Schreiben wegen Pruefung von Leinen/Maulkorbpflicht, was tun?

  • Hallo,


    erstmal: mir ist klar das hier keine Rechtsberatung zu bekommen ist, und das ist nicht meine Absicht. Ich moechte hier lediglich einen Fall schlildern der meine Eltern (beide ueber 70) betrifft da ich mich da drum kuemmern muss und wenig ueber Hunde und das Rechtliche darueber weiss, wuerde ich mich ueber Tipps fuer das weitere Vorgehen freuen.


    Die haben einen Mischlingshund, ca. 1.5 Jahre, ein absolut liebevoller Hund der in keinster weise aggressiv ist, er ist kastriert und freut sich ueber jeden Mensch und Hund weswegen er gelegentlich freudig auch auf Menschen/Hunde zulaeuft zu denen er es vielleicht besser nicht tun wuerde.


    Schulterhoehe ca. 50 cm, was gross klingt, aber ich denke da ist auch Windhund drin, die hoehe kommt hauptsaechlich durch die Beine, masse ist da nicht viel da und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dieser tapsige wirkende Hund auf irgend jemand bedrohlich wirken koennte.


    Vor kurzem ist genau das passiert, dass er auf eine junge Dame - selbst Hundehalterin - zugelaufen ist, worauf sich diese beschwert hat. Ausgefuehrt wurde er in dem Moment von einem Verwandten, der erstmal dem Ganzen nicht viel Bedeutung zugemessen hat.


    Kurz darauf stand die Dame samt Familie vor der Tuer und wollte wissen, ob meine Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, weil der Hund sie... Zitat: 'beinahe gebissen haette'. Bei der Diskussion hat sich uebrigens herrausgestellt - was Ihrerseits zugegeben wurde - dass sie sich 'nicht mehr anders zu wehren wusste wie den Hund zu treten', was der ach so aggressive Hund damit quittiert hat, sich mit geducktem Kopf hinters gebuesch zu verziehen.


    Nun ist ein Schreiben der Gemeinde (Bayern) eingetrudelt, das ich leider nicht vor mir liegen habe, daher kann ich jetzt nicht mit Paragraphen oder aehnlichem dienen, aber im Grunde stand da vom Buergermeister unterzeichnet, dass man derzeit pruefe, ob Leinen/Maulkorbzwang ausgesprochen werden muesse und meine Eltern haben 2 Wochen Zeit sich dazu zu aeussern. (In dem Schreiben steht uebrigens nochmal explizit aufgefuehrt, dass der Hund die Beteiligte fast (!) gebissen hat.


    Meine Frage ist jetzt, wie sollte ich weiter vorgehen?


    Ist davon auszugehen, dass da jetzt 5 Beamten gelangweilt Ihrer Beschaeftigungstherapie nachgehen weil Sie eben muessen und es reicht einfach darauf hinzweisen, dass der Hund ja nur fast gebissen hat und daher wohl kaum als aggressiv gelten kann und das dann sowieso eingestellt wird, oder sollte man gleich einen Rechtsanwalt einschalten (keine Rechtschutzversicherung vorhanden, kann also teuer werden).


    Sollte man einfach mal bei der Gemeinde samt Hund vorstellig werden? Bei dem Hund sieht jeder auf den ersten Blick dass er kein aggressiver Hund ist, manchmal habe ich sogar den Verdacht, dass er eine gewisse geistige Behinderung hat, er braucht immer jemand in seiner naehe und legt sich auf die Fuesse, damit er nicht alleine gelassen werden kann.


    Danke fuer jeden Tipp,
    Gruss,
    Rununga

  • "Fast gebissen"... Nun, das soll die Dame doch erstmal beweisen... Da könnte ja jeder kommen...


    Ich würde den Hund einpacken und da vorsprechen. Dann können sie sich selbst davon überzeugen, dass weder Maulkorb- noch Leinenpflicht angebracht ist, in diesem Fall.


    In Zukunft würde ich den Hund aber trotzdem ausschließlich an der Schleppleine führen bis er gelernt hat, dass man zu Fremden nicht unaufgefordert hinrennt...

  • Sollte man einfach mal bei der Gemeinde samt Hund vorstellig werden?

    Wenn es möglich ist, dann ja. Außerdem eine Gegendarstellung schreiben. Fast gebissen ist nicht gebissen, da der Hund einen tritt bekommen hat und sich vor Angst versteckt hat.
    Einen Hund, der nichts gemacht hat treten ist für mich Sachbeschädigung und Tierquälerei und sollte geahndet werden.

  • Erstmal muss es die Dame beweisen können!


    Auf jeden Fall vorstellig werden und in Zukunft trainieren das der Hund nicht zu jeden geht.


    Wenn der Hund tatsächlich aggressiv war, kann ich die Reaktion der Dame nachvollziehen. Ansonsten rechtfertigt es natürlich auch keinen tritt.

  • Wie beschreibt denn der damalige Hundeausführer (Verwandte) die Situation?


    Ich finde es schwierig dazu was zu sagen, da diese Situation immer was mit der Wahrnehmung der Beteiligten zu tun hat.
    Fest steht aber und ist nicht weg zu diskutieren, daß es viele Menschen gibt, die schlicht und ergreifennd Angst vor Hunden haben, auch wenn er noch so tapsig ausschaut.


    Ich schließ mich RafiLe1985 an, würde vorstellig werden, den Hund an der Schleppleine führen und ihm lernen, daß er Menschen ignoriert.

  • Im Eingangspost steht, dass die Dame sebst HH ist. Hatte sie ihren Hund dabei?


    Mal wieder viel Hörensagen und Mutmaßung, das ist immer blöd, wenn man sich dann als Außenstehender zu kümmern hat.


    Was sagt der Verwandte dazu?

  • Meiner Erfahrung nach sind Gespräche mit den Beamten direkt erst Mal der beste Weg. Viel liegt in deren Ermessensspielraum und im Schreiben ist ja quasi sogar die Aufforderung dazu drin.

  • Meine Frage ist jetzt, wie sollte ich weiter vorgehen?

    Mit dem Hund zur Hundeschule gehen und trainieren, daß er nicht auf fremde Menschen und Hunde zuläuft!


    Wie gefährlich oder ungefährlich er ist, können und müssen andere Menschen nicht beurteilen, wenn sie sich belästigt fühlen durch den Hund.


    Ich habe auch so einen Tutnix und ich weiß, daß sie auch gerne wildfremde Menschen begrüssen würde. Leider wurde in ihrem vorherigen Zuhause nicht daran gearbeitet.
    Wenn mir Spaziergänger, mit oder ohne Hund, entgegenkommen, muß sie an die Leine. Begegnen mir Jogger oder Radfahrer, rufe ich sie zu mir. Eigentlich ganz einfach!


    Ich würde mich mit dem Amt in Verbindung setzen, aber erfahrungsgemäß, sobald die Behördenmaschinerie einmal läuft, wird man da nichts erreichen.

  • Wow, das geht ja schnell hier, danke!


    Also dann empfehle ich mal da vorstellig zu werden und dann schaun wir weiter... Die Fragen ob der Hund der Hundehalterin dabei war, oder wie der Verwandte die Situation beurteilt kann ich im Moment nicht sagen (ausser soviel, dass er es garnicht als kritische Situation wargenommen hat und dem nicht viel beigemessen hat).


    Generell denke ich auch dass es das beste ist mit dem Hund vielleicht mal bei einem Trainer vorbeizuschauen um Ihm grundlegende Manieren beizubringen, aber aggressiv ist er sicher nicht. Danke nochmal.

  • Ich würde auch bei der Gemeinde mit Hund vorstellig werden. Vielleicht wäre ein Trainer der den Hund einschätzt und ggf. einen Bericht schreibt auch nicht schlecht.


    Was wollte denn die Dame bei der Haftpflichtversicherung einreichen ? Fast passiert, da gibt es nun mal nichts.

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