Vorbesitzer will Hund zurück

  • Steht in diesem Schutzvertrag denn, dass der Hund in DEIN Eigentum übergegangen ist?
    Oder nur, dass er Dir überlassen wurde gegen eine Schutzgebühr oder ähnliches?


    Sollte er laut Vertrag nicht ganz eindeutig DEIN Eigentum sein, würde ich mich ziemlich schnell mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

    In dem Vertrag steht, dass mir im Tausch gegen eine Schutzgebühr der Hund vermittelt wird.


    Allerdings weiß ich nicht ob es da Unterschiede zwischen Privatpersonen gibt und Organisationen, Tierheimen etc. gibt?


    Und selbst wenn, würde es dann Bedeuten, dass es zum Vertragsbruch kam? Müsste sie doch erstmal beweisen oder? Bzw. jemanden schicken, der sich über den Zustand des Hundes richtig äußern kann?

  • Also erstmal Danke für eure Hilfe :)


    Ich habe der Frau vorhin nochmal geschrieben, geschildert was ich von ihrem Verhalten halte und dass sie sich wahrscheinlich selber nicht im Klaren ist, was sie möchte. Und mit notwendigen Konsequenzen habe ich ihr auch gedroht, wenn es nicht aufhört.
    ALs Antwort kam nur, dass ich Rufmord betreibe und weitere Floskeln um vom eigentlichen Thema abzulenken.
    :ka:

  • Du sagst ja, dass sie Zuchtpapiere hat. Sind das ordentliche Papiere eines Vereins?


    Viele Züchter haben ja wiederrum in ihren Verträgen Klauseln mit Vertragsstrafe bei einer nicht angekündigten Weitergabe.
    Vielleicht steigt grad die Züchterin denen aufs Dach und die können ja ohne Bilder usw. das nicht aufrecht halten, wenn sie zb. behaupten die Hündin nach wie vor noch zu besitzen.


    So gesehen ist es ja schon merkwürdig mit welcher vehemenz die dir hinterher steigen, da sie ja bereits einige Hunde wie Unterwäsche getauscht haben. Einen neuen Hund zu beschaffen wäre da ja weniger Aufwand :???:

  • Einen neuen Hund zu beschaffen wäre da ja weniger Aufwand

    Nicht, wenn sie den Hund dort "rausholen" will, weil es ihm angeblich schlecht geht. Wahrscheinlich wird das dann auch als Begründung angeführt, daß der Kaufpreis nicht zurückerstattet wird.


    Einen neuen Hund beschaffen heißt, kaufen und das kostet Geld ;)

  • Ich bin Polizistin (zwar in Österreich, aber das is in dem Fall egal) und würde dir in diesem Fall raten, wenn die Anrufe nach deinem "Drohen mit Konsequenzen" nicht helfen, jedenfalls Anzeige bei der Polizei wegen Stalking zu machen! Bei uns hält sowas in deinem geschilderten Fall jedenfalls!
    Falls sie auftaucht, Notruf wählen!


    Ich wünsch dir alles Gute!

  • Hier in Deutschland ist die eigene oder angemietete Wohnung ein "befriedetes Besitztum". Ein öffnen der Wohnungstür durch einen Fremden wäre ganz klar Hausfriedensbruch. Selbst die Polizei darf nur bei Gefahr im Verzug oder mit einem richterlichen Beschluss die Wohnung betreten. Da sich der Ehemann ja nicht immer an das geltende Recht hält und deshalb 2 Jahre Vollpension hat und sich die Ehefrau auch nicht mit unserem Gesetz wirklich auskennt, würde ich auf jeden Fall die örtliche Polizeidienststelle über die Vorfälle in Kenntnis setzten. Denn wenn es zu weiteren Vorfällen kommt hast du schon mal was in der Hand. Das muss der Sache vielleicht nicht helfen, aber du hast das Mögliche getan.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!