Vom Tierarzt in die Tierklinik

  • Die Beweislast liegt immer beim Anspruchsteller. Voellig egal in welchem Bereich!

    Ja, habe auch nichts anderes behauptet.


    Ich schrieb 'Patient' der Fachausdruck heißt 'Patientenbesitzer' und bezieht sich speziell
    auf diesen Fall. Ändert ja nichts an meiner Aussage.
    'Anspruchsteller' zu wählen, fand ich nicht zwingend nötig.

  • :lol:Die Beweislast liegt immer beim Anspruchsteller. Voellig egal in welchem Bereich!

    Nicht in allen Bereichen . Beim Autokauf und beim Pferdekauf gibt es 6 Monate lang eine Beweislastumkehr. Der Käufer braucht nur sagen das es einen Mangel gibt und der Verkäufer muss beweisen dass der Mangel vor und bei der Übergabe nicht vorhanden war. Natürlich gibt es da auch Ausnahmen.
    Es sei denn es hat sich in den letzten Jahren wieder geändert.


    LG
    Sacco

  • Also wenn ich den Eingangspost so lese, dann trägt in meinen Augen der TE die Hauptschuld: Wenn ich merke, dass mit einer Wunde etwas nicht in Ordnung ist, dann rufe ich nicht mehrmals beim TÄ an, sondern bin mit Hund sofort dort. Und wenn ich dann den Eindruck habe, dass der behandelnde TA falsch weiterbehandelt, dann wechsle ich den TA bzw fahre direkt in eine TK.


    Aus eigenem Unterlassen noch Geld rausschlagen wollen, geht meiner Meinung nach gar nicht.


    Jeder TA wie auch jeder Humanmediziner macht leider auch Fehler. Aber sowohl als Hundehalter wie auch als Patient habe ich mich zu kümmern, wenn ich merke, dass etwas schief läuft. Öfter anrufen reicht da nicht.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!