Zitat:
ZitatIch habe mich schlau gemacht. Das Ergenis ist, dass unsere Versicherung in solchen Fällen nicht zahlt. Beide Hunde spielten im gegenseitigen Einverständnis, beider Hundebesitzer, das ist dadurch eindeutig geklärt, weil beide Hunde nicht angeleint waren. Darüber hinaus ist die Ursächlichkeit nicht eindeutig geklärt.
Weiter meint er, dass seine Verischerung meint dass es daher keinen Rechtsanspruch gäbe. Weißt mich darauf hin, dass mir ein Anwalt das auch so sagen würde, dass das nun mal die Rechtslage wäre.
Weiter meint er, dass ein Rechtsstreit nicht anzuraten wäre, da in dem Gebiet Leinenpflicht wäre.
Aber gut, da ist er eben bei mir an falscher Adresse.
Nun ganz abgesehen von der "moralischen Schuld".
Und die Owi mit dem anleinen macht im Bezug auf die Haftungsfrage überhaupt gar nix zur Sache.
Davon ab, dass mein Hund angeleint war, als ihrer auf mich zu kam.
Praktischerweise habe ich auch 6 Zeugen....
Wie mich so ein Kram nervt....