlich von Vetamt zu Vetamt.
    Auch was gefordert wird für eine Genehmigung.


    In meiner Weiterbildung hat man uns das auch so weitergegeben.

  • Keine Ahnung. Es geht um einen Hund, der im sozialen Arbeitsfeld Kontakt mit Klienten hat. Ein Bürohund hat nicht automatisch Kontakt zu Klienten.


    Wir brauchen darüber auch nicht ausladend diskutieren. Ich habe den Rahmen gesteckt, für den ich sprechen kann und habe empfohlen, sich von einem Experten beraten zu lassen, um es genau zu wissen. Bei sowas würde ich lieber auf Nummer sicher gehen, denn im schlimmsten Fall (den es hoffentlich nie geben wird) kann es um alles gehen.


    Und ob Genehmigung oder nicht gefordert wird. Ich würde so oder so etwas schriftliches haben wollen. Der Anwalt meinte auch, dass es sich manche Veterinärämter einfach machen und dir sagen, du brauchst nichts. Wenn aber etwas passiert, geht es über das Veterinäramt und das kann sich in so einem Fall herausreden, da es ja keine Genehmigung gegeben hat. Dass es keine einheitliche Richtlinie gibt, macht das Ganze ja so schwer.

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