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Hessen sieht zum Thema Hund übrigens nichts vor.
[...]
Das stimmt so nicht ganz.
Zitat:
(8) Verboten ist, Hunde oder Katzen in einem
Jagdbezirk unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Quelle: Arbeitstext Hessisches Jagdgesetz
Ist sicher sehr allgemein gefasst und auch selbstverständlich, aber immerhin erwähnen sie es.
Und die Definition "unbeaufsichtigt laufen zu lassen" kann ja auch schon heißen, dass der Hund etwas weiter (außer Sichtweite) vorausgelaufen ist.