Schutzhundesport und FH Austausch

  • Da ich von dem Österreicher alles gelernt hab, was ich aktuell kann und ich will, dass er sich auch weiter mit mir und dem XO abplagt, ja :applaus: xD
    Und außerdem zahlt er bei nem guten Ergebnis zur Feier des Tages wieder das Essen, wenn er zurück ist, macht von der deutschen Mannschaft keiner für mich :lol:

  • Wir sind immer noch dabei, ich glaube, so als kompletter Neuling habe ich meinen Sport gefunden. Und mit Jule habe ich eine für mich perfekte Anfängerhündin. Nichts muss, alles kann. Das nimmt für uns beide den Druck raus und es macht mir noch mehr Spaß mit ihr zu arbeiten.


    Derzeit nur UO, noch mit Futtertreiben. Nach jeder Runde ist sie tot ab.


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  • Der Countdown läuft :applaus:
    In fünf Wochen ist Herbstprüfung und wir haben entschieden, dass ich mit dem XO zur Zweier antreten werde.
    Fährte sieht aktuell sehr gut aus. Ich hoffe nur, ich kriege den Murks mit dem ersten Gegenstand wieder in den Griff, den ich da vor lauter blöd verbrochen hab.
    UO steht, da gibt es nur noch ein paar Kleinigkeiten zu feilen.
    SD bin ich auch sehr zufrieden, da gehört jetzt in den letzten Trainingssitzungen - nächste woche fällt ja schon mal flach, weil ich arbeiten muss und dann die Österreicher schon wieder die nächste Quali haben - noch bisserl an den Gehorsamsteilen gefeilt.


    aber im Großen und Ganzen schau ich recht zuversichtlich auf den Termin.

  • Kleine Frage ... im IPO sind da noch kommandos vorgegeben oder ist man da in der Auswahl frei?

    In der PO steht (als Beispiel) ...das Hörzeichen für "Ablegen"...
    Du bist also grundsätzlich frei in der Wahl des HZ, aber es muss immer das gleiche HZ für z.B. Ablegen gegeben werden

  • Auszug aus der neuen Prüfungsordnung (Seite 13) für nächstes Jahr


    Zitat

    Hörzeichen


    Die Hörzeichen in der Prüfungsordnung gelten als Vorschlag. Hörzeichen sind normal gesprochene Worte und müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein. Beim Abrufen kann anstelle des Hörzeichens für Herankommen auch der Name des Hundes verwendet werden. Beim Revieren kann zusätzlich zu dem Hörzeichen für Herankommen der Name des Hundes genannt werden. Ansonsten gilt der Name des Hundes in Verbindung mit jeglichen anderen Hörzeichen als Doppelhörzeichen.


    Die Landesorganisation kann Bestimmungen darüber erlassen, dass bei nationalen Prüfungen nur Hörzeichenverwendet werden dürfen, die von der Landesorganisation vorgegeben werden und auf der Homepage veröffentlicht sind. Erlaubt ist aber auf jeden Fall, dass die Hörzeichen in der Muttersprache des Hundeführers gegeben werden dürfen.

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