Aggressiver Hund und Halter - was kann ich tun?

  • Es ist nicht die Aufgabe der TE sich zu wehren, das Gewaltmonopol hat der Staat und der hat deshalb auch alleine dafür Sorge zu tragen, dass seine Bürger sich unbeschadet bewegen können. Mit dem Hund gab es bereits Vorfälle, die Behörden sind informiert, der Hund hat Maulkorbzwang, den der Halter ignoriert, auch darüber sind die Behörden informiert. Die Behörden können sehr wohl etwas machen, bevor Schlimmeres passiert und darauf würde ich bestehen!


    Also jedes Mal, wenn der mir hinterherlatscht und mich bedrängt, beschimpft, die Polizei rufen und Anzeige erstatten. Am Besten mit Zeugen Gassi gehen, Gedächtnisprotokolle führen (Ort, Datum, Uhrzeit, was ist vorgefallen...), Anwalt einschalten, sich mit Nachbarn vernetzen.


    Pfefferspray gibt es auch als Schaum, da sollte man dann aber schon gut zielen können. Aber manche Hunde interessiert selbst Pfefferspray nicht mehr...

  • Pfefferspray gibt es auch als Schaum, da sollte man dann aber schon gut zielen können. Aber manche Hunde interessiert selbst Pfefferspray nicht mehr...

    Jetzt verstehe ich Dich nicht....


    "Gewaltmonopol hat der Staat" und bläh und blubb.
    HAND (Fuß)greifliches wehren ist unanständig, weil Gewalt...


    Aber einem Hund (oder Menschen? dauerhaftes Augenbrennen mit Pfefferspray zu bescheren ist absolut toll (solange es den Hund "interessiert")


    MEINER Meinung nach ist ein gezielter Tritt weit weniger nachhaltig und der Hund kann es deutlich besser mit DIESER Person verknüpfen (die er dann fortan meidet!) als dieses widerliche Pfefferspray!

  • Das glaube ich nicht; Hunde merken sehr wohl, wenn es ein Mensch ernst meint. Und wenn mein Hund angegriffen wird, dann meine ich es verdammt ernst!

    Kannst du gern der Trainerin erzählen, die sich explizit auf solche Hunde spezialisiert hat. Mir ist es egal, wir haben unsere Hündin verantwortungsvoll geführt und sie hat bei uns nie einen "Schaden" verursacht. Und ich meine es auch verdammt ernst, nur so konnte es verhindert werden, das andere Hunde ihr zu Nahe kamen, in welcher Absicht auch immer.


    Nach 1,5Jahren Training war sie gut kontrollierbar, was nicht heißt, das der Maulkorb hätte weg bleiben können.

  • Kannst du gern der Trainerin erzählen, die sich explizit auf solche Hunde spezialisiert hat. Mir ist es egal, wir haben unsere Hündin verantwortungsvoll geführt und sie hat bei uns nie einen "Schaden" verursacht. Und ich meine es auch verdammt ernst, nur so konnte es verhindert werden, das andere Hunde ihr zu Nahe kamen, in welcher Absicht auch immer.
    Nach 1,5Jahren Training war sie gut kontrollierbar, was nicht heißt, das der Maulkorb hätte weg bleiben können.

    Siehst du, und weil ich so einen Hund nicht haben wollte, wehre ich angriffslustige Hunde ab.

  • Also ich würde mich wirklich freuen wenn mal jemand mit juristischem Hintergrund was zu dem Thema Filmen sagen würde!
    Wenn das so stimmt was hier gesagt wird dürfte niemals jemals eine Überwachungskamera irgendwo hängen, geschweige denn das Material als Beweismittel gelten, denn der Einbrecher ist bestimmt nicht damit einverstanden gefilmt zu werden..


    Wenn mich jemand beleidigt, hab ich dann nicht das Recht das durch eine Videoaufnahme zu beweisen??

  • Also ich würde mich wirklich freuen wenn mal jemand mit juristischem Hintergrund was zu dem Thema Filmen sagen würde!
    Wenn das so stimmt was hier gesagt wird dürfte niemals jemals eine Überwachungskamera irgendwo hängen, geschweige denn das Material als Beweismittel gelten, denn der Einbrecher ist bestimmt nicht damit einverstanden gefilmt zu werden..


    Wenn mich jemand beleidigt, hab ich dann nicht das Recht das durch eine Videoaufnahme zu beweisen??

    So wie ich es bisher gesagt bekommen habe, muss darauf hingewiesen werden. Das kann auch ein Schild am Zaun sein "Dieser Bereich wir Video-überwacht". Auf öffentlichen Flächen müsste ich eine Erlaubnis einholen. Wird mir diese verweigert, darf ich nicht filmen/fotografieren/Ton aufnehmen.

  • Dann muss der Mann wohl vorher auch die Erlaubnis einholen dass er dich beleidigen darf..

  • ?


    Es ging darum, wenn der Hund sich nicht blocken lässt, auch wenn das in deiner Vorstellung nicht möglich ist.


    Ich habe nur einmal einen Ernstkampf mit Tötungsabsicht zwischen zwei fremden Hunden (Bullmastiff und Akita Rüde) gesehen, beide mit Maulkorb gesichert. Und das brauch ich kein 2. Mal, der eigene Blick verändert sich gewaltig.


    Ist aber für die TE irrelevant. Ich finde es nur unverantwortlich hier körperliche Gewalt zu empfehlen obwohl keiner die TE und den Typen kennt, der die Verbreitung von Angst offensichtlich auch noch lustig findet, vor dem Hintergrund, das schon Hunde und Menschen angegangen wurden.


    Da gibt es andere Mittel, die schon erläutert wurden.

  • Ich schließe mich @SanSu an. Von jeder einzelnen Begebenheit ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, zusammen mit Ort, Zeit, Inhalt der "Konversation", Vorkommnisse, Verhalten des Hundes etc.
    Vor allem macht mich die Aussage stutzig, dass das OA nichts unternehmen möchte/meint, nichts unternehmen zu können, nachdem der Kerl ja erstens keine der erteilten Auflagen einhält und zweitens damit droht, seinen Hund loszulassen. Spätestens nach dieser Aussage wäre sogar hier bei uns Schicht im Schacht und der Kerl bekäme vom Amts wegen arge Probleme.
    Ganz ehrlich, die anderen Hundehalter und du solltet zusammen eure Protokolle anfertigen, so oft es geht nicht allein Gassi gehen, damit es Zeugen gibt, und bei JEDER EINZELNEN Begegnung, bei der sich der Mann daneben benimmt, beim Amt vorsprechen. Und bei der Polizei. Denn du wirst bedroht. Dieser Hund geht Menschen an und sein Halter droht mit ihm. Das ist auch ein Fall für die Polizei. Und lass dich bitte nicht abspeisen. Wenn das OA weiterhin untätig bleibt, geh an die nächsthöhere Stelle, sprich beim Amtsleiter vor. Die Behördenstrukturen kenne ich nicht, aber dazu gibt es andere User, die sich damit auskennen. Wenn das OA dermaßen untätig ist angesichts einer solchen Bedrohung, dann würde ich auch vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde nicht Halt machen.


    Zum Thema Eigenschutz: Ich würde nicht aktiv körperlich gegen einen gewaltbereiten Menschen und einen Hund vorgehen, der gegen Menschen geht, um sein Ziel zu erreichen. Ist der eigene Hund in akuter Gefahr, würde ich auch handeln, natürlich, ich würde meinen Hund auch mit allen Mitteln verteidigen, das ist einfach Reflex. Aber gegen einen Hund, der bereit ist, den Menschen aus dem Weg zu beißen, um an dessen Hund ranzukommen, gehe ich nicht aktiv vor, wenn es einen anderen Weg gibt.
    Du kannst deine Hunde über den nächsten Zaun in einen Vorgarten heben, wenn es gar nicht anders geht und der Schäferhund unkontrolliert zu euch kann. Ansonsten würde ich wirklich lieber das Weite suchen, wenn du die Chance hast. Und wirklich immer und immer und immer wieder die Ämter nerven, zusammen mit allen Betroffenen.

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