Hallo zusammen!
Bestimmt habt ihr es heute in den Medien erfolgt. Das Urteil bzgl. der schweren Hundemisshandlung aus dem Sommer 2016 wurde heute öffentlich gemacht. Ich bin schockiert:
http://www.focus.de/regional/m…eldstrafe_id_7496554.html
Nachdem ich Tränen in den Augen hatte, konnte ich einfach nicht mehr untätig auf dem Sofa sitzen und verfasste eine Mail, welche ich ans Veterinäramt München sowie das dortige Amtsgericht schickte.
Ich stelle meinen Text hier einfach mal ein.
Vielleicht möchte sich ja jemand ebenfalls dorthin wenden oder hat Ideen, wie man sonst tätig werden könnte.
LG
Hier also meine Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich wende mich an Sie bzgl. des Urteils des Amtgerichts München, das
heute durch die Medien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde bzgl.
der schweren Misshandlung eines Hundes im Juli 2016 (würgen, Schläge
sowie Misshandlung in Form massiver Augenreizung)
Ich bitte Sie, meine E-Mail an die zuständigen Richter, die
Staatsanwaltschaft und insbesondere an die zuständige Verterinärin
weiterzuleiten. Vielen Dank hierfür!
Fassungslos, empört und regelrecht schockiert nahm ich zur Kenntnis,
dass der Straftäter lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wurde und
hierbei sogar noch seine finanzielle Situation Berücksichtigung fand.
Vielmehr jedoch überkam mich eine unheimliche Traurigkeit als ich las,
dass der Hundehalter seine Hündin behalten darf und kein generelles
Tierverhaltungsverbot ausgesprochen wurde.
Ich kann nicht nachvollziehen, wie das Veterinäramt sich nicht dafür
einsetzt, dass der Hund dem Straftäter nicht mit sofortiger Wirkung
entzogen wird. Veterinäre sollten sich dem Wohlergehen der Tiere
verpflichtet fühlen und sich nicht dafür einsetzen, dass Menschen, denen
offenbar jegliche Impulskontrolle fehlt, sich weiter an Tieren vergehen
können.
Dass der Hund lediglich einen unausgeglichenen Eindruck macht und
unerzogen wirke und daraufhin der Besuch einer Hundeschule empfohlen
wird, macht mich sprachlos. Auch wenn ich den Straftäter nicht kenne, so
müsste hier eine umfassende psychologische Untersuchung und Behandlung
stattfinden.
Wenn der Straftäter nicht einmal davor zurückschreckt, an öffentlichen
Plätzen seinen Hund in einer solch brutalen Weise zu misshandeln, wie
muss er dann mit seinem Hund umgehen, wenn er nicht unter den Augen der
Öffentlichkeit steht.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass Straftäter,
die Tiere quälen, es selten bei Tieren belassen. Man kann sich
vorstellen, wie ein solch gewaltätiger Mensch im Umgang mit Säuglingen,
Kleinkindern, Senioren, Behinderten oder ihm anderweitig unterlegener
Menschen im vermeintlichen Konfliktfall reagiert.
Von Herzen bitte ich Sie, nicht nur im Sinne des Hundes, der nun auch
weiterhin tagtäglich den brutalen Launen seines Besitzers ausgeliefert
ist (vermutlich finden im geschilderten Fall nun nicht einmal regelmäßig
unangemeldete Kontrollen statt), sondern auch im Sinne der
Allgemeinheit, dieses Urteil zu überdenken und sich für
Tierhaltungsverbote auszusprechen.
Wohl bin ich mir bewusst, dass mein Schreiben vermutlich keine
nennenswerte Beachtung findet, aber es war mir unmöglich, einfach
sprachlos dazusitzen. Fassungslos und empört sind vermutlich tausende
von Menschen über dieses Urteil. Die umfassende Verbreitung in den
Medien zeigt ja bereits, welch Empörung der Fall und das Urteil zu
Ungunsten der Hündin auslöst. Es würde mich aber sehr freuen, wenn meine
Nachricht zur Kenntnis genommen würde und ein Insichgehen und eine
Hinterfragung des Urteils bzgl. Moral und Ethik vorgenonnem würde.
Mit freundlichen Grüßen