Hilfe, Wohnung für unser Rudel gesucht!

  • Hallo ihr lieben,
    ich bin kurz vorm verzweifeln!!!
    vielleicht kann jemand helfen bzw. kennt jemand der helfen kann.
    Ich suche dringend ne neue Wohnung für meine kleine familie (zwei erwachsene + ein kind).
    grundlegend nicht unmöglich, allerdings sollen unsere zwei vierbeiner nätürlich mit und die schufa ist dank meines ex auch nicht sauber.
    nun bekomme ich überall absagen


    Ich: in ihrer anzeige steht, haustiere nach vereinbarung, wir haben zwei hunde.
    Vermieter: hunde sind kein problem, was sind das denn für welche?
    Ich: ein labrador und eine deutsche dogge
    Vermieter: Labrador geht ja noch, aber dogge... oh gott... nein... schönen tag noch!


    Meines erachtens nach ist die dogge doch auch ein Hund, ja... so groß wie ein pony... aber ein herzensgutes ruhiges und liebevolles Wesen.


    Ich weiß echt nicht mehr was ich machen soll


    Wir suchen ganz dringend in Berlin und direktes umland!
    Ich will einfach nicht gezwungen sein mich von meinem Rudel zu trennen
    Wer hat tips für uns?
    Wer weiß was?



  • Ein kleiner Tipp.
    Du musst die Hunde nicht bei der Wohnungsbewerbung angeben. Du kannst keine Haustiere angeben und erstmal den Mietvertrag unterschreiben. Vor Einzug bittest du dann um die Erlaubnis zur Hundehaltung weil du plötzlich die Hunde deiner Tante übernehmen musst, die sich aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr drum kümmern kann. Die Erlaubnis zur Hundehaltung kann dir der Vermieter nicht ohne weiteres verweigern.
    Dieses Vorgehen ist mit einem Mietrechtsanwalt sowie einem Hausverwalter abgesprochen und in Ordnung (genauso wie man zukünftigen Arbeitgebern im Bewerbungsgespräch Schwangerschaften verschweigen darf).
    Kritischer sehe ich die negative Schufa, da wird es in manchen Gegenden fast unmöglich was zu finden. Ich drücke die Daumen, dass es dennoch klappt.

  • Die Erlaubnis zur Hundehaltung kann dir der Vermieter nicht ohne weiteres verweigern.

    Darauf würde ich nicht wetten! Wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist und schon in der Hausordnung die Hundehaltung verboten ist, dann hat der einzelne Vermieter keine Wahl. Also große Vorsicht!


    Mal abgesehen davon halte ich so ein Gebahren auch nicht für angebracht. Schummeleien führen oft nur zu Streit.



    (genauso wie man zukünftigen Arbeitgebern im Bewerbungsgespräch Schwangerschaften verschweigen darf)

    Dass gilt bereits seit Jahren!


    Wer hat tips für uns?

    Du hast ne PN.


    LG, Tigre

  • Es gibt Wie gesagt kaum Gründe, welche ein Verbot der Hundehaltung rechtfertigen. Mein Mann kommt aus der Branche. Die Vermieter versuchen es gerne, das stimmt aber in der Regel reicht ein Schreiben vom Anwalt. Sollte das nicht reichen, kenne ich keinen Fall der letzten Jahre, in der die Gerichte gegen Hundehaltung entschieden haben.
    Und auch keine WEG darf ein generelles Haustierverbot ausstellen.
    Es kann sein dass es problematisch wird mit zwei großen Hunden, aber bei einem Hund der kein Soka ist und einer ausreichenden Wohnfläche (2 Doggen in einer 25 qm Wohnfläche mit zwei Erwachsenen wird auch schwierig) gibt es wie gesagt kaum Gründe die Haltung zu verbieten. Kenne eine Fall mit einer geistig beeinträchtigen Person, die einen Labrador halten wollte. Der Vermieter war dagegen. Die Sache ging vor Gericht (Hannover - müsste meinen Mann fragen ob er das Urteil raussuchen kann bei Interesse) und das hat für die Hundehaltung entschieden. Das nur als Beispiel, dafür dass Vermieter (wenn man es nicht akzeptiert) kaum mit einem Verbot durchkommen.
    Aber:
    Man muss sich halt im klaren sein, dass so ein Vorgehen nicht gerade für einen guten Start sorgt und sich auf das weitere Mietverhältnis auswirken kann.

  • Nachtrag:
    Oben genannte Vorgehensweise sollte, außer einem eventuell angespannten Verhältnis. , keine Konsequenzen haben.
    Aber:
    Wenn im Bewerberbogen keine Haustiere angegeben wird und man dann einfach mit Hunden einzieht ohne nach Erlaubnis zu fragen, kann das ein Kündigungsgrund sein bzw. der Vermieter auf Entfernung der Hunde bestehen.
    Deshalb die Nachfrage zwischen Unterschrift und Einzug.

  • Wenn es eine Eigentümergemeinschaft ist und schon in der Hausordnung die Hundehaltung verboten ist, dann hat der einzelne Vermieter keine Wahl.

    Und war da nicht so was, dass in einem Mehrfamilienhaus die anderen Mietparteien auch einverstanden sein müssen?

  • Du musst die Hunde nicht bei der Wohnungsbewerbung angeben. Du kannst keine Haustiere angeben und erstmal den Mietvertrag unterschreiben. Vor Einzug bittest du dann um die Erlaubnis zur Hundehaltung weil du plötzlich die Hunde deiner Tante übernehmen musst, die sich aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr drum kümmern kann. Die Erlaubnis zur Hundehaltung kann dir der Vermieter nicht ohne weiteres verweigern.

    Ein Mietverhältnis mit einer dreisten Lüge zu beginnen, halte ich für eine abgrundtief miese Idee!


    Liebe TS, ich kann Dir nicht helfen, drücke aber fest die Daumen, dass Du eine tolle Wohnung für Dich und Deinen Anhang findest! :bussi:

  • Oben genannte Vorgehensweise sollte, außer einem eventuell angespannten Verhältnis. , keine Konsequenzen haben.

    Ganz ehrlich, so ein Rat ist ganz schön grenzwertig. Was kann es denn schlimmeres geben, als ein schlechtes Verhältnis mit dem Vermieter von Anfang an? :???:


    Wenn ein Vermieter keine Hunde haben will, dann muss man das akzeptieren, auch wenn es nicht schön ist. Rechte hin oder her. Wer hat denn schon das Geld für den Klageweg?


    Ein Vermieter darf Hunde zwar nicht pauschal verbieten, muss sie aber auch nicht pauschal erlauben. Im Mietvertrag sind Klauseln erlaubt, bei denen der Vermieter erst zustimmen muss. Er entscheidet dann im Einzelfall, ob ein Hund einziehen darf oder nicht. Er darf Hunde z. B. verbieten, wenn andere Mieter unter einer Hundephobie leiden oder eine Tierhaarallergie haben. Kurz: Bei einem objektiven Grund darf der Vermieter den Hund verbieten.


    Und wenn ein Vermieter keine Hunde haben will, dann findet er auch einen.


    Nochmals, Ehrlichkeit wärt am Längsten, darum Finger Weg von genannten Praktiken! Die Rechtssicherheit ist hier nicht gegeben!


    LG, Tigre

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