Schutz-Vertrag mit einem TSV, rechtlich mit einem Kauf-Vertrag gleich gestellt ? Unterschied ?

  • Es müssten halt dringenst rechtlich bindende einheitliche Verträge her die den Schutz der Tiere sichern aber die Privatsphäre des neuen Halters nicht einschränken


    zb
    keine Tierversuche
    keine Tierquälerei
    keine Verwendung als Futtertier (bei Ratten, Mäsen, Kaninchen, Meerschweinchen etc)
    Haltung im Rahmen des Tierschutzgesetztes
    Platzangebot je nach Tierart und nach Vorgaben des VetAmtes (bei Hunden ist die Wohnungsgröße natürlich egal, aber bei Katzen ist das anders und auch bei Kleintieren spielt die Gehegegröße eine enorm wichtige Rolle
    Vorkaufsrecht (um das Tier im Zweifel wieder zu bekommen und sicherzustellen, dass es nicht an irgendwen abgeschoben wird)


    Ich denke das wären Dinge die man von jedem Tierhalter erwarten darf.


    Solange es da keine Regulung zu der rechtgültigkeit gibt kommen natürlich auch die abenteuerlichsten Klauseln dabei raus

  • Zum Glück gibt es in D Vertragsfreiheit. Da kann jeder vereinbaren was er mag (und die Rechtsgültigkeit wird von Gerichten bestimmt).

  • Wieso? Warum ist dir die Regelung wichtig?


    Man sollte Verträge nur unterzeichnen, wenn man bereit ist sie auch einzuhalten.
    Ich finde solche Knebelverträge sogar ausgesprochen praktisch. Sie sprechen schließlich Bände über die Seriösität des Vereines.

  • Fast alle der Punkte sind aber in einem Vertrag völlig überflüssig, weil sie sich aus geltendem Recht eh schon ergeben. Ich hab' von Kleintieren keine Ahnung, deswegen klammere ich die mal aus, aber bezogen auf Hunde: Tierversuche darf eh keine Privatperson durchführen, Tierquälerei (Da wäre erst mal zu definieren: Was ist das genau?) ist auch gesetzlich verboten, Haltung nach TSchG ist selbsterklärend auch Pflicht.


    Das einzige, worüber man diskutieren könnte, wäre das Vorkaufsrecht, das haben ja z.B. auch viele Züchter in ihren Verträgen und fahren damit wohl insegsamt ganz gut, aber der Rest? Der ist doch eh klar, wozu muss da geregelt werden, dass das im Vermittlungsvertrag steht?

  • Nein sind sie eben leider nicht....fürs DF vielleicht aber es da in der realen Welt eben Leute denen man das bei Aufnahme eines Tieres nochmal vor Augen führen muss...logisch dass sich vertragsklauseln nur innerhalb des geltenden Rechts bewegen können.


    Was soll man sonst machen? Tiere ohne irgendwelche Nachfragen oder Vorgaben verscherbeln? Am besten noch umsonst gell?


    Sicher nicht oder?

  • Wenn es darum geht, Leuten geltendes Recht vor Augen zu führen und ihnen die Tragweite der Tierhaltung zu erklären, sollte man lieber auf Sachkunde für Ersthundehalter (beispielsweise Hundeführerschein in Niedersachsen) oder klärende Gespräche/"Crash-Kurse" von Tierheim-/Orgaseite setzen.


    Was hilft es denn, wenn Sachen, die eh schon Pflicht für alle sind, im Vertrag stehen? Der wird am Abholungstag gelesen, mit viel Glück durchgesprochen und verschwindet dann verständlicherweise im Schrank. Unklare Klauseln, die eben solche Sachen wie einen Eigentumsvorbehalt suggerieren, verkomplizieren die Sache doch bloß und sorgen bei allen Beteiligten für Unklarheit und Konfliktmöglichkeiten.


    Ich bin absolut dafür, dass Tierheime oder Tierschutzorganisationen ihre Interessenten sorgfältig prüfen, meinetwegen auch 'ne Vorkontrolle machen, Gespräche führen und ihre Vorstellungen und Wünsche dabei ganz klar darlegen, damit man schon vor Vertragsabschluss weiß, ob man sich da einig wird. Aber solche ellenlangen (Knebel-)Verträge sind einfach Blödsinn und bringen niemandem was. Was soll denn bei einem "Verstoß" gegen die schwammigeren solcher Klauseln auch passieren? Die meisten Tierschutzvereine sind notorisch knapp bei Kasse, wollen die jedes Mal auf Herausgabe des Tieres klagen, wenn man sein Tier doch nicht kastrieren lässt, obwohl der Vertrag das vorschreibt? Wenn man umzieht, ohne es zu melden? Wenn man das Tier anders ernährt/erzieht/beschäftigt als die Orga das gerne hätte?


    Dann lieber eine sorgfältige Auswahl der Interessenten, ein kurzer, rechtlich "sauberer" Kaufvertrag und mit Blick auf die realistischen Handlungsmöglichkeiten, die eigene Erfahrung und den gesunden Menschenverstand darauf vertrauen, dass auch andere Leute gute Tierhalter sind, auch wenn man nicht in 100% aller Fragen ihrer Meinung ist.

  • Und wer soll das Finanzieren? Man braucht dafür ja auch Hundetrainer, TÄ und andere Fachleute die diese Sachkunde vermitteln...die machen das doch nicht für lau?
    Wenn man ansatzweise Ahnung von der Arbeitsweise und dem Kostenaufwand eines seriösen Tierschutzverein hat wird sehr schnell klar, dass das absolut nicht machbar ist...das müsste dann wie in Niedersachsen von anderer Stelle organisiert werden.


    Wegen der leider sehr ungenau definierten Rahmenbedingungen müssten ja klare Vorgaben her was in einen Schutzvertrag gehört und was eben nicht. Das das eine Gratwanderung zwischen den Interessen des Tieres, der Orga und dem neuen Besitzer ist versteht sich von selbst..aber ganz ohne Abmachungen geht es eben nicht


    Und natürlich spielt bei der Vermittlung nicht nur der Vertrag eine Rolle sondern er soll die mündlichen Vereinbarungen absichern. Das ist der Sinn von Verträgen jeder Art...sonst könnte man ja auch aufgrund von Gesprächen ein Haus verkaufen oder einen Handyvertrag abschließen. Selbstverständlich entscheidet zu 90% das Bauchgefühl ob ein Interessent das Tier bekommt oder nicht

  • Und wer soll das Finanzieren? Man braucht dafür ja auch Hundetrainer, TÄ und andere Fachleute die diese Sachkunde vermitteln...die machen das doch nicht für lau?
    Wenn man ansatzweise Ahnung von der Arbeitsweise und dem Kostenaufwand eines seriösen Tierschutzverein hat wird sehr schnell klar, dass das absolut nicht machbar ist...das müsste dann wie in Niedersachsen von anderer Stelle organisiert werden.

    Wenn schon das Geld für "Ersthundehalter-Infotage" von TH/Orgaseite fehlt, wer soll denn dann die die "Überwachung" der Vertragseinhaltung übernehmen? Wer die rechtliche Abwicklung? Das kostet doch auch Personal/Geld... Schon da zeigt sich, dass komplizierte Verträge zwar gut für's Gewissen der Vermittelnden sind, in der Realität aber nix bringen.


    Ich geb' dir insofern recht, dass viele Orgas weitreichende Infoprogramme nicht leisten können – aber dann müssen sie ihre eigene Reichweite realistisch einschätzen und z.B. solche Bestrebungen wie die Einführung eines Hundeführerscheins unterstützen oder wenigstens laut und deutlich befürworten.


    Wegen der leider sehr ungenau definierten Rahmenbedingungen müssten ja klare Vorgaben her was in einen Schutzvertrag gehört und was eben nicht.

    Ich sehe immer noch nicht, wo die Rahmenbedingungen da unklar sind, sorry. :ka: Könntest du das ev. an einem Beispiel erklären?


    Wenn ich richtig informiert bin, gilt zunächst die Vertragsfreiheit, die ihre Grenzen in den allgemeinen Verboten der Gesetzwidrigkeit, der Sittenwidrigkeit und dem Verbraucherschutzhat.


    Oder anders gesagt: ich kann in einem Kaufvertrag alles reinschreiben, was nicht gegen geltendes Gesetz verstößt oder eine der Vertragsparteien "ausnutzt". Will die vermittelnde Orga also auf die weitere Haltung des Tieres Einfluss nehmen, kann sie nur auf geltendes Tierschutzrecht verweisen – alles andere (persönliche Vorlieben bzgl. Kastration, Ernährung, Haltung, Sport, etc.) steht ihr, so hart das klingt, schlicht nicht zu.


    Auch mit den allerbesten Vorsätzen und wenn man nur das Beste für das Tier will, darf und kann man nicht über anderer Leute Eigentum entscheiden – man muss sich vor der Unterzeichung des Vertrags klar darüber sein, wem man ein Tier anvertraut und wem nicht.


    Insofern: Wieso braucht es da genaue Regelungen, was in einem Vertrag stehen darf? Der Vertrag darf (muss aber nicht, weil überflüssig) die aktuellen TSchG-Bestimmungen wiedergeben. Alles, was darüber hinausgeht, ist null und nichtig, weil ab Übergabe das Eigentumsrecht des neuen Tierbesitzers gilt.


    (Ich kann den Wunsch, die eigenen Vermittlungstiere bestmöglich zu "schützen" absolut nachvollziehen, wirklich. Aber das auf vertraglicher Basis zuverlässig schaffen zu wollen, ist realitätsfremd. Dann lieber mehr Geld und Zeit in vernünftige Auswahlverfahren für Interessenten investieren, das ist deutlich erfolgversprechender.)

  • Insofern: Wieso braucht es da genaue Regelungen, was in einem Vertrag stehen darf? Der Vertrag darf (muss aber nicht, weil überflüssig) die aktuellen TSchG-Bestimmungen wiedergeben. Alles, was darüber hinausgeht, ist null und nichtig, weil ab Übergabe das Eigentumsrecht des neuen Tierbesitzers gilt.

    Ich lese oft "Schutzvertrag" ist trotzdem ein Kaufvertrag, da Geld gegen "Ware" geflossen ist. Und somit ist der Kufer auch Eigentümer. Selbst wenn man das trotzdem per Rechtsstreit erst einmal als Ergebnis erkämpfen müsste.


    Wie sieht es bei solchen Klauseln aus? Ist sowas dann immer noch eine Art Kaufvertrag? Oder haben die sich gekonnt drumrumgeschlängelt?
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    1.
    Die Tierschutzorganisation XX behält sich das Eigentumsrecht an dem Tier vor.


    2.
    Die bei der Übernahme entrichtete Schutzgebühr in Höhe von XX Euro ist kein Kaufpreis. (Sondern Unterstützung)
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