Recht haben heisst leider nicht Recht bekommen .
Zunächst einmal tut es mir sehr leid dass ihr eine so unschöne und auch unfaire Behandlung beim TA erleben musstet. Dein Hund, während den Untersuchungen, aber auch Du mit diesen unverschämten Drohungen durch die TÄ.
Ich vermute mal dass sie selbst auch erschrocken war, weil eine ihrer Angestellten gebissen wurde, womit sie sich versicherungstechnisch wahrscheinlich auch rumschlagen muss. Zumal ich den Fehler auch klar in ihrer Verantwortung sehe.
Aber - das was wir finden und denken spielt leider keine Rolle.
Dein Hund hat nunmal "Schaden verursacht". Wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast, wovon ich schwer ausgehe, dann wird diese in den Dialog mit der geschädigten Person treten (bzw. deren Krankenversicherung) und sich einigen.
Die TÄ kann Dich jedoch durchaus "melden" und daraus resultierend wirst du wahrscheinlich paar Fragen beantworten müssen. Am Ende des Tages ist es eine Ermessungssache der Person, die sich dann damit befasst. Das kann ein Belächeln der TÄ sein, oder halt Auflagen für Dich.
Ich schliesse mich den anderen an. Hol Dir Rat bei einem guten Anwalt, der er Erfahrung bei der Vertretung von Hundehaltern hat, deren Hunde "auffällig geworden" sind.