Hallo Charlie,
Du hast uns SEHR geholfen. Aber es ergibt sich noch ein Problem - oder eher eine Frage: Man hat uns den Bescheid ja 1 Jahr nach unserem Zuzug geschickt bzw. die Anträge, mit der Aussage "Uns ist bekannt geworden, dass sie 2 Hunde halten". Interessanter Weise haben wir DIREKT mit unsere Ummeldung DIREKT bei Einzug auch die Hunde angeben wollen. Wir bekamen ein Formular, füllten das aus und gaben es ab. "Leider kann ich das im Moment nicht eingeben, der PC hängt", so die Aussage. Wir fragen nach einigen Wochen nach: "Kommt, keine Sorge, können nicht zaubern" (ich zitiere sinngemäß). Wir nach Monaten nachgefragt: "Oh, ja, kommt". Es kam aber? Nix. Ausser (nach fast einem Jahr) die Info, dass man "erfahren hätte".... (Anträge wieder gefunden)?
Müssen wir jetzt für dieses Versäumnis zahlen (klar, die Hunde waren ja von Anfang an bei uns)? Von der Unterstellung, wir hätten die Hunde NICHT angemeldet, mal abgesehen. Der Mitarbeiter, der damals die Anträge angenommen hat, hat kürzlich am Telefon sogar ZUGEGEBEN, dass er das wohl "irgendwie vergessen" habe und das wir "alles zeitnah eingereicht hätten"?
Ob so oder so, gegen den aktuellen Bescheid (mit Rückberechnung) lege ich Widerspruch ein - so soll ich vorgehen, wenn es um die Anmeldung als Wachhunde geht. Die Frage ist nur, von WO nach WO wird gemessen? Würde ich die Äusserste (und von den Hunden noch frei "belaufbare") Grenze angeben, wären es entspannt 100 Meter bis zur Aussenwand des Hauses der Nachbarin. Da unser Grundstück aber ca. 70 Meter lang ist, und davon 20 Meter alleine "belaufbare Fläche" für die Hunde direkt hinter dem Haus sind: Kann man das natürlich auch "so und so" messen. Denn neben dem Haus haben wir gute 40 - 50 Meter Hang (nicht eingezäunt), die AUCH zu unserem Grundstück gehören. Einsehen kann man das Objekt vom Nachbarshaus absolut NICHT...