TA - Gebühr für Chip-Ablesen so in Ordnung?

  • .... und da find ich grad unsere TA Rechnung vom Impfen aus dem Sommer diesen Jahres - und, was les ich da?


    "Ablesen Microchip" - 2,87 € - na sowas..... und tatsächlich das Eintragen der Impfung in den Heimtierausweis mit 3,44 € - schau mal einer an.


    Hab ich nie drauf geachtet, aber andererseits, soviel Zeit er sich immer für uns nimmt und so sorgfältig er sucht, wenn Lucas etwas hat - kann er haben.


    Früher hab ich nie eine detaillierte Rechnung gehabt, spannend....


    Sundri "belustigt"

  • Mir ist´s auch Jacke wie Hose, ob mein TA den Chip nun ausliest, "um seinen Teil zum Tierschutz beizutragen", oder eben nicht. Für solche Spielereien würde ich aber kein Geld bezahlen, weil ich a) weiss, dass es mein Hund ist und es hier b) keine Pflicht für so eine Überprüfung in diesem Rahmen gibt.


    Vor einigen Beiträgen ging´s ja nun darum, ob´s dem TA verboten ist, den Chip (kostenlos) auszulesen und die Nummer abzufragen. Die Diskussion ist dann etwas abgedriftet.


    Gibt es eine Verpflichtung "im Sinne der Identitätsfeststellung" beim TA-Besuch den Chip auslesen zu lassen? Ist das Auslesen des Chips in der GOT gelistet? Ist die GOT bindet? Kann der TA Leistungen, die in der GOT gelistet sind, kostenlos als "Serviceleistung" anbieten? Wenn er dies nicht kann und es auch keine Verpflichtung zur generellen Chipnummer-Überprüfung gibt: Kann der TA es als Voraussetzung zur Aufnahme neuer Kunden machen? Könnte es Probleme hinsichtlich etwaiger Benachteiligungen geben? Und abgesehen davon: Welche Halter würden in solch einer Praxis mit ihrem Hund vermutlich nicht vorstellig werden?


    Es gibt eben Menschen, denen das nicht egal ist, ohne dass sie "etwas zu verbergen hätten". Das hat man eben zu tolerieren :ka:

  • Gibt es eine Verpflichtung "im Sinne der Identitätsfeststellung" beim TA-Besuch den Chip auslesen zu lassen? Ist das Auslesen des Chips in der GOT gelistet? Ist die GOT bindet? Kann der TA Leistungen, die in der GOT gelistet sind, kostenlos als "Serviceleistung" anbieten? Wenn er dies nicht kann und es auch keine Verpflichtung zur generellen Chipnummer-Überprüfung gibt: Kann der TA es als Voraussetzung zur Aufnahme neuer Kunden machen?

    a) Nein. Da nicht in allen Bundeländern generelle Chip-Pflicht besteht.
    b) Ja. Ablesen eines Microchips 2,87
    c) Nein. Die GOT sagt, was der TA berechnen kann, nicht muss.
    d) Siehe a).

  • Ich möchte nochmal drauf hinweisen, dass a) 7 Euro happig sind. Und es b) im ersten Beitrag um einen Hund ging, der offenbar über einen längeren Zeitraum immer mal wieder zum Arzt musste wegen derselben Krankheit.
    Ich stelle mir da z.B. einen Biss vor, der regelmäßig kontrolliert und neu verbunden werden muss. Oder nach einer OP.
    Da will mir hier doch keiner ernsthaft erzählen, dass er es ok findet, dass bei jeder Nachsorgeuntersuchung der Tierarzt erneut den Chip ausliest und dafür 7 Euro nimmt???

  • Ich weiß nicht sicher, ob es jedesmal wegen derselben Sache war oder ob der Hund wegen verschiedener Probleme vorgestellt wurde. Aber es war jedenfalls einige Male im Verlauf weniger Wochen. Und selbst wenn es jedesmal ein anderer TA gewesen sein sollte (in der Praxis arbeiten 3 Personen), so hat doch jeder von denen dieselbe Kankenakte auf dem Bildschirm, auf der klar ersichtlich ist, wann und warum der Hund zuletzt in der Praxis war.


    Dagmar & Cara

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