Besitzerdaten im Impfausweis

  • Hätte da die Züchterin als Erstbesitzerin von der TÄ eingetragen werden müssen?

    Ja, hätte sie müssen, denn lt. Tierärztekammer darf der EU-Heimtierausweis nicht blanko abgegeben werden.


    Das weiß ich ziemlich sicher, weil mein Tierarzt aktives Mitglied in der Tierärztekammer ist.

  • Naja, dieser Aussage nach zu urteilen gilt das für das erste komplette Ausfüllen des Impfpasses. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass der TA dur keinen blanco Pass mitgeben darf, sondern den gleich vor Ort ausfüllen muss. Da fällt in meinen Augen aber ein Besitzerwechsel nicht drunter. Der bedarf wenn ich mich recht entsinne nur der Unterschrift des vorherigen Besitzers.
    Man kann ja auch nicht jedes Mal zum TA rennen, wenn man den Hund zB abgeben/verkaufen will. Noch dazu mit Neubesitzer zusammen.

    Nochmal:


    Seit dem 29. Dezember 2014 darf der EU-Heimtierausweis
    nur noch von Tierärzten ausgefüllt werden.


    So und nicht anders ist das gemeint.
    Ich habe früher auch mal schnell geändert, heute bei den Impfpässen
    werde ich einen Teufel tun, auch nur einen Buchstaben 'anzufassen'.


    Ich brachte doch schon mal das Beispiel, als ein Hund von mir nach Japan
    ging. Ein halbes Jahr vor Ausreise wurde mit der japanischen Botschaft
    die Papiere abgeglichen und dummerweise musste im EU-Impfpass eine
    kleine Datum-Änderung vorgenommen werden. Ich bin also zum TA, der
    ja auch die Akte des Hundes hatte und dieser hat per Kürzel und Stempel
    geändert. Nur so hat es die Botschaft akzeptiert und es gab bei Einreise
    keine Probleme.


    Nicht dass man nicht jedesmal zum TA kann, nein.....man muss, eine andere
    Alternative hast Du nicht mehr.



    Übergibt der deutsche Verein den Hund samt Papieren an den endgültigen Besitzer trägt er diesen im Ausweis ein.

    Das geht schon gar nicht wenn, ist es nicht erlaubt und auch nicht nötig,
    denn der neue Besitzer bekommt alle nötigen Begleitpapiere und zum
    TA muss er auch, nicht zwingend, aber bei Gelegenheit.
    Ansonsten gehen neue Besitzer auch zum Besitzer-Wechsel-Eintrag gern für
    ihren neuen Liebling zum TA, spätestens dann, wenn er in D bei Tasso gemeldet
    werden soll oder der neue Besitzer ins Ausland will.

  • Ich habe von meiner Züchterin den Pass aber auch "leer" bekommen, also ohne eingetragenem Besitzer. Die Daten zum Hund Abschnitt II bis IV waren natürlich ausgefüllt und mit Folie gesichert. Hätte da die Züchterin als Erstbesitzerin von der TÄ eingetragen werden müssen?


    Auch im Pass selbst steht in keinem Abschnitt, dass die Besitzerseite nicht selbst ausgefüllt werden darf. Ist das vlt. wieder von Land zu Land unterschiedlich?

    Nein, ist nicht unterschiedlich, sondern im Europa-Raum einheitlich
    und ja, die Erstbesitzerin hätte von der TÄ eingetragen werden müssen.

  • Es besteht aber halt einfach noch ein Unterschied zwischen Besitzerwechsel und ausfüllen des Impfpasses. Sorry, ich lese die von dir fett markierte Stelle immer noch anders als du, egal wie groß und dick du die schreibst.


    Natürlich darf ich keine Impfeintragungen ändern und so weiter, das ist worum es beim Ausfüllen nämlich geht, aber beim Besitzerwechsel unterschreiben dennoch nur die Besitzer und nicht der TA.
    Ich hab gerade extra nochmal den Pass rausgekramt. Da steht mein Name und meine Adresse, sowie meine Unterschrift (und extra dazu nochmal die Unterschrift vom Vorbesitzer - hier der Züchter - was glaub nicht mal hätte sein müssen). Da kann gerne der TA zugucken wie ich das selbstständig ausfülle, aber ansonsten kann der da nicht viel machen. Das kann danach ja auch keiner mehr nachprüfen ob der TA da zugeschaut hat oder nicht.


    Und jetzt halt ich mich raus, denn eigentlich wollte ich zum OT gar nichts mehr schreiben :mute:

  • Jeder weiterer Besitzerwechsel kann der künftige Halter vornehmen, d.h. er trägt selbständig seine Daten in den EU-Heimtierausweis unter der Rubrik "Besitzer" ein.

    Mir wurde vom TA gesagt, nachdem ich Sina samt EU-Ausweis übernommen habe, dass ich mich als weiteren Besitzer selbst in den Pass eintragen soll. schließlich muss ich dort auch unterschreiben.



    Nochmal:


    Seit dem 29. Dezember 2014 darf der EU-Heimtierausweis
    nur noch von Tierärzten ausgefüllt werden.

    Und der TA soll dann auch noch für mich unterschreiben oder wie handhabt das dein TA?


    Ich glaube, du kapierst den Unterschied zwischen Ausfüllen und Ausfüllen nicht.



    Es besteht aber halt einfach noch ein Unterschied zwischen Besitzerwechsel und ausfüllen des Impfpasses. Sorry, ich lese die von dir fett markierte Stelle immer noch anders als du, egal wie groß und dick du die schreibst.

    Das liest bzw. versteht hier wohl jeder so wie es gemeint ist, nur Sarah1 nicht. :D

  • Ich glaube, du kapierst den Unterschied zwischen Ausfüllen und Ausfüllen nicht.

    Und du nicht zwischen Ausfüllen und Unterschrift, ganz eindeutig.


    Das liest bzw. versteht hier wohl jeder so wie es gemeint ist, nur Sarah1 nicht.

    Werde bitte nicht frech und dann solltest du nicht mit mir, sondern
    mit denen diskutieren, die die Richtlinie entworfen haben oder jeder
    Tierärztekammer gibt dir gern Auskunft auf Deine Fragen, nur da musst
    du dich entspr. benehmen.

  • Ok, ich geb es zu, mein Beitrag war ein bisschen unfair, aber irgendwann kann man einfach nicht mehr anders wenn man deine Beiträge in verschiedenen Themen verfolgt, da muss man halt manchmal einfach ein bisschen direkter werden. ;)

  • Also darf ich nun meine Adresse im Ausweis ändern oder darf ich selbst das nicht? :???: Weil dafür extra meine TÄin zu belästigen fänd ich irgendwie unsinnig.
    Sorry fürs OT.

  • Du kannst diesbezüglich in dem Ausweis herumändern was du willst, das ist vollkommen egal wer da als was drinsteht. Das was für DIESEN "Ausweis" zählt, ist lediglich, dass der Hund samt Chip mit den eingetragenen Impfungen im Ausweis übereinstimmt, egal wer da als Besitzer eingetragen ist und welche Adresse da drin steht. Es interessiert bei der Kontrolle des Impfausweises (und nichts anderes ist der EU-Ausweis) niemanden wem der Hund gehört und ob diese Angaben richtig sind.

  • Also darf ich nun meine Adresse im Ausweis ändern oder darf ich selbst das nicht? :???: Weil dafür extra meine TÄin zu belästigen fänd ich irgendwie unsinnig.
    Sorry fürs OT.

    Ich mach Dir einen Vorschlag, erkundige Dich bei der für Deinen
    Bereich zuständigen Tierärztekammer, da bekommst Du kompetente
    Auskunft.


    M.E. ja, wenn ich die Richtlinie richtig verstanden habe, denn es
    wurden auch keine Seiten für den Besitzer frei gegeben.


    Es spricht ja auch nichts dagegen, ein Kopie der Ummeldung in
    Pass zu legen, bei Umzug z.B. und gelegentlich den TA mal den
    Eintrag machen zu lassen.


    Bei Tasso sollte ebenfalls die Änderung erfolgen.Wenn nichts gemacht
    wurde in der Richtung, muss man im Verlustfall mit möglichen Unan-
    nehmlickeiten rechnen. Also besser TÄK befragen.



    Ok, ich geb es zu, mein Beitrag war ein bisschen unfair, aber irgendwann kann man einfach nicht mehr anders wenn man deine Beiträge in verschiedenen Themen verfolgt, da muss man halt manchmal einfach ein bisschen direkter werden.

    Bisschen ? Bitte gib Deine Meinung bekannt aus Deiner Sicht und
    attackiere nicht User.
    Ich muss mich auch jeden Tag selbst disziplinieren und meine pers.
    'Befindlichkeiten im Zaum halten', ansonsten käme ich aus dem
    Zitieren und Attackieren nicht mehr raus und genau so geht Forum
    eben nicht, wenn es gut werden soll.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!