Beisserei unter Hunden, einer Verletzt - wer zahlt

  • Hallo ihr,


    ich hätte mal eine Frage.


    Mein Hund hat sich mit einem anderen Hund geprügelt (beide unangeleint, wobei meiner erst an der Leine war und ich ihn abgeleint habe, als der andere leinenlos näher kam).
    Mein Hund hatte danach einen Biss am Ellenbogen, der eine recht lange Behandlung nach sich zog.


    Auf Grund der Gefährdungshaftung würde ich sagen, dass hier jeder HH 50% der Schuld, und damit auch 50% der Kosten tragen muss.


    Der andere HH weigert sich allerdings zu zahlen und meinte, das wäre halt nun einfach mein Pech gewesen und seine Versicherung hätte ihm gesagt, dass die in dem Falle nicht zahlen würden. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Versicherung eventuell auch nicht zahlt, weil der Hund mit der Minderjährigen Tochter unterwegs war.
    Ganz abgesehen davon, bin ich mir recht sicher, dass der andere HH den Betrag so oder so auch ohne Probleme ohne Versicherung zahlen kann.


    Sehe ich das richtig mit den 50%?

  • Leider kann ich dir rechtlich nicht weiterhelfen :( :


    Rein logisch würde ich dir aber natürlich zustimmen. Ich bin immer wieder schockiert, wie dreist sich gewisse Hundehalter aus der Verantwortung ziehen!! :rotekarte:


    In einer ähnlichen Situation habe ich selbstverständlicherweise den ganzen Betrag bezahlt, schliesslich hat mein Hund verletzt. Aber Verantwortung und Anstand sind anscheinend für manche Hundebesitzer Fremdworte :hust:

  • Naja, ich kenne jemand, der den anderen HH kennt und die meinte schon "der wird versuchen sich da raus zu winden".
    Allerdings hat ihm nun eben (angeblich?) seine Versicherung erzählt, dass die Versicherung das nicht zahlen würde, weil keine Haftung vorliegt.
    Mein Rechtsverständnis und mein "Vorwissen" sagt mir da allerdings was anderes.
    Ganz abgesehen von der moralischen Seite, aber mit der brauch ich dem Typen wohl nicht kommen.

  • Ob seine Versicherung zahlt oder er persönlich, kann Dir völlig egal sein.
    Wieso soll keine Haftung vorliegen? Allein aus der Tatsache, dass ein Hund ein Hund ist, besteht die Gefährdungshaftung.


    Schriftlich einfordern mit Fristsetzung, einmal mahnen nach Nichteinhaltung mit MB-Androhung, dann MB, fertig. Oder ein nettes Schreiben vom RA als weiteren Schritt im ersten Schreiben erwähnen. ;)
    Meist reicht die Androhung schon an.


    Ist natürlich sehr situationsabhängig, wie der Anteil aussieht, aber ich würde auch auf 50% bestehen.

  • einmal mahnen nach Nichteinhaltung mit MB-Androhung, dann MB,

    Was ist MB?


    Ich warte nun gerade auf den Rückruf der Rechtsberatung von meiner Rechtschutzversicherung.


    Bisher lief alles nur per WhatsApp, da ich theoretisch auch keine Adresse von ihm habe, da er sich nach wie vor weigert, mir diese zu geben.
    Doof nur, dass er mir seinen Namen genannt hat und er eine eigene Firma hier in der Stadt hat und entsprechend auch im Telefonbuch steht.


    Glücklicherweise kenne ich einen guten RA, der mir in einem anderen Fall auch schon mal 100% rausgeholt hat (da war die Sachlage aber eine vollkommen andere).
    Den werde ich dann beauftragen - und zwar inkl Spritgeld.
    Leider kann man Zeit ja nicht in Rechnung stellen,denn wir waren 8 oder 9 mal beim Tierarzt und 2 mal davon in einer TK, da war die Wartezeit zusammengerechnet dann bei 6 Stunden.

  • Warum sollte die Versicherung nicht zahlen wenn ein der Hund deinen Hund beisst ? Wozu ist man sonst versichert. Natürlich kann es sein das er manche Dinge ausgeschlossen hat, z.B. manche Versicherungen zahlen bei unangeleinten Hunden nicht oder wenn Minderjährige den Hund führen. Das ist dann aber nicht dein Problem, denn auch wenn er für diese Risiken nicht versichert ist muss er zahlen, zumindest die Hälfte.

  • Der andere HH weigert sich allerdings zu zahlen und meinte, das wäre halt nun einfach mein Pech gewesen und seine Versicherung hätte ihm gesagt, dass die in dem Falle nicht zahlen würden. Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die Versicherung eventuell auch nicht zahlt, weil der Hund mit der Minderjährigen Tochter unterwegs war.

    Der spinnt ! Lass dir nicht solche Märchen erzählen.
    Übergebe es deiner Rechtsschutzversicherung und lass die für dich arbeiten.

  • Allerdings hat ihm nun eben (angeblich?) seine Versicherung erzählt, dass die Versicherung das nicht zahlen würde, weil keine Haftung vorliegt.
    Mein Rechtsverständnis und mein "Vorwissen" sagt mir da allerdings was anderes.

    Sag ihm, dass Du das schriftlich von der Versicherung haben willst!


    Ich würde mal kühn behaupten, der hat mit seiner Versicherung noch gar nicht kommuniziert, denn dann müßte diese Versicherung sich ERST Deine Version anhören und DANN entscheiden, ob ihr Kunde haftpflichtig ist oder nicht.


    Nur aufgrund der Darstellung einer Partei kann keine Versicherung das so entscheiden....

  • Ich bin mir sehr sicher im Recht zu sein.


    Wollte aber eben doch auch nochmal hören was ihr dazu sagt, während ich auf den Rückruf meiner Versicherung warte.
    Je nachdem, was er nun auf meine letzte Nachricht antwortet, werde ich die Sache weiter geben.
    Hab keine Lust mehr mich mit so einem Unfug auseinander zu setzen.


    Und im stillen Kämmerlein wünsche ich ihm einen HH wie ihn, wenn was mit seinem Hund ist, an den Hals *gnarf*

  • Ich würde da garnicht lang rum machen - im Zweifelsfall auch mit deiner Versicherung sprechen.
    Schick ihm die Rechnungen als Kopien per Einschreiben, mach dich kundig wie du das richtig mit der Frist etc machst und dann ist das erstmal nicht dein Problem, ob seine Versicherung zahlt.



    Wahrscheinlich bekommst du nicht alles erstattet, aber zumindest einen Teil. Wenn er diesen Teil dann selbst zahlen muss ist das sein Pech..

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