Alles anzeigeneinen ganz normalen Schlüsselring kann man auch reinklipsen.
bei unserer letzten Obedience Prüfung musste jeder HH das Halsband ab machen und der Richterin zur Begutachtung geben. das bei der Gruppenübung. also eigentlich auch sinnlos.
ich finde die sollten bevor sie sich an Halsbändern aufhängen mal den Paragraph 1 näher kontrollieren...
wenn man das Gesetz wirklich ernst nehmen würde, würden gewisse Züchtungen komplett untersagt werden.
beim Zugmechanismus ist da auch kein Interpretationsspielraum - da steht jedes Halsband das durch Zusammenziehen das Atmen erschweren KANN. also Retrieverleinen, Zugstopp sind da (rein vom Gesetz her) verboten. sie KÖNNEN. wäre formuliert "jedes Halsband das durch seinen mechanismus das Atmen erschwert" dann wäre nur das Nutzen als Würger verboten. (wie es zb bei Stachel und Tele steht - Verwendung ist verboten)
Zum Zugmechanismus - eben das dachte ich mir auch. Denn ich KANN sie so einstellen, dass meine Hunde gewürgt werden.
Ein "außer es wird durch eine Stopvorrichtung das würgen verhindert" oder ähnlich würde auch helfen.
Theoretisch könnte man alle Tierläden anzeigen, die Retrieverleinen und Zughalsbänder verkaufen. Tut eh keiner. Aber da sieht man wie toll ausgegoren das Gesetz ist.
Ob da auch nur ein einziger der daran mitgepfuscht hat selbst einen Hund hat?
Zum §5 (2)
a) Atemnot - die ganzen Kurzschnauzen
e) die ganzen Nackthunde
etc.
Was passiert eigentlich diesen Züchtern? Gibts da schon Anzeigen?