Scheinmutterschaft, Nabelbruch und Frage der Kastration

  • So viele Gedanken habe ich mir nie über meine Weiber gemacht. Ist nicht böse gemeint.

    Wäre aber m.E. von Vorteil um die ersten Anzeichen nicht zu übersehen, damit es für die Hündin nicht gefährlich wird und rechtzeitig gehandelt werden kann.


    Meine erste Hündin habe ich nach einer Notkastration (Gebärmuttervereiterung) mit nicht mal 3 Jahren verloren.
    Die zweite Hündin musste mit fast 13 Jahren kastriert werden weil sie eine Gebärmuttervereiterung hatte.

  • Wir haben gerade noch einen zweiten TA gesehen, da ich seit dem TA-Besuch am Dienstag und dem folgenden "Einlesen" etwas unsicher wurde..
    Und nun bin ich auch wirklich etwas beruhigt! Die TÄ meinte, Sya's Bauchbereich sei nicht "übermässig" angeschwollen, sie produziere zwar Milch, also fühlt sie ganz klar die Scheinschwangerschaft, aber es sei auch nicht aussergewöhnlich stark. Sie hat dann auf meinen Wunsch hin noch einen Ultraschall gemacht, und da hat sie absolut nichts gesehen, das besorgniserregend wäre :hurra:
    Sie hat zwar schon gesagt, dass wenn bereits bei der ersten Läufigkeit die Scheinmutterschaft so ausgeprägt sei, dass das Risiko potentiell "höher" sein kann, einmal eine Gebärmuttervereiterung zu erleiden, und dass diese Notoperation dann schon risikoreich sei, aber dass "natürlich" noch lange nicht alle unkastrierten Hündinnen daran erkranken, natürlich auch nicht alle Zuchthündinnen..
    Sie meinte auch, dass diese Zahlen "20% der unkastrierten Hündinnen erleidet dasunddas, eine Frühkastration reduziert das Krebsrisiko um soundsoviel%" aus einer einzigen sehr alten, nicht wirklich repräsentativen Studie stammen, und man sich da "nicht so einen Kopf machen muss" (aber dass das Risiko halt nun mal da sei, und auch die kastrierten Hundem und sowieso jeder Hund erkrankt ja sowieso mal an irgendwas..)
    Was mich positiv "erfreut" hat, ist, dass sie selbst auch eine 7-jährige, unkastrierte Hündin hat, und somit überhaupt nicht jemanden zur Kastration "drängen" will und das gut versteht :smile: .
    Sie wollte hat dann noch vorgeschlagen, Galastop hierzulassen, aber wir schauen jetzt erst mal die nächsten Tage, wie es ohne geht, solange es nicht noch stärker angeschwollen wird, sollte das eigentlich kein Problem sein, und sonst können wir's immernoch holen.
    In zwei Wochen sollen wir uns dann nochmals melden und berichten, wie es aussieht.
    Sie hat echt einen sympathischen Eindruck gemacht - ich bin soweit zufrieden (mehr, als beim letzten/anderen TA-Besuch) :D Leider war die Rechnung aber wieder richtig hoch :shocked: :headbash:


    Ah, und diesmal hab ich an den Nabelbruch gedacht - sie meinte, der sei relativ "klein" (oder "nicht so gross") und ja nicht von gestern auf heute gekommen, aber das sei halt schon ein Risiko und man müsse das immer im Hinterkopf behalten, falls der Hund mal etwas haben sollte, damit man sofort daran denkt. Und ja, falls der Hund sowieso mal in Narkose liegen sollte, man das dann gleich mitrausnimmt.

  • Wie groß schätzt Du den Nabelbruch ein ? Erbse, Pflaume, Appel ?


    Eigentlich kann Dir der TA sagen, ob es sich um einen
    offenen oder geschlossenen Nabelbruch handelt.
    Ein erbsengroßer Nabelbruch bedarf keine med. Behandlung.
    Richtig ist das Beobachten, falls er größer wird, müsste es
    repariert werden.

  • Sie meinte, man könne nicht sagen, ob es Problem werden könne oder nicht, jeder Nabelbruch kann ein Risiko sein..
    Was verstehst du, bzw. was ist der Unterschied zwischen offen und geschlossen?
    PicR.de - Einzelbildansicht]PicR.de
    so daumengross +- ..

  • Du bist - trotz der Klausel im Vertrag - nicht verpflichtet, deine Hündin kastrieren zu lassen. Deine Hündin gehört nämlich dir mit allen Rechten und Pflichten und du ganz alleine entscheidest.


    Eine Kastration kann eventuell auf die Dauer sinnvoll sein, falls deine Hündin unter wiederholten, starken Symptomen der Scheinschwangerschaft leidet. Nach deiner Beschreibung ist das aber nicht der Fall. Ohnehin muß sich die Läufigkeit usw erst einmal einspielen (so wie bei uns). Ob es dann bei den nächsten Malen dramatischer wird oder unauffälliger verläuft, kann man beim ersten Mal noch gar nicht absehen.
    Lies das Buch von Gansloßer/Strodtbeck erst mal in Ruhe durch, dann kannst du besser abwägen. Mir hat es bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen.


    Ebenfalls hilfreich könnten diese beiden relativ aktuellen Artikel eines Tierarztes sein:


    Die Kastration beim Hund - Ein Paradigmenwechsel - Ulm / Neu-Ulm - Kleintierpraxis Ralph Rückert


    Kastration beim Hund (Teil 2) - Fragen und Antworten - Ulm / Neu-Ulm - Kleintierpraxis Ralph Rückert


    Dagmar & Cara

  • Ebenfalls hilfreich könnten diese beiden relativ aktuellen Artikel eines Tierarztes sein:


    Die Kastration beim Hund - Ein Paradigmenwechsel - Ulm / Neu-Ulm - Kleintierpraxis Ralph Rückert


    Kastration beim Hund (Teil 2) - Fragen und Antworten - Ulm / Neu-Ulm - Kleintierpraxis Ralph Rückert

    Die beiden kenne ich bereits, und haben mich auch mitdazu zum umdenken/hinterfragen bewogen.


    Lies das Buch von Gansloßer/Strodtbeck erst mal in Ruhe durch, dann kannst du besser abwägen. Mir hat es bei der Entscheidungsfindung sehr geholfen.

    Das werd ich auf jeden Fall machen!


    Ohnehin muß sich die Läufigkeit usw erst einmal einspielen (so wie bei uns). Ob es dann bei den nächsten Malen dramatischer wird oder unauffälliger verläuft, kann man beim ersten Mal noch gar nicht absehen.

    Da ich nicht denke, da wir sie sofort kastrieren (ist noch offen), bin ich gespannt, wie sich das entwickeln wird.


    Du bist - trotz der Klausel im Vertrag - nicht verpflichtet, deine Hündin kastrieren zu lassen. Deine Hündin gehört nämlich dir mit allen Rechten und Pflichten und du ganz alleine entscheidest.

    Kennst du dich "weiter" damit aus?
    Ich habe gerade nachgeschaut: In unserem (Schweizer) Schutzvertrag steht: "Der neue Besitzer verpflichtet sich, den Hund im ersten Jahr nach der Übernahme zu sterilisieren [und nicht ohne schriftliches Einverständnis des bisherigen Tiereigentümers oder seines Vertreters einschläfern zu lassen]."
    ..wusste gar nicht mehr, dass da sogar steht "im ersten Jahr"..


    Vielen Dank für Deine Antworten!

  • Sie meinte, man könne nicht sagen, ob es Problem werden könne oder nicht, jeder Nabelbruch kann ein Risiko sein..Was verstehst du, bzw. was ist der Unterschied zwischen offen und geschlossen?
    PicR.de - Einzelbildansicht]PicR.de
    so daumengross +- ..

    Ja, nur wenn ich reindrücke, muss ich doch merken ob die Geschwulst 'durchgeht'
    oder in die alte Position geht und nein, nicht jeder Nabelbruch muss ein Risiko sein.


    Auf dem Bild könnte es das sein, was man als erbsengroß bei kleineren Hunden
    sieht. Viel größer als der Daumennagel ist es nicht.


    Stell Dir eine Burger/Brötchen vor, in der Mitte dicker Fettbelag, oben und unten
    jeweils die Burgerhälften, das ist die obere und untere Haut mit dem Fettgewebe
    in der Mitte. Das ergibt das nagelgroße Gebilde auf dem Bild.


    Wenn es sich um reines Fettgewebe handelt (entsteht manchmal mit der Geburt)
    ist die obere Bauchdecke geschlossen (dahinter befindet sich der Bauchraum mit
    Gedärmen). Wenn Du jetzt reindrückst und der Knubbel gleich wieder runter kommt,
    ist oben die Haut zu und es handelt sich um einen geschlossenen Nabelbruch.


    Bleibt er aber oben, eine kurze Weile und kommt langsam runter, ist es ein offener
    Bruch. Man merkt auch, wie das Fettgewebe durchgeht und findet auch den Eingang
    in der oberen Haut.


    Wenn er also nicht durchgeht, wäre das zu beobachten, denn es kann Veränderungen
    geben, ansonsten kommt der Hund lebenslang damit klar.
    Ausnahme wäre ein Hündin und Geburt, dann drücken Innereien nach außen, wird
    größer und größer und dann sollte es schnellsten repariert werden.
    Hoffe es ist verständlich.

  • Hallo,
    aus meiner Erfahrung heraus würde ich heute eher dazu neigen, unsere Hündin kastrieren zu lassen. Unsere Kimba ist mittlerweile 10 Jahre alt, und sie wird nach JEDER Läufigkeit scheinschwanger, also 2mal im Jahr. Sie durchläuft dann das volle Programm mit Winseln, in der Erde buddeln (bis runter an die Wurzel der Sträucher) und geschwollenem Gesäuge mit reichlich Milch. Nach den Meinungen im Internet, dass man die Milch nicht "ausdrücken" darf, habe ich das auch nicht gemacht, mit dem Ergebnis, dass Kimba vor etwa 7 Jahren eine sehr heftige Brustwarzenentzündung hatte, die für sie sehr gefährlich wurde. Seither drücke ich immer etwas Milch aus den Warzen, nur so viel, dass die Brust etwas Entspannung erfährt, und achte darauf, dass ich nur mit sehr sauberen Händen arbeite und die Warzen nach Möglichkeit nicht direkt berühre. Für ihren Gemütszustand geben wir ihr Globuli (Pulsatilla). Das Gesäuge wird etwas abgekühlt, aber nur wenig. So kommen wir inzwischen ganz gut über die Runden. Und doch glaube ich, dass diese Zeit für unsere Kimba nicht sehr angenehm ist. Und das 2mal im Jahr! Nur aus diesem Grund würde ich sie - wenn sie jünger wäre - heute kastrieren lassen.


    Ohne diese dauernden Scheinschwangerschaften nach wie vor nicht.


    Das ist aber eine ganz persönliche Einstellung. Nämlich meine :-)
    LG Anna

  • Ich habe gerade nachgeschaut: In unserem (Schweizer) Schutzvertrag steht: "Der neue Besitzer verpflichtet sich, den Hund im ersten Jahr nach der Übernahme zu sterilisieren [und nicht ohne schriftliches Einverständnis des bisherigen Tiereigentümers oder seines Vertreters einschläfern zu lassen]."
    ..wusste gar nicht mehr, dass da sogar steht "im ersten Jahr"..

    Auch wenn es "Schutzvertrag" genannt wird, ist es, sobald du Geld für den Hund bezahlt hast, in Wahrheit ein Kaufvertrag. Der vorherige Eigentümer hat daher keinerlei Rechte mehr am Hund und kann dir nicht vorschreiben, wie du deine Hündin hältst, was du fütterst, ob du mit ihr eine Hundeschule besuchst, ob du sie kastrieren läßt oder nicht und auch die Frage des Einschläferns entscheidest du mit deinem Tierarzt alleine. Alles deine Entscheidungen. Auch ein eventueller Eigentumsvorbehalt des Vereins ist nichtig, sobald du Geld für den Hund bezahlt hast.
    Man kann das bedauern oder gut finden, aber alle Klauseln, die das Eigentumrecht des Käufers am Hund einschränken, sind nichtig und wirkungslos.
    Wärest du lediglich eine Pflegestelle für einen Tierschutzhund, sähe das natürlich anders aus. Dann bliebe der Hund Eigentum des Vereins, den du nach den Vorgaben des Vereins betreust.


    Dies alles nach deutschem Recht, aber ich kann mir kaum vorstellen, daß das Schweizer Recht das anders sieht.


    Zu dieser Frage gibt es hier im Forum schon einige Threads.


    Dagmar & Cara

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!