Schutzgebühr

  • Viele Vereine schreiben eine Kastration vor, um eine Vermehrung mit Tieren aus dem Tierschutz einzudämmen. Über die rechtliche Haltbarkeit solcher Klauseln müssen wir uns an dieser Stelle nicht unterhalten, dennoch ist es so, dass viele Tierschutzvereine unkastrierte Hunde nur herausgeben, wenn der Besitzer sich im Rahmen des Übernahmevertrags bereiterklärt, das Tier auf seine Kosten kastrieren zu lassen.

    Danke für die Info.


    Für mich ein weiterer Grund, keinen Hund aus dem TS zu übernehmen. "Einfach so", weil es in irgendeinem Vertrag steht, würde ich persönlich keinen Hund kastrieren lassen. Man kann auch anders sicherstellen, dass der Hund sich nicht vermehren kann... ;)

    • Neu

    Hi


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    • Wie gesagt findet auch bei den Tierschutzvereinen ein Umdenken statt. Falls sich deine Einstellung zum Thema Tierschutzhund also jemals ändern sollte, lohnt es sich, nach einem Verein zu suchen, der keine derartigen Klauseln im Vertrag hat.
      Rechtlich haltbar sind sie sowieso nicht.


      Man kann ohne eine mindestens Sterilisation nicht langfristig sicherstellen, dass der Hund sich nicht vermehrt. Ausgehen muss man immer vom 0815-Hundehalter und nicht von sich selbst. Hattest du noch nie Begegnungen mit Hündinnenhaltern, die gerade in dem Moment des Zusammentreffens festgestellt haben "Ach, Ihrer ist ein Rüde? Oh... meine Hündin ist mitten in der Hitze..." (oder noch schlimmer)?


      Aus Tierschutzsicht bin ich da zwiegespalten, aber das ist ja nicht Thema des Threads.

    • Kann es sein, dass der Hund mit Hilfe des Tierheim-Schutzvertrages vermittelt wird?
      Wer am Ende die Schutzgebühr kassiert, weiß man ja nicht.


      250 bis 350 sind normale Schutzgebühren und decken in den meisten Fällen kaum die Kosten bzw. finanzieren damit wieder andere Tier, wo vielleicht mehr Kosten anfallen.
      Ob Du zusätzlich noch Geld rein steckst, weil Du kastrieren willst (müssen musst Du nicht) oder die Zähne machen musst oder zukünftig noch weitere Kosten anfallen, hat mit der Höhe der Schutzgebühr nichts zu tun.


      Frag doch einfach mal nach.

    • Wenn es sich um einen Rassehund handelt, würde ich auch noch mal nachfragen, ob der Züchter über die Weitervermittlung Bescheid weiß und zugestimmt hat.


      Denn falls da ein Kaufvertrag besteht, kann es sein, dass der Züchter die ersten Rechte am Hund hat, wenn es vertraglich vereinbart wurde. Dann dürfte der Hund nicht einfach so weiter gegeben werden, wenn der Züchter nicht Bescheid weiß.

    • Diese ewige Kastrationsdebatte...


      Wenn die Verträge sowieso nicht rechtens sind, kann man sich die Streiterei doch schneken und jeder entscheidet selbst. Hier möchte der TE ja soweiso kastrieren, also.


      Im hier vorliegenden Fall ist alles völlig unklar. Auf wessen Kosten ist der Hund überhaupt in der Pension? Vorbesitzer oder Tierheim?


      Ist es nun eine Privatabgabe oder ein Tierheim-Hund?


      Grundsätzlich ist eine Schutzgebühr üblich (und mE angebracht). Im vorliegenden Fall kann der zukünftige Besitzer froh sein, dass er entstandene Kosten nicht übernehmen muss, Tierpension ist nämlich ganz schön teuer. Geimpft etc wird der Hund sein, sonst könnte er ja (hoffentlich) nicht in der Pension sein.

    • Unser kleiner hat 170€ gekostet und bei uns ist die Schutzgebühr in der Regel nicht höher als 250€. Aber ich lebe auch hinterhalb des Weißwurstäquators. :hurra:

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