Vermieterin vom Hund überzeugen

  • Hey ihr Lieben, vielen Dank für eure zahlreichen Antworten, dass ihr euch meinen langen Text durch gelesen habt und an meinem "Schicksal" so viel Interesse zeigt :respekt:


    Erstmal arbeite ich an mir und werde Groß- und Kleinschreibung und Absätze einhalten, damit euch das Lesen nicht so schwer fällt :D


    Desweiteren werde ich wohl noch die nächste Woche abwarten, ob unsere Vermieterin antwortet. Wenn ich bis zum nächsten Wochenende noch immer keine Antwort habe, hake ich mal höflich per E-Mail oder Brief nach.


    Drückt uns die Daumen, es wäre wirklich das Allergrößte für uns, einem haarigen Freund ein neues Zuhause zu schenken und ihn mit Liebe und Fürsorge zu überschütten :herzen1:

  • Ich denke, du hast alles getan, was du tun konntest. Hast du denn im Brief eine Frist gesetzt, bis wann sie dir ihre endgültige Entscheidung mitteilen soll?


    Vllt hat sie auch gehofft, dass ihre Mail dich doch überzeugt, dass du keinen Hund möchtest und nun hofft sie, dass die Sache evtl. im Sande verläuft, wenn sie sich nicht zurückmeldet?


    Wenn es schon 10 Tage her ist und du keine Frist gesetzt hast, würde ich morgen eine Mail schreiben, in der du frägst, ob sie den Brief erhalten hat und falls ja, dass sie sich doch bis 30. September mit einer endgültigen Entscheidung zurückmelden soll.


    Ich denke nicht, dass sie das unter Druck setzt bzw. dass das zuviel verlangt wäre. Sie hatte ja nun lange genug Zeit, sich Gedanken zu machen.


    Trotzdem würde ich dann nach Möglichkeit bereits jetzt nach einer neuen Wohnung suchen wo Hundehaltung explizit erlaubt ist.

  • @luckiejo


    Das mit den Paragraphen ist zwar ganz toll und mir auch bekannt, bringt aber nicht sehr viel, wenn der Vermieter Nein sagt.
    Dann gibt es nämlich plötzlich eine Kündigung wegen Eigenbedarf oder eine Verwarnung wegen angeblichen Bellens, wegen angeblicher Allergie oder sonstigen Stress, die Stimmung im Haus wird auch immer schlechter.... - und dann muss der Hund doch zurück.

  • Hatte doch geschrieben - Einigung ist die bessere Lösung ;)
    Wobei, Wem es nix ausmacht, sowieso in einem Jahr umziehen will, dazu eine Rechtschutzversicherung hat...


    Wäre aber nicht mein Weg. Lieber die Nachbarn fragen - am besten auch mit Hund, ob Allergien bestehen und bei dem Vermieter vorbei fahren mit Hund. Vielleicht hat auch einer 3 Katzen... Nur bei großen Vermietergesellschaften würde ich eine Fristsetzung machen, da aber auch die Argumente aufführen, die für eine Genehmigung sprechen.

  • Da es hier im Haus schon 2 Hunde gibt, hab ich meinen Vermieter nur angerufen, nach der Erlaubniss gefragt und bekam meine "vorläufige" Erlaubnis zur Hundehaltung ohne Probleme. Die Dame mußte zwar die Rassen erst googlen, aber da keine "Listis" enthalten sind, war alles wie gesagt problemlos. Mußte nur Impfpass und Steueranmeldung vorlegen.
    Die Erlaubnis kann aber wieder entzogen werden, falls mein Hund für die anderen Mietparteien untragbar wäre, also agressives Verhalten oder massive Lärmbelästigung. Daher "vorläufig".
    Ich wohne zwar nur im 2.Og aber mein Hund wiegt 30kg und hat eine Schulterhöhe von 67cm. Ich kann ihn ohne Hilfsmittel nicht tragen. Wir bewohnen übrigens 48qm.


    Davon mal abgesehen ist mein Vermieter nicht meine Mutti. Bei einer Antwort Marke "Kind, weißt du was du da tust?" und kein klares Nein oder Ja würde ich mich schon fragen ob mein Ansprechpartner noch ganz rund läuft. Allerdings bin ich auch deutlich älter als 21 und mein Vermieter ist eine Gesellschaft und keine Privatperson.
    Ich würde mich an deiner Stelle nicht weiter erklären, sondern mich klar in einem Telefonat/ persönlichen Gespräch äußern. Der Hund ist laut Tierheim Rasse/ Mix XYZ und ich möchte Ihre Erlaubnis zur Hundehaltung. PUNKT.Ihr habt eine Geschäftsbeziehung und keine familiäre. Vielleicht noch auf Nachfrage angeben das für Betreuung im Notfall gesorgt sei und Hundeschule schon angeschaut. Mehr geht dem Vermieter nicht an!

  • bitte keine fristen setzen.... das geht gar nicht... sorry @RafiLe1985 aber hier ist man nicht in der position "fristen" zu setzen. man möchte doch etwas erreichen, und zwar die zustimmung der vermieterin zur hundehaltung.


    ich würde eher das persönliche gespräch suchen.


    wohnt die vermieterin denn "vor ort" oder ist der kontakt nur schriftlich möglich?


    nach 10 tagen würde ich schon einmal nachfragen, ob die vermieterin gelegenheit hatte, noch einmal über die hundehaltung nachzudenken.


    ich hab schon mit einem größeren hund in einer kleineren wohnung gelebt und auch in einem großen haus mit 220 qm wohnfläche.... dem hund wars egal... der war bei mir :-)

  • Wenn man keine Frist setzt, kann sie sich mit ihrer Entscheidung ewig Zeit lassen. Eine Woche, einen Monat, ein Jahr, etc. Es kommt ja auch auf den Ton an. Was ist an "Es wäre freundlich, wenn Sie mir ihre Entscheidung bis Ende September mitteilen könnten." so schlimm?


    Als Antragsteller möchte man doch möglichst schnell wissen, voran man ist. Das hat nichts mit "man ist nicht in der Position Fristen zu setzen" zu tun.


    Ich hatte meinem Vermieter damals auch eine Frist gesetzt. Einfach deshalb, weil ich der Züchterin auch irgendwann mal definitiv zusagen musste.


    Finde da nicht Schlimmes dran...

  • daraufhin hat unsere vermieterin geantwortet, dass sie unsere wohnung (50qm) zu klein für einen hund findet und sie es nicht gut findet, dass der hund 3 stockwerke laufen müsste. des weiteren hat sie uns darauf hingewiesen, dass sie selbst seit ende des studiums einen hund hat und was für einschränkungen er mit sich bringt. sie meinte, wir sollen das nicht falsch verstehen, sie sei keine hundehasserin, wir sollen uns nur nochmal gedanken machen, ob wir das alles wirklich wollen.

    Für mich sind das so viele Bedenken seitens der Vermieterin, dass ich das schon als verstecktes NEIN interpretieren würde.


    Klar kann man dagegen argumentieren. Ob das aber an ihrer grundsätzlichen Einstellung etwas ändert, ist fraglich. Müsste man wirklich nicht per Mail, sondern persönlich abklären.


    Und auf ein halbherziges JA würde ich mich auch nicht verlassen. Die Erlaubnis kann ratzfatz entzogen werden, und dann ist Not am Hund.

  • Wenn man eh vor hat auszuziehen, würd ich's auch ohne offizielle Erlaubnis machen.
    Außerordentlicher Kündigungsgrund ist Hundehaltung nur in ganz bestimmten Fällen, und auch da ist der Vermieter in der Beweispflicht (zB die angesprochene Allergie einer Mietpartei).


    Wir habens so gemacht und über ein Jahr ohne Erlaubnis den Hund in derWohnung gehalten und sind jetzt frisch umgezogen - aber wir hätten auch die Mittel zu einem früheren Umzug bzw. zu einer etwaigen Auseinandersetzung mit dem Vermieter gehabt (hallo Rechtsschutzversicherung...) daher haben wirs einfach drauf ankommen lassen.


  • sie kann sich so oder so zeit lassen mit ihrer entscheidung...


    sag mal, bist du anwalt oder so??? die begriffe "frist" und "antragsteller" kommen mir so bekannt vor :smile: ist nich bös gemeint, aber ich bin da wahrscheinlich beruflich vorbelastet.


    ist ja auch nur meine meinung...

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