Hund wegen Kaufvertrag wieder abgeben?

  • Bei uns interessiert die Herkunft des Hundes auch keinen, nur in der Nachbarstadt ist es von Vorteil, wenn der Hund nachweislich aus dem Tierschutz kommt, denn dann ist er ein Jahr von der Steuer befreit. Abgesehen davon, dass sie dafür natürlich nen Nachweis sehen wollen, ist es bei uns echt egal, woher der Hund stammt.

  • Die Welt ist ebend ungerecht, ;) wie gesagt, wir mußten belegen, woher der Hund kam, dafür gab es bei uns keine Steuerermäßigung, weil der Hund aus dem TH war.

  • Bei uns kann man einen Hund online anmelden. Sachkunde habe ich als PDF angehängt, fertig. Wo der Hund her kommt interessiert keinen.
    Wie das bei Listenhunden abläuft weiß ich nicht.


    LG Terrortöle

  • Selbst wenn ihr Steuern nachzahlen müsstet, wären das ein paar Euro. (Ich kanns mir aber nicht vorstellen)


    Da wird euch der Antrittsbesuch beim Tierarzt mehr kosten.

  • Du musst auch nicht die KFZ-Steuer nachzahlen, wenn Du ein Auto von jemandem kaufst, der die Steuer nicht bezahlt hat. Steuerschuldner ist ja nicht das Auto oder in eurem Fall der Hund sondern der Besitzer.
    Anders ist das übrigens in Spanien, da ist der Schuldner immer das Auto... und wenn du einen PKW gebraucht kaufst, gibt es extra offizielle Seiten auf denen Du nachschauen kannst, ob auf das Kennzeichen (was fix zum Auto gehört) noch unbezahlte Knöllchen oder Steuern anhängig sind.


    Hund einfach anmelden und gut ist.

  • In Berlin werden die Hunde beim Finanzamt angemeldet und es wird nach der Herkunft (Name, Adresse, des Vorbesitzers bzw. Züchters) und dem Alter des Hundes gefragt. Anzumelden ist der Hund innerhalb eines Monats.


    Die in Berlin als "gefährlich" gelisteten Hunde müssen zusätzlich dem Ordnungsamt (Herkunft, Sachkundenachweis, Negativzeugnis, pol. Führungszeugnis, Haftpflichtversicherung sind erforderlich) gemeldet werden.


    Das Tierheim Berlin meldet die Abgabe der Hunde direkt dem FA und man bekommt seinen Steuerbescheid.


    Vom Vorbesitzer nicht gezahlte Hundesteuer muß der Käufer nicht bezahlen.

  • Wir mussten bei Steueranmeldung angeben, wann wir den Hund bekommen haben, das war Beginn der Steuerpflicht. Wir mussten ab auch angeben, woher er kam und wie alt er ist. Steuerpflichtig sind hier Hunde ab 12 Wochen
    Ich denke, die hätten beim Vorbesitzer schon nachgehakt, wenn der aus unserer Stadt kommt und nicht angemeldet war.
    Deine Freundin muss auf jeden Fall erst ab Übernahme des Hundes bezahlen.


    Wegen dem Vertrag kann ich leider auch nicht weiterhelfen, weiß die Orga denn vom Besitzerwechsel?

  • Bei uns muss innerhalb von (ich glaub) 14 Tagen angemeldet werden. Steuerpflichtig sind erst Hunde ab 6 Monaten. Dass der neue Besitzer die nicht gezahlten Steuern des Vorbesitzers nachzahlen muss, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich glaube eher, dass da der Vorbesitzer noch mal Post bekommt, falls ihr tatsächlich angeben müsst, woher der Kund kommt. (Muss man bei uns übrigens nicht. Da gibt es ein Online-Formular, auf dem man Rasse, Alter und Halter angibt.)

  • Bei uns muss der Hund ab dem 4. Lebensmonat angemeldet werden.
    Herkunft wird erfragt, aber sicher nicht geprüft.
    Nicht mal mit Chipnummer können sie was anfangen.


    LG, Friederike

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