Wohnen im Aussenbereich

  • Hallo,


    Ich brauche mal Brainstorming. Wir sind gerade an einem Häuschen im
    aussenbereich dran. Quasi erstbezug nach "Renovierung". In Gänsefüßchen weil neu ist es natürlich nicht.


    Ich brauch mal ein paar Gedanken zu Dingen die man beachten muss. Einige Eckdaten:


    -aktuell nur der Bauer der einmal am Tag den Stall kontrolliert (Vieh steht noch drin) als Publikum, später soll OG vermietet werden
    -Wohnungen waren früher gemeinsam
    -Flüssiggastank im Garten
    -Gasheizung, verlustwerte gut, dazu holzofen für Warmwasser
    -ofenanschluss in der Küche
    - Bad muss neu, sollen wir machen (handwerklich sind wir halbwegs begabt)
    - kein Stadtwasser Anschluss, eigener Brunnen mit Filteranlage,
    -Abwasser müssen wir noch klären, tippen auf Grube
    - 130 qm, im Winter muss eigentlich nur Küche geheizt werden
    - Böden fehlen, Tapeten fehlen
    - Garten groß, Umzäunung müssen wir auch machen


    Hat schonmal jemand sowas gewagt? Wie sind die Erfahrungen? Was gilt es zu beachten?
    Klar Mietvertrag soll längerfristig sein. Kann man sich vor eigenbedarfskündigung schützen?


    Freue mich über Gedanken und Meinungen.
    Und wenn jemand nebenkostenerfahru gen bei sowas hat, wäre es genial!

  • Nur so viel, vor Eigenbedarfskündigungen kann man sich meines Wissens nach nicht schützen.


    Es gibt hier und da Sachen, die man dann machen kann (im Falle einer Kündigung) oder die die Kündigung ganz unmöglich machen.


    Ich würde deshalb zum Anwalt gehen und den fragen, was ihr wie dokumentieren müsst (gerade bezüglich Geldinvestition).

  • Wenn im Mietvertrag ein Eigenbedarf ausgeschlossen wird, sollte es reichen. Der Anwalt sollte klären, ob die Vereinbarung auch gilt, wenn die Hütte mal vererbt wird...
    Lasst Euch eine Übergabeerklärung machen mit einer Zustandsbeschreibung (Protokoll) aufsetzen, damit es später nicht heisst:"...aber das war doch schon alles drin..."
    In den Mietvertrag gehört die Aussage, in welchem Zustand Ihr ggf die Wohnung zurückgeben müsst. Wir haben in der Schweiz Vermieter erlebt, die nach zwei Jahren Mietdauer ihre Bruchbude auf unsere Kosten zu einem Neubau veredeln lassen wollten, nur weil wir Tiere haben. Dort gibt es aber einen guten Mieterverein!!! Vllt gibt es sowas auch in D?


    Ihr braucht professionelle Beratung, damit der Vermieter sich nicht das Haus oder die Wohnung von Euch hübsch machen lässt, um die Bude in ein paar Jahren teurer verkaufen zu können!!

  • Wir haben, bevor wir unser Häuschen gekauft haben, ein Jahr zur Miete in einem alten Haus mit Garten gewohnt - unsere Vormieterin hatte in der Hoffnung, das Haus irgendwann sehr billig kaufen zu dürfen oder sogar geschenkt zu bekommen (Vermieter sind alt und kinderlos), extrem viel Geld in das Mietshaus und den Garten/die Terrasse gesteckt (über 30.000 Euro); irgendwann hat den Vermietern dann aber irgendeine Renovierung am Haus nicht mehr gepasst (der "alte Stil" wurde nicht beibehalten oder so) und sie haben ihr gekündigt und wir sind dann eben eingezogen; aber eben auch relativ schnell wieder ausgezogen, weil die Vermieter sich neben vollbezahlter Miete noch die Renovierung des Hauses erhofften, die ich aber nicht bereit war, zu erledigen - es hat dann reingeregnet, geschimmelt und solche Späße. War eine ganz ungute Geschichte.


    Wir haben dann lieber gekauft. Ich würde in ein Mietobjekt niemals viel Geld reinstecken, es sei denn, die Miete wird dementsprechend angepasst oder es bestehen schriftliche Kaufzusicherungen (Mietkauf).

  • Im Außenbereich braucht man evtl für vieles einen Bauantrag (ein Auftraggeber von mir z. B. für eine solide Einzäunung, mit der Auflage Gutachter einzubinden).

  • Wenn es tatsächlich Außenbereich ist darf am Haus im Prinzip nichts gemacht werden. Im Außenbereich sind nur priviligierte Vorhaben zulässig, das heißt z.B. Land- und Forstwirtschaft, Viehbetriebe und so. Wohnflächenvergrößerung oder Dachgeschossumbau würde ich auch eher kritisch sehen. Aber wenn ihr da nur zur Miete wohnt kann euch das ja alles wurscht sein. :D

  • Bauamt hier :winken:


    Das, was Ocarina schreibt, ist zunächst richtig. Auch eine Trennung in zwei Einheiten sollte so nicht möglich sein. Es gibt im Außenbereich einen sogenannten Bestandsschutz. Wenn das Haus ununterbrochen genutzt wurde, darf man da weiterhin wohnen. Einen Ersatzneubau ist nur im Eigenbedarf möglich.


    Lasst euch die Investitionen vom Vermieter anrechnen oder auszahlen.


    Abwasser wird meist in eigenen Kleinkläranlagen geregelt. Die wird bei uns jedes Jahr geleert. Schwerteile sammeln sich da am Grund und das obere Wasser wird gereinigt.

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