Österreich Maulkorb

  • Hallo Leute,
    wir fahren demnächst nach Österreich in den Urlaub. Ich hab gelesen, das man einen Maulkorb in Österreich benötigt. Meine Frage ist jetzt, was wenn man eine Hundetasche oder einen Hunderucksack hat in dem man den Hund reinsetzen kann und den zumacht, dann kann der Hund ja auch nach niemanden schnappen oder beißen. Braucht man dann immer noch einen Maulkorb oder würde das auch ausreichen? Würde mich über eine schnell Antwort freuen
    Gruß Mariea

    • Neu

    Hi


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    • Hallo


      man braucht einen Maulkorb für Bus und Bahn, wenn der Hund nicht in einer Transporttasche transportiert werden kann. Wenn das möglich ist, brauchst du auch keinen Maulkorb.
      Dann brauchst du auch nicht für eine Bus oder Bim Karte bezahlen.

    • Ich gestehe: Ich habe meinen Chi in den Öffis (Wien) oft einfach auf den Arm in den Öffis, ohne Mauli |) Hab ihn allerdings immer dabei zur Vorsicht. Und manchmal auch ne Hundetasche.
      Bis jetzt hat erst einmal eine Frau sich aufgeregt. Aber gut, deren erster Kommentar beim Einsteigen war ein abfälliges:"So viele Hunde im Bus, das gibts ja nicht" oder so (es waren genau zwei Hunde im Bus, Rex und ein Mops-Chi-Irgendwas-Mix, beide völlig ruhig und unauffällig auf unseren Armen),


      Ansonsten reagieren die Leute hier alle sehr positiv auf Rex und es kommt in den Öffis oft mal vor ,dass er gestreichelt wird^^ Ich schließe auf die Weise eigentlich merhmals pro Woche neue, wenngleich flüchtige, "Bekanntschaften" :lol:

    • Weitere Einreisebestimmungen für Hunde nach Österreich
      Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde:
      Die Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunde ist in Österreich nicht bundeseinheitlich, sondern auf Gemeindeebene geregelt.
      Leine und Maulkorb müssen bei Ihrem Aufenthalt in Österreich mitgeführt werden. Ein bundesweites Gesetz in dem die Anlein- bzw. Maulkorbpflicht genau geregelt ist gibt es allerdings (noch) nicht (Stand Juli 2008). Im allgemeinen wird vom oberösterreichischen Hundehaltegesetz ausgegangen.


      Ein Auszug daraus:LEINEN- UND/ODER MAULKORBPFLICHT
      Im Ortsgebiet besteht Leinen- ODER Maulkorbpflicht. Bei Bedarf, jedenfalls aber an Haltestellen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen und Kindergärten, auf Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z. B. in Einkaufszentren, Badeanlagen und bei Veranstaltungen besteht Leinen- UND Maulkorbpflicht.


      Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind im Einsatz befindliche Polizeihunde, Hilfs- und Rettungshunde, ausgebildete Jagdhunde, sowie Hunde auf deren Unterstützung bestimmte Personen angewiesen sind (z. B. Blindenführhunde).


      Die Gemeinde kann durch Verordnung bestimmen:


      + wo Leinen- ODER Maulkorbpflicht im Ortsgebiet NICHT gilt (Freilaufflächen)


      + wo Leinen- UND Maulkorbpflicht im Ortsgebiet gilt


      + wo das Mitführen von Hunden im Ortsgebiet generell verboten ist (Hundefreie-Zone)


      + wo auch außerhalb des Ortsgebietes Leinen- ODER Maulkorbpflicht besteht

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