Selbständigkeit mit einem Gassiservice

  • Ich bin ja auch kein großer Sozial Media Fan, aber eine jüngere und furchtbar hippe :roll: Freundin aus dem Marketingbereich sagte letztens Folgendes: "Facebook ist schon wieder out - Instagramm ist das neue Facebook, und Snapchat das neue Instagramm!!" :muede: Ist mir persönlich ja auch alles zu viel, wäre ich aber geschäftlich drauf angewiesen, würde ich das ALLES nutzen.

  • Terrortöle: Ja, dann werde ich da mal durchklingen und mich schlau machen.....nicht das einem noch einer auf die Schuhe tritt....


    Jessica83: ----eigentlich soll man sich ja nicht fragen, ob man Bock drauf hat.....mal drüber nachdenken kann ja nicht schaden. Weißt Du zufällig, wie das mit dem Posten von Bildern fremder Hunde aussieht, zwecks Bildrechte und so?

  • Wenn Du das Foto gemacht hast, bist Du Urheber des Bildes und kannst damit machen was Du willst. Die Hunde werden rechtlich als Sache behandelt, haben also keine Persönlichkeitsrechte, die Du beim fotografieren verletzten könntest.

  • Das würde ich mit den Besitzern absprechen mit den Bildern. Rechtlich ist es okay, aber besser erst reden, dann online.


    FB und Visitenkarten finde ich gut. Homepage ist für mich auch ein Muss. Viele suchen auf betreut.de - vielleicht dort mal annoncieren?

  • @Jessica83: Da widerspreche ich ja nur ungern, aber im Tierschutzgesetz ist ein neuer Paragraph hinzugekommen, nach dem Tiere nun KEINE Sachen mehr sind und gesondert geschützt werden sollen.....find ich persönlich auch besser. Am besten mit den besitzern sprechen, oder?

  • Fleischjunkie: Das ist aber lieb! Hab allerdings schon einen guten Kumpel gefragt....wenn der allerdings keine Zeit hat, würde ich Dich gerne ansprechen....was nimmst Du denn so an Kohle?


    auf jeden Fall danke für das nette Angebot!

  • §11 wurde ja schon angesprochen.


    Mit der Verwendung der Bilder würde ich persönlich (natürlich neben dem persönlichen Gespräch) mit in den Vertrag aufnehmen, den du mit dem Kunden abschließt. Ganz schnell passiert es nämlich, dass jemand sich nicht mehr an mündliche Absprachen erinnert.

  • Was ist das für eine Genehmigung? Ich bin gewerblich angemeldet, aber welche Genehmigung meinst du?

    Ich weiß nicht, in wechem Bundesland Du wohnst.
    In manchen Ländern braucht man den einfachen Sachkundenachweis, wenn man mit 40/20-Hunden Gassi geht.
    Für Listenhunde gibt es nochmal zusätziche Auflagen.
    Paragraph 11 kommt immer dann ins Spiel, wenn man für das Gassi die Hand aufhält, also das gewerblich macht.
    (Da gab es hier auch schon mal einen Diskussion.)


    Unbedingt bei der Gemeinde erkundigen, was verlangt wird!

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