Besitzerdaten im Impfausweis

  • Bei der Tierärztekammer Hamburg steht dazu auch:
    “Der neue Heimtierausweis ist primär ein Identitätsnachweis und sekundär eine Impfbescheinigung,...“
    Quelle Tierärztekammer


    Der Alte ist gültig, so lange das Tier noch lebt. Also kann ich in meinem rummalen, wie ich will. xD

  • Tasso hat mit dem EU-Pass überhaupt nichts zu tun.

    Nein, aber Du mit dem Tier und Tasso ein 'Muss' für jeden Halter.
    Der TA ist ein ermächtigte und vertrauenswürdige Person, Tasso
    eine Sicherheit für den HH. Und es ist ein Unterschied, ob ich
    selbst reinschreibe als HH oder der TA.



    Der Impfausweis ist, wenn es zu Streitigkeiten kommt, vielleicht ein Indiz für Eigentum. Aber nur eines von mehreren. Bei der Steuer ist die Chipnummer abgelegt, zumindest in unserer Gemeinde. Auch die Versicherung hat die Chipnummer abgefragt. Wirklich sicher ist als Nachweis der Kauf- oder Übergabevertrag.

    Das ist bis zum gewissen Grad richtig, nur es gibt so viele
    Arten, wie ein Tier verkauft wird, dass es weder Verträge
    noch eine Versicherung geben muss, Steuer ist auch nicht
    immer sicher, so dass man hier auf eine möglichst zentrale
    Erfassung setzt, nämlich Tasso, weil jeder einen Impfausweis
    hat, egal welchen. Ob das Tier gemeldet wird, ist wieder eine
    andere Frage. Meine Interessenten werden aufgeklärt, auch
    dass der neue Impfausweis 'Hand und Fuß' hat und vom TA
    erstellt wurde.


    Habe hier einen kleinen russischen Hund, Neuzugang und
    ebenfalls mit dem neuen EU-Pass ausgestattet.
    Ich habe ein Begleitpapier, was mich als neuen Besitzer ausweist
    und werde mich eben nicht im neuen EUPass eintragen, dazu sind
    die Richtlinien viel zu streng und eindeutig. Auch würde mich mein
    TA garantiert darauf ansprechen, denn im Pass hat niemand etwas zu suchen.

    Ich hab schon richtig viele Impfpässe in der Hand gehabt. Ehrlich, ich hab noch bei keiner Adresse Namenszeichen und/oder Stempel einer Tierarztpraxis gesehen. Das sah ich bisher nur bei den Eintragungen der Impfungen.

    Mag sein, aber Änderungen sind nur durch den TA möglich und
    die japanische Botschaft sagt uns besser als jeder D, wie es richtig
    läuft. Die Methode ist aber üblich, auch in D. Wie sonst wäre eine
    Änderung auf Pet-Dokumenten rechtssicher ? Indem man selbst einträgt
    oder ändert per durchstreichen ?


    Ich habe bis vor kurzen die Sache auch recht sportlich gesehen, nur die
    neuen Richtlinien lassen keine Luft ran und kein Freiraum mehr.
    Wie früher schnell mal eintragen, geht nicht, gibt's nicht.
    Das hat sich radikal geändert und viele werden da umdenken müssen.

  • Mein Hund ist 2016 geboren, also auch nach der Übergangsfrist.
    Offenbar wird das von den meisten TÄs hier nicht so ernst genommen, siehe "Du solltest dich da noch eintragen". Und zu Punkt zwei fällt mir auch nur ein: Wenn man einen riesigen Wurf durchimpft, ist es vermutlich auch leichter, wenn man nur die Daten zu Chip, Impfung und Ausweisausstellung eintragen muss, wärend die Züchterin halt die elendig langen Namen, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Farbe einträgt.
    Und nach wie vor finde ich auch keinen Stempel irgendwo, der besagen würde, dass der TA das Ausfüllen des Besitzerblattes beglaubigt hätte. Selbst wenn man offiziell nicht reinschreiben darf: Wie soll man denn das nachweisen, dass sich jemand selbst als Besi eingetragen hat?
    Und wie soll so ein Dokument als Beweis für irgendwas gelten? Außer der Unterschrift des Besitzers gibts ja keinen Nachweis für irgendwas. Wenn jemand den Hund samt Pass stiehlt und sich einträgt, kann man absolut nicht nachvollziehen, wie der Hund den Besitzer gewechselt hat. Genauso wenig, wie mans nachvollziehen kann, wenn jemand in der TA-Praxis steht und sagt, er hätte den Hund grad gekauft, der Passeintrag müsste geändert werden.

  • Oh sehr gut das der Thread weiter geht.
    Weil ich habe noch eine Frage zu einer inzwischen schon uralten Aussage :ops: :

    Aber welcher Tierschutzhund hat einen 4 Jahre alten Ausweis?

    @Selkie, Warum soll ein Tierschutzhund nicht einen Ausweis von vor 2015 haben :???: ?
    Gibt es dafür eien speziellen Grund für diese Annahme?

  • @Esiul
    Auch die Tierärzte werden sicher nach und nach umdenken.
    Ob das nun etwas bringt oder nicht. Es ist nun einmal fest gelegt.
    Sicherlich wird es Tierärzte geben, die da keine Lust drauf haben, aber rein rechtlich müssten sie es tun.
    Ich werde das nächste mal in der Tierklinik mal interessehalber nachfragen, wie die das so machen.

  • Selbst wenn man offiziell nicht reinschreiben darf: Wie soll man denn das nachweisen, dass sich jemand selbst als Besi eingetragen hat?

    Du darfst Dich im EU-Heimtierausweis unter der Rubrik"Besitzer" selbst eintragen.

    Der Tierarzt darf bei Erstausstellung des EU-Heimtierausweises diesen nicht leer (Rubrik "Besitzer") übergeben. Da muss der Tierarzt den Besitzer, Tierorganisation etc. eintragen. Danach können Veränderungen in dieser Rubrik durch den jeweiligen Halter vorgenommen werden.


    Nichts verändert werden darf bei den Angaben die den Hund betreffen oder in den Impfeintragungen. Deshalb werden die auch einlaminiert.

  • Ich muss hier auch nochmal fragen. Stella ist im Mai 2016 in Ungarn geboren. Ausgestellt wurde der Ausweis im November, eingetragen vom U TA wurden meine Daten (demnach war die Besitzer Seite bis zur Vermittlung blanko). Einen Vertrag gibt es nicht. Wir haben per Mail alles geklärt und ich habe die Schutzgebühr (180€) direkt bei Abholung in der Nähe von München bezahlt. Bar. Hab ne Quittung bekommen. Hund kam mit Transport Papieren des Budapester Vetamts, beglaubigtem Arztbrief (keine giardien, keine Würmer, keine herzwürmer) in denen Vicki (die TH Leiterin) und ich eingetragen waren. Sah für mich alles sehr gut organisiert und professionell aus. Mein Tierarzt hier war ebenfalls mächtig erstaunt mit was der Hund alles ankam :ops:
    Im Pass sind die zwei Seiten bzgl hund laminiert. In kiras Pass steht vor mir gar kein Besitzer drin obwohl sie mindestens 4 davon hatte :muede: und der Pass sieht auch anders aus. Sie ist 2013 geboren.


    Kann ich Probleme bekommen mit einem ungarischen Pass ohne zollstempel? Muss ich immer das Vetamt Dokument über den erlaubten tiertransport mitschleppen?

  • Nachtrag: bei Kira wu der z.B. ein falscher Geburtstag eingetragen. Im Pass steht 4.7.13, geboren ist sie aber am 4.6.13. wobei dass auch nicht so ganz sicher ist. Hab nen komischen weißen Impfpass bekommen (sie hatte keinen Chip) wo nur geburtstag drin stand und die Welpen Impfungen. Mehr nicht. Kann ich dass überhaupt jemals ändern Lassen?

  • Kann ich Probleme bekommen mit einem ungarischen Pass ohne zollstempel? Muss ich immer das Vetamt Dokument über den erlaubten tiertransport mitschleppen?

    Ungarn ist EU-Land, folglich wirst Du keine Probleme bekommen. Das Dokument über den Transport wird jetzt nicht mehr interessieren.

    Im Pass sind die zwei Seiten bzgl hund laminiert. In kiras Pass steht vor mir gar kein Besitzer drin obwohl sie mindestens 4 davon hatte und der Pass sieht auch anders aus. Sie ist 2013 geboren.

    Da wurde gegen die Vorgabe - Ausfüllen des Ausweises - verstoßen. Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und ja, zwischenzeitlich haben sich die Heimtierausweise verändert. Der von meinem alten Hund sieht anders aus, als der meines jüngsten Hundes. Beide behalten jedoch ihre Gültigkeit.

  • Oh sehr gut das der Thread weiter geht.
    Weil ich habe noch eine Frage zu einer inzwischen schon uralten Aussage :ops: :

    @Selkie, Warum soll ein Tierschutzhund nicht einen Ausweis von vor 2015 haben :???: ?Gibt es dafür eien speziellen Grund für diese Annahme?


    Weil i.d.R. werden die Hunde erst einen Pass bekommen resp. Tollwut geimpft, vielleicht sogar gechippt, wenn sie ausreisen. Die Tollwutimpfung hält je nach Land 1-3 Jahre, wenn nun der Hund aber 4 Jahre bei der Orga im Herkunftsland bleibt, wäre die Tollwutimpfung unnötig gewesen.
    So war es jedenfalls bei unserer Katze aus Spanien. Welche ebenfalls ohne Besitzerangabe im Pass, noch gültige Tollwutimpfung mittels Flugzeug in die Schweiz kam. Von unseren anderen Katzen, war nur bei einer die Züchterin im Pass eingetragen, bei zweien war auch kein Besitzer eingetragen (von Deutschland in die Schweiz).
    Ob das nun rechtens ist oder nicht, wo kein Kläger da kein Richter. Allerdings frage ich mich, wer soll nachweisen, dass ich den Besitzer selber eingetragen habe? Macht der TA einen Stempel bei einem Besitzerwechsel in den Pass? In der Schweiz jedenfalls nicht, dort haben wir aber auch anstelle Tasso die Datenbank Amicus, wo jeder Hund registriert werden muss.

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