Mein Plegehund

  • Ich hoffe mal das mir jemand einen Rat geben kann weiß langsam nicht mehr weiter.


    Habe seit Mitte März einen Pflegehund bei mir, einen echt süßen 3 jährigen aber unerzogen Rüden, Spike sein Name.


    Mein Problem ist einfach seine Besitzerin hatte Spike aufgrund von Zeitmangel und Ihrer Schwangerschaft in Pflege gegeben das war Mitte März
    und er sollte auch nur solange bleiben bis sie Ihr Baby zur Welt gebracht hat. Im Juli kam dann das Baby aber in der Zeit hatte sie sich kaum gemeldet wegen Ihrem, wie sie es immer so sagt ''geliebten Hund''. Allerdings hat sie noch nie einen Cent für Verpflegung gezahlt. Als sie ihn zu mir brachte gab sie ihm ein viel zu enges Geschirr mit Leine, einen etwas größeren Katzentranporter mit und das war es. Auch sein verhalten war äußerst merkwürdig. Habe schnell festgestellt das er absolut keine Kinder mag, seine Vorbesitzerin hat aber schon welche und jetzt noch das Baby auch andere Menschen mag Spike einfach nicht und auf Ausländer geht er regelrecht los. Desweiteren durfte ich Ihm anfangs sein Spielzeug (was ich ihm gekauft hab) nicht abnehmen sobald ich dies tat wollte er beißen. Unterernährt war er auch und kannte auch kein Nassfutter. Spike braucht viel Liebe und Zuwendung und ich weiß das sie ihm das so nicht geben kann wegen Ihren Kindern und auch bedenken habe ich wegen dem Baby weil er ja keine Kinder mag. Am liebsten würde ich Spike ja behalten er ist mir sehr ans Herz gewachsen und fühlt mich mehr als nur wohl auch habe ich bedenken wenn er zurück zu Ihr geht das er da einfach untergeht und alles vergisst was ich Ihm schon beigebracht habe.


    Meine Frage ist einfach was kann ich machen damit Spike bei mir bleiben kann? bzw ist das überhaupt möglich?
    Ich weiß ja das sie ihn irgendwann wiederhaben will.

    • Neu

    Hi


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    • Nun. Der Hund gehört ihr. Wenn sie ihn zurück haben möchte, musst du ihn zurückgeben, egal wie seltsam die Situation vorher war. Ich würde die Besitzerin kontaktieren und die Situation klären. Vielleicht möchte sie den Hund mittlerweile gar nicht mehr wegen des Kinderproblems.

    • Erreiche sie ja nicht mehr, auch die anfallenden kosten hat sie mir bislang nicht erstattet. Hoffe ja das sich alles klärt und der kleine bei mit bleiben kann.

    • Auch nicht, wenn du vorbeigehst?
      Das mit den Kosten ist natürlich auch ärgerlich. habt ihr irgendeinen Vertrag miteinander gemacht? Handelt es sich um eine Bekannte oder worüber genau kam der Kontakt zustande?

    • Vertrag kam nur Mündlich zustande. Sie ist die Schwägerin von einer guten Freundin und vorbei gehen ist nicht so leicht sie wohnt 300 km entfernt, ihre Mutter wohnt in der nähe hab auch schon versucht über sie die Tochter zu erreichen bislang ohne erfolg.

    • Wenn Du ne Adresse oder ne E-Mail hast, schreib ihr, vielleicht ist die bei FB vertreten?
      . Für mich scheint es schon ein bisschen so,
      als hätte man ihn dauerhaft bei dir abgestellt und auch nicht den Plan daran was zu ändern...
      Wäre ja schön für Euch.

    • Wenn du an die Adresse kommst schick ihr doch einen Übernahme-Vertrag.
      Und die Aussicht dass wenn dieser nicht zustande kommt du ihr die Verpflegungskosten in Rechnung stellst.
      Klingt jetzt wie ne Drohung aber übers Geld sind manche Leute deutlich schneller zu erreichen als Telefonisch oder so.

    • Ein kleiner Tipp von mir falls es mal zu einem Rechtsstreit kommen sollte, was nicht selten ist in solchen Fälle.


      Sammeln alle Quittungen, alles vom Futter, Pflege, Tierarzt bis hin zu sonstigen Anschaffungen wie Geschirr, Hunde Korb usw.
      Sammeln auch alle Kontakt versuche und den ganzen Schriftverkehr.


      Dann würde ich versuchen die Besitzerin zu erreichen per Post oder Mail. Evtl setzt du noch ein Schreiben zur Übereignung des Hundes auf, was die ehemalige Halterin unterschreiben soll.
      Wenn sie unterschreibt, ist alles ok, und du bist auf der sicheren Seite.
      Unterschreibt sie nicht, oder reagiert schlichtweg nichtmehr, weil sie evtl. den Hund sowieso nicht mehr zurück haben will, würde ich ein letztes Schreiben aufsetzen mit ne Frist bis wann sie eine Entscheidung getroffen haben muss.


      Kommt auch hier keine Reaktion, sammeln weiter alle Quittung und Einkaufsbelege.
      So kannst du zum Einen nachweisen, was du alles augegeben hast und später mal Geld zurück verlangen, falls den Vorbesitzern doch noch einfallen sollte, dass sie den Hund zurück möchten.
      Oder falls nach langer Zeit eigentlich klar sein sollte, dass der Hund endgültig bei dir bleibt, köffnen die Vorbesitzern ab einem gewissen Zeitraum den Hund nicht mehr zurück fordern. Wie dieser Zeitraum aussieht, wird vor Gericht meist individuell entschieden. Aber wenn du zum Beispiel nachweisen kannst, dass der Hund schon über ein Jahr oder länger bei dir ist, ohne Reaktionen o Kontakt der Vorbesitzer, dann kann (nicht muss) das Gericht zu deinen Gunsten entscheiden, wenn einigermaßen klar hervorgeht, dass die Vorbesitzer eben kein Interesse an der Rücknahme des Hundes gezeigt haben.
      Zumindest stünden mit den ganzen Belege und erfolglosen Klärungsversuchen deinerseits die Karten nicht schlecht.

    • So gings mir mal mit nem Katerli. Der wurde hier von nem Bekannten zum Urlauben abgestellt und einfach nicht wieder abgeholt. Nachdem der Besitzer Adresse etc. alles hatte, ging ich davon aus, daß der Kater nun hierbleiben würde. Er wurde kastriert, gechipt, und ein Impfpaß auf seinen Namen angefertigt.


      Kein Hahn hat mehr nach ihm gekräht, das war vor 2 oder 3 Jahren - und heute streckt er mir jeden Morgen das Köpfchen zum Kraulen entgegen und maunzt entrüstet, wenn ich so direkt nachm Aufstehn noch net wirklich ansprechbar bin und nur kurz streichle..... *gg


      Mir sieht Deine Geschichte genauo aus - abgegeben, um das Tier loszuwerden, und dann auch noch festgestellt, daß man ganz gut ohne leben kann.


      Ich würd ihr n Einschreiben (mit Rückschein!) schicken mit ner Rechnung für die Verpflegung und Versorgung für die ganze Zeit (da kannst Du ortsübliche Tagessätze von Tagespflegestellen ansetzen und halt das Futter etc., Arztbesuche u.a. zusätzlich in Rechnung stellen), mit dem Text, wenn die Rechnung nicht bis .... (realistische Frist, so 2 Wochen oder so) gezahlt ist, gehst Du von einem Eigentumsübergang des Hundes an Dich aus ab dem Tag nach Fristablauf. Ansonsten darf sie Dir gern (innerhalb der Frist!) einen Zahlungsvorschlag machen, wenn sie nicht alles auf einmal zahlen kann.


      Wenn Du ganz böse bist, stellst Du dann trotzdem noch die erbrachte Leistung bis zu diesem genannten Übernahmedatum in Rechnung, zuzüglich einer Abgabegebühr an Dich für den Hund, und forderst das Ganze über Gerichtsvollzieher ein....... *bösegrins......


      So kann man doch mit nem Tier net umgehn...... :( Einfach abschieben und nimmer melden..... Ich würde nciht davon ausgehen, daß sie den Hund zurückhaben möchte, sonst hätte sie sich schon während der Schwangerschaft alle Naselang erkundigt, obs Hundi gut geht!

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