Aktuelles Urteil des Amtsgerichts München bzgl. schwerer Hundemisshandlung

  • Naja, man konnte schon in deinem letzten Thread lesen, dass du scheinbar eine sehr andere Auffassung von Gerechtigkeit bzw Verhalten anderer Menschen gegenüber hast. Natürlich darf jeder seine Meinung vertreten, keine Frage. Aber nachvollziehen kann ich solche Aussagen nicht, auch wenn ich versuche beide Seiten zu betrachten.
    Und gerade weil wir das Urteil hinterfragen, versenden hier scheinbar mehrere Leute Briefe an das Vet Amt.
    Da es hier sonst zu OT wird, habe ich dazu auch nichts mehr zu sagen, da es wie erwähnt auch in deinem letzten Thread zu nichts geführt hat. Für mich ist klar, dass dieses Urteil nicht geht.

  • Kannst Du denn der geschilderten Tat irgendetwas abgewinnen, was nicht verurteilenswert wäre?Sind Menschen, die sich auch in Ausnahmesituationen nicht wenigstens soweit im Griff haben, dass sie nicht gewalttätig werden, geeigente Tierhalter?

    A) gibt es ein Urteil und B) alle die eine Gewalttat begangen haben und verurteilt worden sind, sollen pauschal zum zukünftigen wiederholungstäter gebrandmarkt werden?
    Sorry, da gehe ich nicht mit

  • Wiederholungstäter - ja, wenn Du es so nennen willst. Es ist ein vergleichsweise anerkanntes Wissen, dass - einmal die Hemmschwelle verloren - Gewalt üblich wird in Beziehungen. Ob nun zwischen Menschen oder zwischen Mensch und Tier.
    Und dass ein Urteil ergangen ist, heißt noch lange nicht, dass man es bezüglich seines Sinnes nicht hinterfragen könnte.

  • Nun, wenn man sich nicht positioniert und ein urteil oder meinungen hinterfragt, dann hinterfragt man also überhaupt nicht?
    Also ich bin der, der nichts hinterfragt, weil ich eine andere meinung habe? =)

  • Ich konnte jetzt auf die Schnelle nichts dazu finden, deshalb meine Frage: weiß jemand, wie die Begründung dafür lautet, dass der Mann seinen Hündin behalten darf?

    Dafür ist nicht das Gericht zuständig, sondern die Behörde. Auch für das aussprechen des Tierhalteverbots

  • Wo steht eigentlich das der Mann den Hund noch immer hat? Lese ich da
    immer drüber? Es ist ja nur die Höhe der Geldstrafe zu lesen. Eventuell
    waren da die Behörden ohnhein schon aktiv - das ist ja nur die
    Pressemeldung des Gerichts.


    Wenn man da aktiv werden möchte, dann Telefon des VetAmt München raussuchen, anrufen und fragen was und ob in diesen Fall getan wurde. An und für sich ist das natürlich ein Grund für ein Tierhalteverbot und es würde mich sehr wundern wenn in die Richtung nix passiert wäre.

  • Just deshalb ist auch die Bitte, die EMail dem Urteil erlassenen Richter vorzulegen sinnlos.


    Ich kann den Unmut ob des Urteils verstehen, 'blinder Aktionismus' Einzelner ist aber evtl. auch nicht der zielführende Weg.
    Verbündete suchen, sachliche Vorträge/Schreiben an die zuständigen Stellen richten und den Wunsch sofortiger Erledigung nicht vorherrschend walten lassen, haben schon öfter einiges bewegt.

  • An und für sich ist das natürlich ein Grund für ein Tierhalteverbot und es würde mich sehr wundern wenn in die Richtung nix passiert wäre.

    In Deutschland können sich solche *** leider noch viel mehr erlauben ohne ein Halteverbot zu bekommen.

  • In Deutschland können sich solche *** leider noch viel mehr erlauben ohne ein Halteverbot zu bekommen.

    Eine Freundin ist Vorsitzende in einem Tierschutzverein in Deutschland und insofern bekomm ich da einiges mit was Behörden angeht. Manchmal ist es in der Tat schwer eine Handhabe zu haben, mag sein das es auch immer von Behörden abhängt wie aktiv die werden, ABER es gibt immer noch ein Tierschutzgesetz und man hat als Behörde schon jede Menge handhabe, die diese sehr wohl nutzen in Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ausbaufähig - ja, absolut! Aber es ist jetzt nicht so das nichts passiert in die Richtung.


    Ich weiß natürlich nicht wie es in diesem Fall ausschaut - wie gesagt: das ist eine sehr kurze Pressemeldung vom Gericht, aus der man kaum etwas rausliest. Wenn man sich wirklich einsetzen möchte, dann sollte man erst nachforschen und das direkt mit der zuständigen Behörde klären. Dann kann man immer noch schimpfen das nix passiert - erstmal weiß man ja nicht gar nicht was passiert ist.

  • In meiner aktiven Tierschutzzeit habe ich Fälle in ganz anderen Dimensionen erlebt und ausgesprochen wurde ein Tierhalteverbot nur 1x.... in einem Fall, der jenseits von Gut und böse war.
    Und auch in München habe ich inzwischen mehrfach erlebt, dass Tier-Messies Teile ihrer Bestände zurück bekommen haben - ein paar Monate später kann man dann erneut räumen, dann sind es wieder ganze +100 Tiere...

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