Die Bekannte einer Freundin mußte mit ihrem Hund wegen einer länger dauernden Behandlung mehrere Male in kurzen Abständen zum Tierarzt. Jedesmal wurde dabei der Chip abgelesen und diese Leistung erschien auch jeweils als ein Kostenpunkt von 7 Euro in der Rechnung.
Auf Nachfrage wurde der Hundehalterin erklärt, das sei so vorgeschrieben.
Ort der Handlung ist Niedersachsen. Kennt jemand eine derartige Regelung, gesetzlich oder sonstwie bindend für TÄ?
In der TA-Praxis meines Vertrauens wurde jedenfalls der Chip zwar vor Jahren eingesetzt, seither aber nie mehr kontrolliert. Man vertraut dort offenbar dem bloßen Augenschein, daß der vorgestellte Hund tatsächlich immer dieselbe Cara und kein eingeschmuggelter Fremdpudel ist.
Ist diese Ablesegebühr also ein windiger Trick zum Geldmachen oder doch berechtigt?
Dagmar & Cara