Ich hab mir gerade die Beförderungsbedingungen von Locomore (Zug-Alternative zu DB) angeguckt und was lustiges entdeckt:
Zitat6. Abweichend von den Bestimmungen nach § 12 3. ist die unentgeltliche Beförderung von
Einhörnern in Begleitung von jeweils mindestens einem Kind bis einschließlich 14 Jahren in
Mehrzweckabteilen zulässig, sofern die Sicherheit der Mitreisenden hierdurch nicht gefährdet wird.